Terminplan

     

    Die Zwischenberichte sind für alle laufenden Projekte bis 31. Mai vollständig in dem Karteireiter X. Zwischenbericht des jeweiligen Projektes einzutragen und mit dem Button "Zwischenbericht freigeben" an das BM:BWF weiterzuleiten.

     

    Zwischenberichtsstruktur

     

    1. Projektüberblick

    • Projektbezeichnung: Verwenden Sie bitte grundsätzlich die Bezeichnung aus der Ausschreibung bzw. im Falle einer Änderung geben  Sie auch die alte Bezeichnung in Klammer an und erläutern Sie, warum die Bezeichnung geändert wird.
    • Projektleiter/in: Tragen Sie Titel, Vor- und Nachname, Organisationseinheit, Telefonnummer und E-Mail-Adresse ein.

     


    2. Ziele
    Der Zwischenbericht versteht sich als Tätigkeitsbericht für laufende Projekte und als Ergebnisbericht im Falle eines Endberichtes. Beschreiben Sie in wenigen Punkten/ Sätzen die Projektziele (Ausgangsbasis ist die Projektgenehmigung des BMBWF vom Dez. 2016). Ergänzen Sie, ob die Projektziele erreicht werden, noch aktuell bzw. realistisch sind (Achtung: eine Änderung der Ziele erfordert die Genehmigung durch das BMBWF).

     

    3.1, 3.2 Arbeitspakete und Meilensteine
    Teilen Sie Ihr Projekt in Arbeitspakete und legen Sie Meilensteine fest, um eine Monitoring des Projektfortschritts zu ermöglichen. Beschreiben Sie Abweichungen von Basisterminplan bitte in den Textfeldern unter den Tabellen. Falls es keine Abweichungen gibt, sollten die Spalten Basisterminplan und Aktueller Terminplan ident sein.

    • Basisterminplan: Terminplan bei Projektbeginn (Ausgangsbasis Projektgenehmigung des BMWFW vom Dez. 2016).
    • Aktueller Terminplan: Terminplan zum Zeitpunkt der Berichtslegung

                    

    3.3    Beschreibung der im Berichtszeitraum (= vom Projektbeginn bis 31.5.2018) durchgeführten Arbeiten

    • Beschreiben Sie kurz die im Berichtszeitraum durchgeführten Arbeiten, soweit möglich strukturiert nach den Arbeitspaketen.
    • Berichten Sie über bis zum Berichtszeitpunkt aufgetretene wesentliche „Highlights“ oder Probleme.

    Bei den Berichten ab 2018: Konnten die Arbeitspakete/Meilensteine plangemäß umgesetzt werden? Gab es wesentliche Abweichungen?
                                                                                                                                                                       

    3.4 Änderungen im weiteren Projektverlauf
    Gibt es Veränderungen? Welche Auswirkungen haben diese? Wie muss die Planung adaptiert werden?


    4. Projektteam und Kooperation

    • Gibt es wesentliche Änderungen im Projektteam? Sind neue Kooperationspartner/innen dazugekommen oder allenfalls welche ausgeschieden?
    • Bestehen Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit Kooperationspartner/innen und  welche Maßnahmen werden ggf. gesetzt?
    • Wurden Maßnahmen zur Information und Öffentlichkeitsarbeit gesetzt? Wenn ja, welche?


    5.1 Projektkosten

    • Als „Projektkosten insgesamt“ sind die Kosten des Gesamtprojekts zu verstehen, also die Summe aus den genehmigten BMBWF-Mitteln, den Mitteln der Universität und sämtlicher anderer Projektpartner/innen  für die gesamte Dauer des Projektes.
    • Mit „Planung bei Projektbeginn“ ist der Stand nach der Genehmigung des Projekts durch das BMBWF gemeint.
    • Aufgliederung der Projektkosten: bei diesem Punkt sollen die nach dzt. Stand geschätzten Kosten des Gesamtprojekts den Projektbeteiligten  zugeordnet werden. Damit soll dokumentiert werden, ob die Kooperationspartner/innen  ihren im Rahmen der Ausschreibung übernommenen Verpflichtungen nachkommen (LOC) oder es allenfalls Änderungen/ Verschiebungen zwischen den Einrichtungen gibt. Diese wären im Punkt 4. „Projektteam und Kooperation“ auch verbal zu erläutern.
    • Universitäten und sonstige Beteiligte bitte eindeutig bezeichnen


    5.2 Projektkosten

    • Verwendung der BMBWF Mittel: hier sind die seit Projektbeginn vom BMBWF der federführenden Universität für das Projekt bisher zur Verfügung gestellten Mittel anzugeben und die bisher davon verbrauchten Mittel nach Personal-, F&E-Infrastruktur und Sach-/Sonstige Kosten aufzugliedern.
    • Datenstand: idealerweise sollte dieser möglichst nahe an den Stichtag des Zwischenberichtes (31.05.20XX) heranreichen.
    • BMBWF-Forschungsinfrastruktur-Datenbank: Tragen Sie in das vorgesehene Feld bitte die ID-Nummer/n der Forschungsinfrastruktur/en aus der BMBWF-Forschungsinfrastruktur-Datenbank (https://forschungsinfrastruktur.bmwfw.gv.at/de) ein. Falls Ihr HRSM-Projekt keine Anschaffungswerte für Forschungsinfrastruktur/en vorsieht, dann geben Sie bitte die Angabe „keine“ an. Sollte die Anschaffung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, so können Sie die Angabe „in Umsetzung“ eintragen. Wenn bereits eine Anschaffung getätigt wurde, aber noch keine ID in der BMBWF-Forschungsinfrastruktur-Datenbank besteht, dann kontaktieren Sie bitte die Ansprechperson zur Datenbank an Ihrer Institution.

    Nur im Endbericht: 5.2 Abrechnungstabelle

    • Laden Sie das Template der Abrechungstabelle herunter und befüllen Sie es mit den Abrechnungsdaten. Laden Sie die befüllte Abrechnung danach wieder hoch.
    • Datenstand: idealerweise sollte dieser möglichst nahe an den Stichtag des Endberichtes (31.05.20XX) heranreichen.
    • BMBWF-Forschungsinfrastruktur-Datenbank: Tragen Sie in das vorgesehene Feld bitte die ID-Nummer/n der Forschungsinfrastruktur/en aus der BMBWF-Forschungsinfrastruktur-Datenbank (https://forschungsinfrastruktur.bmwfw.gv.at/de) ein. Falls Ihr HRSM-Projekt keine Anschaffungswerte für Forschungsinfrastruktur/en vorsieht, dann geben Sie bitte die Angabe „keine“ an. Sollte die Anschaffung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, so können Sie die Angabe „in Umsetzung“ eintragen. Wenn bereits eine Anschaffung getätigt wurde, aber noch keine ID in der BMBWF-Forschungsinfrastruktur-Datenbank besteht, dann kontaktieren Sie bitte die Ansprechperson zur Datenbank an Ihrer Institution.

     

    Nur im Endbericht: 6. Projektergebnisse und Auswirkungen auf Forschung/EEK

    • Beschreibung der wesentlichen Projektergebnisse und deren Auswirkungen unter Bezugnahme auf die Projektziele und Ausschreibungskriterien.
    • Welche Ergebnisse können/sollen in welcher Form auch für andere Universitäten zugänglich/nutzbar gemacht werden?
    • Wie kann eine sinnvolle Nachhaltigkeit der Kooperation sichergestellt werden? Welche weiterführenden Aktivitäten werden empfohlen?
    • Auflistung der aus dem Projekt resultierenden Publikationen.
    • Beschreibung der Verwertungsmöglichkeiten und diesbezüglicher Aktivitäten.

    Mit dem Endbericht ist auch kurze Zusammenfassung der Projektergebnisse für eine mögliche Veröffentlichung (1/2 Seite), sowie eine Projektabrechnung zu übersenden. Ein entsprechendes Formular wird vom BMBWF zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.

     

    Für weitere Informationen folgen Sie bitte den Menüpunkten

    • Ausschreibungstext
    • Auswahlkriterien
    • Termin und Ablaufplan
    • Antragsformular
    • Erläuterungen zum Antragsformular
    • Kalkulationsleitfaden

     

    Die Projektkosten umfassen die dem Projekt zurechenbaren Kosten, die während der Projektlaufzeit (bis längstens 31.12.2021) direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand entstehen.

    Das BMWFW und die Auswahlkommission beurteilen die Angemessenheit der Kosten in Relation zu den geplanten Arbeiten und Ergebnissen. Die Projekte stehen daher auch in Bezug auf die Kosten untereinander im Wettbewerb. Im Zuge der Projektauswahl bzw. Projektgenehmigung können Änderungen des Wert-/ Mengengerüstes und damit der Projektkosten erfolgen.

    Kostenumschichtungen (nach Kostenarten oder gegebenenfalls auch zwischen den Projektpartner/innen) während der Projektlaufzeit sind möglich und im Rahmen der Zwischen- und Endberichte zu erläutern.

     

    A. Bei der Projektkalkulation zu berücksichtigende Positionen

     

    Finanziert werden bei Projekten der Gruppe I primär die Anschaffungskosten von F&E-Infrastruktur und zeitlich begrenzt während der Projektlaufzeit (maximal bis 31.12.2021) auch die Kosten des wissenschaftlichen und technischen Personals, das für den Aufbau von Organisationsstrukturen sowie die Implementierung und die Inbetriebnahme der F&E- Infrastruktur erforderlich ist. Bei Projekten der Gruppe II werden die Personalkosten und soweit erforderlich die projektbezogenen Sach- und Infrastrukturkosten bis längstens 31.12.2021 finanziert. Die Kosten der für das Projekt allenfalls erforderlichen baulichen Adaptierungen können sowohl bei den Projekten der Gruppe I als auch bei Projekten der Gruppe II geltend gemacht werden.

    Die Kosten des laufenden Betriebes (insbesondere Personalkosten, Service- und Wartungskosten, Kosten für Instandhaltung, etc.) nach Projektende können, da es sich um eine Anschubfinanzierung handelt, im Rahmen dieses Programmes nicht finanziert und vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auch für die Folgejahre nicht in Aussicht gestellt werden.

    1. Anschaffungskosten für die F&E-Infrastruktur
      Das sind die nachweisbaren, der Anschaffung/Herstellung der F&E-Infrastruktur zurechenbaren Kosten, die direkt, tatsächlich und zusätzlich zu bereits bestehender F&E-Infrastruktur entstehen. Als In-kind–Leistungen von vorwiegend öffentlich finanzierten Institutionen bzw. gemeinnützigen Einrichtungen der Zivilgesellschaft  anerkannt, werden Anlagen und Anlagenteile, die sinnvoll in die gesamte F&E-Infrastruktur passen, was in der Projektbeschreibung (Pkt. 4) darzulegen ist. Es können sowohl neue als auch gebrauchte Anlagen und Anlagenteile eingebracht werden. Die Bewertung erfolgt nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, allenfalls reduziert um die bisherige Nutzung (Restbuchwert).
    2. Personalkosten
      Darunter sind die Kosten des für den Aufbau und die Inbetriebnahme der F&E-Infrastruktur bis zur Übernahme in den „Normalbetrieb“ benötigten wissenschaftlichen/künstlerischen und/oder technischen Personals zu verstehen. Gemeint sind damit der Aufbau von Organisationsstrukturen und Kompetenzen, um die F&E-Infrastruktur betreiben zu können sowie Leistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anschaffung der F&E-Infrastruktur. - Bei den sonstigen Forschungs-/EEK-Projekten sind die Kosten des für die Umsetzung  benötigten zusätzlichen Personals gemeint.
      Bei Teilzeitbeschäftigungen sind anteilige prozentuelle Kostenteiler (z.B. 25%, 50%) anzuwenden.
    3. Bauliche Adaptierungen
      Kosten für bauliche Adaptierungen, technische Ausstattungen oder Umrüstungen können, soweit es sich um direkt durch das Projekt und zusätzlich zum herkömmlichen Miet- und Betriebsaufwand entstehende Einmalbeträge handelt, einbezogen werden. Die Kalkulationsgrundlagen sind offen zu legen.
    4. Projektbezogene Sachkosten
      Die Kalkulationsgrundlagen für die bei Gruppe II geltend gemachten Sach- und Infrastrukturkosten sind ebenfalls offen zu legen

     

    B. Im Rahmen der Ausschreibung werden folgende Kostenpositionen nicht anerkannt und sind daher in der Projektkalkulation nicht zu berücksichtigen:

     

    • Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt stehen
    • Kosten für den Erwerb von Liegenschaften und bauliche Investitionen, soweit sie über unmittelbar projektbezogene notwendige Adaptionen und technische Ausstattungen oder Umrüstungen hinausgehen
    • Gebäude-/Raummieten und lfd. Betriebskosten
    • Kosten für die Nutzung der F&E-Infrastruktur , z.B. Energiekosten
    • Kalkulatorische Kosten (z.B. anteilige Overheads für zentrale Organe wie Rektorate, Dekanate, Controlling/Buchhaltung, Personalverrechnung, etc. und die Mitnutzung universitärer Institutionen wie Universitätsbibliothek, IT-Services, etc.)
    • Reisekosten
    • Kosten für Repräsentation, Bewirtung, Marketing und Consulting;
    • vor Projektbeginn entstandene Kosten;
    • Kosten des laufenden Betriebes nach Projektende (z.B. Personalkosten, Service- und Wartungskosten, Kosten für die Instandhaltung, etc.);
    • Lehr- und Verwaltungsinfrastruktur.
       

     

    Die Erläuterungen sollen Ihnen das Ausfüllen des Antragsformulars erleichtern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Helpdesk unter http://unicontrolling.bmwfw.gv.at bzw. Frau Dr. Eva Gaisbauer, Tel.: 01/53120 – 5190; This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. oder Herrn Mag. Georg Tummeltshammer, Tel. 01/53120 – 5132; This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it..

     

    Generelle Hinweise

     

    Die Universitäten erhalten ihre spezifischen Zugangsdaten zur Plattform mittels gesondertem Schreiben. Damit kann die Rektorin/der Rektor der federführenden Universität das/die Kooperationsvorhaben bis 20. September 2016 über die Plattform http://unicontrolling.bmwfw.gv.at einbringen.

    Für jedes Kooperationsvorhaben ist ein gesondertes Antragsformular zu übermitteln.

    Die Projekte sind ausschließlich auf elektronischem Weg über die Plattform einzureichen, schriftliche Duplikate sind nicht erforderlich.

    Im Rahmen dieser Ausschreibung werden folgende Ziele verfolgt:

    1. Verbesserung der F&E-Infrastruktur-Ausstattung der österreichischen Universitäten
    2. Unterstützung anderer exzellenzfördernder und strukturentwickelnder Kooperationsprojekte im Bereich Forschung und insbesondere auch im Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste

     

    Zu 1. Allgemeine Angaben

     

    Bezeichnung des Kooperationsvorhabens: Geben Sie einen Kurztitel an, der auf den Inhalt des Vorhabens hinweist und nach Möglichkeit allgemein verständlich ist.

    Zuordnung des Vorhabens (Projekts) zu I - F&E-Infrastruktur oder II - Sonstiges Forschungs-/EEK-Projekt: Ordnen Sie das Vorhaben (nach dem Überwiegens – Prinzip) entweder der Gruppe I oder II zu, je nachdem, ob Investitionen in F&E-Infrastruktur oder andere Aspekte im Vordergrund stehen.

    Prioritätenreihung: Wenn eine Universität mehrere Projektanträge einbringt, sind diese innerhalb der beiden Gruppen (I F&E-Infrastruktur oder II-Sonstige Forschungs-/EEK-Projekte) mit fortlaufenden Nummern nach Priorität zu reihen. Das Projekt mit der höchsten Prioritätsstufe soll jeweils mit der Nummer „1“ versehen werden.

    Zuordnung des Projekts: Ordnen Sie das Projekt einer der fünf vorgegebenen Wissenschaftskategorien zu. Bei Überlappungen wählen Sie bitte eine Hauptkategorie (durch „Fettdruck“) und höchstens eine weitere Kategorie aus (die Einholung externer Fachexpertise wird damit erleichtert).

    Antragstellende Universität: Geben Sie den Namen der Universität an, die das Kooperationsvorhaben einreicht und als Trägerin des Vorhabens (federführende Universität) fungiert. Trägerin kann nur eine der in § 6 UG genannten Universitäten sein. Im Falle der Beteiligung von zwei oder mehreren Universitäten haben sich die Universitäten auf eine Trägeruniversität zu einigen. Diese stellt den Projektantrag, die anderen beteiligten Universitäten sind als Kooperationspartnerinnen anzuführen, bringen das Vorhaben aber nicht ebenfalls ein (keine Doppeleinreichungen). Die antragstellende Universität ist Ansprechpartnerin des BMWFW, sie vertritt die anderen Kooperationspartner/innen und ist für die ordnungsgemäße Projektumsetzung einschließlich Berichtslegung und Abrechnung verantwortlich.

    Ansprechperson für inhaltliche Fragen zum Projektantrag: Benennen Sie eine Person, die bei inhaltlichen Fragen zum Projektantrag kontaktiert werden kann.

    Ansprechperson der Universität für die technisch – administrative Abwicklung der Ausschreibung: Benennen Sie eine Person, die in Bezug auf die technisch-administrative Abwicklung einschließlich finanzieller Klarstellungen, etc. kontaktiert werden kann. Werden von einer Universität mehrere Kooperationsvorhaben eingereicht, wird gebeten, für die technisch-administrative Abwicklung aller Vorhaben dieselbe Ansprechperson namhaft zu machen.

     

    Zu 2. Projektkosten in Euro und Kostenübernahme

     

    Gesamtkosten des Projektes: Ermitteln Sie die während der Projektdauer für das Vorhaben anfallenden Gesamtkosten nach dem angeschlossenen Kalkulationsleitfaden und tragen Sie den Gesamtbetrag in das gegenständliche Feld ein. Darunter gliedern Sie die Gesamtkosten nach Anschaffungskosten für die F&E-Infrastruktur, Personalkosten, Kosten in Zusammenhang mit allfälligen für das Projekt erforderlichen baulichen Adaptierungen sowie sonstigen Kosten (Restposten) auf.

    Anschaffungskosten sind die für die Anschaffung/Herstellung der F&E-Infrastruktur tatsächlich und zusätzlich (zu bereits bestehender F&E-Infrastruktur) anfallenden Kosten inkl. Umsatzsteuer.

    Unter Personalkosten sind bei Projekten der Gruppe I die Kosten des für den Aufbau und die Inbetriebnahme der F&E-Infrastruktur bis zur Übernahme in den „Normalbetrieb“ zusätzlich benötigten Personals, bei Projekten der Gruppe II die Kosten des während der Projektlaufzeit benötigten zusätzlichen Personals zu verstehen.

    Bei den Kosten für bauliche Adaptierungen können die direkt durch das Projekt entstehenden Kosten für Umbauten, technische Ausstattungen und Installationen (Einmalbeträge) angeführt werden, nicht jedoch die ohnehin laufenden Zahlungen (z.B. Mieten).

    Höhe der beim BMWFW beantragten Mittel: Führen Sie hier den Teilbetrag der Gesamtkosten (= Summe aus Anschaffungs-, Personal-, Adaptierungs-und sonstigen Kosten) an, der im Rahmen der Ausschreibung beim BMWFW beantragt wird.

    Projektdauer: Geben Sie den für die Realisierung des Projekts  erforderlichen Zeitraum (Planung, Beschaffung, Inbetriebnahme der F&E-Infrastruktur bzw. Konzeption und Umsetzung der sonstigen Vorhaben) an. Alle Projekte sind bis längstens 31.12.2021 abzuschließen; vom BMWFW genehmigte, aber bis zu diesem Termin nicht benötigte Mittel werden nicht mehr ausbezahlt.

    Folgekosten nach Projektende: Kreuzen Sie zunächst an, ob aus dem Projekt Folgekosten nach Projektende resultieren (ja/nein). Falls ja, erläutern Sie kurz, die Art der Folgekosten (z.B. Personalkosten), kalkulieren Sie diese pro Jahr nach dem angeschlossenen Kalkulationsleitfaden und geben Sie an, wie diese bedeckt werden sollen.

    Beachten Sie, dass mit den Hochschulraum-Strukturmitteln  primär eine Anschubfinanzierung geleistet wird, weshalb dafür Sorge zu tragen ist, dass die finanzielle Nachhaltigkeit der Kooperation auch über die Projektdauer hinaus gewährleistet ist. Eine Fortführung der BMWFW-Mittel nach Projektende wird explizit nicht in Aussicht gestellt.

    Kostenbeteiligungen der Projektpartner/innen: Benennen Sie alle am Projekt teilnehmenden Institutionen. Selbstverständlich sind auch internationale Kooperationen (EU- und Nicht–EU-Länder) möglich. Eigentümer der  aus BMWFW-Mitteln angeschafften F&E-Infrastruktur können jedoch nur Universitäten gem. § 6 UG sein, und der Standort dieser F&E-Infrastruktur muss in Österreich liegen (Ausnahmen: ausländische Standorte der Universitäten gem. § 6 UG).

    Im Feld neben den teilnehmenden Institutionen sind deren finanzielle Beiträge und/oder In-kind-Leistungen für das Projekt anzuführen. Die Summe aller Beiträge plus die im Rahmen dieser Ausschreibung beim BMWFW beantragten Mittel muss mit den Gesamtkosten des Projektes übereinstimmen.

    Bitte beachten Sie folgende finanzielle Eckpunkte:

    • Für die Zuerkennung von Hochschulraum - Strukturmitteln ist neben der antragstellenden Universität und dem BMWFW die Beteiligung zumindest einer weiteren Projektpartnerin oder eines weiteren Projektpartners aus dem Wissenschafts-, Hochschul-, Kunst- oder Kulturbereich oder der Wirtschaft (einschließlich der Zivilgesellschaft) erforderlich. Unter Zivilgesellschaft werden gemeinnützig tätige Institutionen (z.B. Vereine) verstanden. Gebietskörperschaften können ebenfalls als Projektpartner/innen fungieren.
    • Vom BMWFW wird in der Regel bis zu einem Drittel der Gesamtkosten übernommen, lediglich in sachlich begründeten Fällen kann über einstimmige Empfehlung der Auswahlkommission auch mehr als ein Drittel finanziert werden.
    • Die im Rahmen dieser Ausschreibung eingereichten Projekte dürfen nicht bereits bei anderen Stellen zur Finanzierung eingereicht worden sein oder bei dem von der FFG etwa zeitgleich ausgelobten Infrastrukturprogramm eingereicht werden. Die beim BMWFW beantragten Mittel dürfen auch nicht von anderen Stellen finanziert werden, ein entsprechender Bestätigungsvermerk ist im Antragsformular (Pkt. 2) enthalten.
    • Die Leistungen der Projektbeteiligten sind in Euro-Beträgen anzugeben.
    • Aus vorwiegend öffentlichen Mitteln finanzierte Universitäten und Hochschulen in Österreich und den EU-Staaten, sonstige vorwiegend öffentlich finanzierte Einrichtungen aus dem Bildungs-, Forschungs-, Kunst- und Kulturbereich sowie gemeinnützige Einrichtungen der Zivilgesellschaft können ihre Projektbeiträge auch in Form von In-kind-Leistungen (Personal- und Sachleistungen) erbringen. Als Sachleistungen werden neue oder gebrauchte Anlagen und Anlagenteile anerkannt, die sinnvoll in das Vorhaben passen. Diese sind entsprechend den im Kalkulationsleitfaden genannten Kostensätzen auf Euro-Beträge umzurechnen.
    • Die Projektpartner/innen haben ihre finanziellen Beteiligungen in einem Letter of Committment verbindlich festzuhalten und darin auch klar zu stellen, ob es sich um Cash-Beiträge oder In-kind-Leistungen handelt. Diese Erklärungen sind dem Projektantrag als PDF-Files anzuschließen.
    • Die antragstellende Universität hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Projektumsetzung erforderlichen Bewilligungen eingeholt und die gesetzlichen, insbesondere auch vergaberechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Ein entsprechender Bestätigungsvermerk ist im Antragsformular (Pkt. 2) enthalten.

     

    Zu 3. Benennung der Forschungsstärkefelder und Bezug zur Leistungsvereinbarung und zum Entwicklungsplan

     

    Benennen Sie das Forschungsstärkefeld gemäß Profilbildung, zu dem das Projekt gehört und geben Sie die Seiten der LV 2016-2018 und die Seiten des EP an, zu denen ein inhaltlicher Konnex besteht.

    Konkurrierende und komplementäre F&E-Infrastrukturen/Infrastrukturen für die Entwicklung und Erschließung der Künste: Führen Sie in Stichworten aus, wie sich das Projekt in die bestehende und /oder anderweitig geplante und finanzierte Infrastruktur einfügt (Alleinstellung, Konkurrenz, Komplementarität, Synergien, etc.). Geben Sie die konkurrierenden bzw. komplementären Infrastrukturen an (an der eigenen Universität durch Angabe der ID in der BMWFW-FI-Datenbank, bei Infrastrukturen an anderen Einrichtungen durch Link auf die öffentliche BMWFW-Datenbank oder Link zur Referenzhomepage).

     

    Zu 4. Kurzbeschreibung des Kooperationsvorhabens

     

    In 4.1 skizzieren Sie die Ausgangslage, die angestrebten Ziele und die beabsichtigten Maßnahmen.
    Stellen Sie  im Umsetzungskonzept die Projektpläne dar und geben Sie an, welche Ressourcen (getrennt nach Personal- und Sachressourcen) erforderlich sind und wie diese von den einzelnen Projektpartner/innen bereitgestellt werden bzw. durch die gegenständliche Ausschreibung ergänzt werden sollen. Mindestanforderung an das Umsetzungskonzept ist eine kurze Beschreibung der Projektphasen (Konzept, Planung, Umsetzung, Betrieb, etc.).
    Im Nutzungskonzept (dieses kann bei den sonstigen Forschungs-/EEK-Projekten entfallen) spezifizieren Sie Bedarf, Zielgruppen und Nutzungsmöglichkeiten. Die European Charter for Access to Research Infrastructure ist zu berücksichtigen. Die Qualität der Konzepte ist wesentlich für die Vergabeempfehlung der Auswahlkommission, sie sollen die inhaltlichen Auswahlkriterien berücksichtigen, wobei der Qualität der Vorrang vor der Quantität zukommt.

     

    In 4.2 sollen die verbalen Ausführungen von Punkt 4.1 und die Kostenangaben des Punktes 2. in ein Gesamtbild zusammengeführt werden, aus dem ersichtlich wird, welche Leistungen die einzelnen Projektpartner/innen erbringen und wofür die eingesetzten Mittel verwendet werden. Die angeschlossene Mustertabelle soll Ihnen einen Anhaltspunkt für die erforderlichen Mindestangaben geben. Schließen Sie eine nach den Erfordernissen des Projekts angepasste bzw. erweiterte Tabellenübersicht dem Antragsformular an. Wenn von einer Universität mehrere Projekte eingereicht werden, wird im Interesse einer besseren Vergleichbarkeit ersucht, für alle Projekte eine einheitliche Tabellendarstellung zu wählen.

     

    Zu 5. Erfüllung der Auswahlkriterien


    Begründen Sie (auch in Stichworten), warum nach Ihrer Einschätzung das Projekt das jeweilige Kriterium erfüllt. Bei nicht zutreffenden Kriterien merken Sie dies an oder lassen Sie das Feld leer.