Beschreibung

    Gemäß § 15 Abs. 7 Universitätsgesetz 2002 unterliegen auch die Universitäten dem Beteiligungs- und Finanzcontrolling lt. Bundeshaushaltsgesetz (BHG) § 67 Abs. 1.

    Diese Informationsseite soll zur Unterstützung der Universitäten bei Anwendung der Beteiligungs- und Finanzcontrolling VO des BMF - im Rahmen der vierteljährlichen Berichterstattung - dienen.

    Grundlage für die Erstellung dieser Informationsseite zum Beteiligungs- und Finanzcontrolling waren die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Beteiligungscontrolling des Forum Budget der Österreichischen Universitätenkonferenz (vormals Österreichische Rektorenkonferenz) vom 30. Jänner 2008 sowie die Verordnung des BMF über das Beteiligungs- und Finanzcontrolling in der gültigen Fassung (BGBl. II, Nr. 18/2919). 

    Der inhaltliche Aufbau dieser Informationsseite orientiert sich u.a. am Inhalt des Arbeitsbehelfs und den Gliederungsvorgaben zu diesem Berichtwesen. Für jede Kennzahl sind die Definition bzw. erläuternde Hinweise angeführt. Details zu den Anlagen 1 bis 3 des Beteiligungscontrollings finden sich im Ordner "Berichtelemente".

     

    Hinweis: Gemäß §67 Abs. 4 BHG hat die/der BundesministerIn für Finanzen dem Nationalrat jährlich zu den Stichtagen 31. März und 30. September einen Bericht über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrollings zu übermitteln ("Parlamentsbericht"). Davon sind die Universitäten seit Berichtslegung zum dritten Quartal 2014 betroffen. Die für den vom BMF zu erstellenden Parlamentsbericht erforderlichen Angaben werden der regulären Quartalsberichterstattung seitens der Universitäten entnommen.

     

    A C H T U N G :

    Mit dem 1. Quartal 2021 wird die Berichterstattung nicht mehr über das BMBWF eigene Universitätscontrolling-Portal sondern über das Unternehmensserviceportal (USP) – unter folgendem Link: www.usp.gv.at - abgewickelt.

    Bezüglich der Vorgangsweise beachten Sie bitte das BMF Handbuch „Controlling- und Bilanzdaten Erfassungssystem (CUBE)".

    Für den Einstieg in den CUBE ist zwingend erforderlich, dass:

    • die Universität im USP registriert ist,
    • die für die Berichterstattung zuständige(n) Person(en) über einen USP-Benutzer verfügen,
    • den jeweiligen USP-Benutzern das Verfahrensrecht „Controlling- und Bilanzdaten Erfassungssystem (CUBE)“ mit der Rolle „Beteiligungs- und Finanzcontrolling Erfasser“ zugewiesen wurde.

     

    Für Fragen und Anregungen zum Beteiligungs- und Finanzcontrolling steht folgende E-Mail-Anschrift des BMBWF zur Verfügung:

     

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