"(Digitale) Forschungsinfrastrukturen"
    Eine Ausschreibung zur nachhaltigen Entwicklung der Universitäten im Kontext der Digitalisierung – mit Unterstützung der Recovery and Resilience Facility (RRF) der EU

     

    Präambel / Herausforderungen

     

    Die strategische Entwicklung von qualitativ hochwertigen Forschungsinfrastrukturen und Infrastrukturen zur Entwicklung und Erschließung der Künste (EEK) stellt ein wichtiges Handlungsfeld der österreichischen Forschungs-, Technologie- und Innovations-Strategie 2030 (FTI-Strategie) und des gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplans (GUEP) dar:

    • Österreich strebt an, im Bereich der Forschung/EEK zum internationalen Spitzenfeld aufzuschließen, um Österreich als Innovationsstandort nachhaltig zu sichern.
    • Internationale Kooperationen sollen gefördert und strategisch ausgerichtet werden, damit Österreich in Verbünden wettbewerbsfähig forschen kann (z.B. Cloud-Computing, High Performance Computing, Daten- und Datenerhebungsinfrastrukturen, digitale Repositorien, Imaging, Scanner, digitale Bildverarbeitung, etc.).
    • Die digitale Transformation als fortlaufender Veränderungsprozess muss für alle Bereiche der Wissenschaft, von MINT über Life Sciences und Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften bis hin zur Kunst genutzt und aktiv gestaltet werden, um sie damit einerseits für die Gesellschaft nutzbar zu machen und andererseits den Weg für neue digitale Technologien und Innovationen zu ebnen. Dabei kommt interdisziplinären Ansätzen eine besondere Bedeutung zu.
    • Die bedarfsorientierte Anschaffung sowie effiziente und, wann immer möglich, kooperative Nutzung von neuen sowie bestehenden (digitalen) Forschungsinfrastrukturen ist in Österreich „state of the art“ und damit Grundlage der geplanten Ausschreibung, und unterstützt u.a. den Aufbau und die Beteiligung an der European Open Science Cloud (EOSC) als europäische föderierte Dateninfrastruktur, die Cloud-Lösungen und Forschungsdaten-Services mit hoher Kapazität integriert.

     

    Ziele

     

    Das BMBWF lobt in Kooperation mit der Recovery and Resilience Facility (RRF) der EU eine Ausschreibung im Umfang von insgesamt 40 Mio.€ mit folgenden Zielsetzungen aus:
    (Anmerkung: Der darin enthaltene Anteil des EU-RRF-Programmes beträgt 30 Mio. €)

    • Bedarfsorientierte, abgestimmte Beschaffung und, wo immer zutreffend, kooperative Nutzung von qualitativ hochwertiger (digitaler) Forschungsinfrastruktur (bzw. funktional äquivalent: (digitaler) Infrastruktur zur Erschließung und Entwicklung der Künste) und dadurch Ausbau von Forschungs- und Serviceeinrichtungen, um u.a. im Bereich Forschungsdaten die Umsetzung der FAIR-Prinzipien in Österreich voranzutreiben und/oder
    • Verbesserung bzw. Modernisierung der qualitativ hochwertigen und konkurrenzfähigen Infrastrukturausstattung an den österreichischen Universitäten und/oder
    • Ermöglichung des Zugangs zu europäischen und internationalen Großforschungs-infrastrukturen.

     

    Themenstellungen


    Im Rahmen dieser Ausschreibung werden folgende Vorhaben zur Beschaffung von (digitalen) Forschungsinfrastrukturen finanziell unterstützt:

    • der Ausbau, die Modernisierung und/oder die Neuanschaffung von qualitativ hochwertiger (digitaler) Forschungsinfrastruktur (bzw. funktional äquivalent: (digitaler) Infrastruktur zur Erschließung und Entwicklung der Künste) an den österreichischen Universitäten,
    • Vorhaben zur Beschaffung (digitaler) Forschungsinfrastrukturen, die komplementär zu durch andere Ausschreibungen (z.B. Quantum Austria) abgedeckten Vorhaben sind,
    • die Schaffung des Zugangs zu europäischen und internationalen Großforschungsinfrastrukturen durch bedarfsorientierte Beschaffung qualitativ-hochwertiger und kooperativ nutzbarer (digitaler) Forschungsinfrastrukturen an österreichischen Universitäten.

    Wo immer zutreffend soll die (digitale) Forschungsinfrastruktur

    • abgestimmt beschafft werden, d.h. unter Berücksichtigung des Bedarfs und bereits nutzbarer Forschungsinfrastrukturen im österreichischen Forschungsraum
    • kooperativ nutzbar sein, d.h. nutzbar auch für nicht an der Anschaffung beteiligte Einrichtungen

    Von Vorteil ist daher, wenn die Anschaffung der (digitalen) Forschungsinfrastruktur der Schaffung und/oder Weiterentwicklung von Core Facilities an den österreichischen Universitäten dient.

     

    (Digitale) Forschungsinfrastrukturen

     

    Forschungsinfrastrukturen sind Schlüsselfaktoren, die speziell für den Erkenntnisgewinn in der Grundlagenforschung, der anwendungsorientierten Forschung, der experimentellen Forschung oder in der Entwicklung und Erschließung der Künste (EEK) eingesetzt werden.

    Unter Forschungsinfrastrukturen werden Anlagen, Geräte, Einrichtungen, Datenbanken oder andere Ressourcen verstanden, die an einem Standort oder verteilt an mehreren Standorten oder virtuell sind. Unter dem Begriff „Forschungsinfrastruktur“ werden auch Infrastrukturen verstanden, die in der Entwicklung und Erschließung der Künste (EEK) Anwendung finden.

    Der Schwerpunkt dieser Ausschreibung liegt auf der gezielten Forschungsinfrastrukturbeschaffung zur Förderung der digitalen Transformation im Wissenschafts-/Kunst- und Kulturbetrieb an den Universitäten.

     

    Forschungsinfrastruktur-Datenbank

     

    Essentiell für die Auswahl von Vorhaben zur Forschungsinfrastrukturbeschaffung ist die Nutzung der Forschungsinfrastruktur-Datenbank (https://forschungsinfrastruktur.bmbwf.gv.at/) des BMBWF. Sie ermöglicht eine Ist-Analyse von Bedarfen und Kosten sowie das evidenzbasierte und zielorientierte Investieren oder Reinvestieren in wettbewerbsfähige Infrastrukturen. Aufgrund ihres öffentlichen Zugriffs ist die Forschungsinfrastruktur-Datenbank auch Grundlage für die kooperative Nutzung von Forschungsinfrastrukturen (Open for Collaboration) in Österreich und Europa, um eine möglichst hohe Erreichbarkeit von Forschungsinfrastrukturen für Forscher/innen zu gewährleisten.
    Die im Rahmen dieser Ausschreibung beschafften Forschungsinfrastrukturen sind verpflichtend sowohl in die interne als auch öffentliche Datenbank einzutragen, um die Dokumentation sicherzustellen und, wenn zutreffend, die Zugänge zur Nutzung von Forschungsinfrastrukturen (Open for Collaboration) in Österreich nachhaltig zu gewährleisten.

     

    Zielgruppe

     

    Die Ausschreibung wendet sich an die Universitäten gemäß § 6 UG.

    Was wird finanziert?

     

    Die BMBWF-Mittel dienen der Anschubfinanzierung durch Übernahme eines Teiles der Investitionskosten für die Anschaffung von (digitaler) Forschungsinfrastruktur. Erwartet wird eine substantielle finanzielle Beteiligung der antragstellenden Universitäten und der (allenfalls) kooperierenden Institutionen entsprechend den in ihrer Kooperationsvereinbarung festgelegten Anteilen. Die Gesamtkosten sind nach einem vorgegebenen Kalkulationsleitfaden zu ermitteln.

    Beantragbar sind vorhabenspezifische Kosten, das sind primär Infrastrukturkosten der Anschaffung und sekundär zugehörige Kosten, die bis zur Inbetriebnahme bzw. einer Probebetriebs- oder Einführungsphase einer Forschungsinfrastruktur notwendig sind, und damit jeweils über die Grundausstattung der Universitäten hinausgehen. Die vorhabenspezifischen Kosten sind angemessen zu kalkulieren, inadäquate Kalkulationen können trotz inhaltlicher Exzellenz ein Ablehnungsgrund sein.

     

    Infrastrukturkosten: Darunter werden Kosten für Geräte, Apparate und Instrumente, Systemkomponenten, Kosten für projektspezifisch erforderliche Software und sonstige dauerhafte Wirtschaftsgüter, die Einrichtung und erforderliche Um- und Aufrüstung von Arbeitsplätzen mit digitalem Equipment und Software für Datenverwaltung (Open Data, Repository Systems) verstanden.


    Personal- und Sachkosten, die für den laufenden (oder zukünftigen), regulären Betrieb einer Forschungsinfrastruktur benötigt werden, werden nicht im Rahmen dieser Ausschreibung finanziert. Personal- und Sachkosten, die für Beschaffung, zum Aufbau und/oder zur Inbetriebnahme bzw. einer Probebetriebs- oder Einführungsphase der Forschungsinfrastruktur zwingend erforderlich sind und nicht anderweitig bedeckbar sind, können in der Kalkulation des Vorhabens berücksichtigt werden.

     

    Auswahlkommission


    Die Vergabe der BMBWF-Mittel erfolgt unter Antrags- und Wettbewerbsbedingungen auf Basis der Empfehlungen einer beim BMBWF eingerichteten Auswahlkommission durch den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

    Mitglieder der Auswahlkommission sind:
    •    SL Mag. Elmar Pichl und SL-Stv. Mag. Hubertus Schmid-Schmidsfelden (beide BMBWF)
    •    Mag.a Silvia Laimgruber (FFG)
    •    Prof. Dr. York Sure-Vetter (KIT, NFDI) als Vertreter der Österreichischen Universitätenkonferenz
    Ergänzend ist zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung der Kommission die Einholung externer Expertise vorgesehen.

    Bei der Erstellung des Vergabevorschlages werden folgende Auswahlkriterien berücksichtigt:

    Formalkriterien

    • Es können Forschungsinfrastrukturen mit Gesamtkosten von mindestens 300.000.-€ pro Vorhaben eingereicht werden (=Summe aus Investitionskosten inkl. USt., Personal- und Sachkosten im Rahmen der Inbetriebnahme bzw. einer Probebetriebs- oder Einführungsphase der Infrastruktur, die Gesamtkosten umfassen auch die finanzielle Beteiligung der antragstellenden Universitäten und der (allenfalls) kooperierenden Institutionen). Eine Obergrenze für die Gesamtkosten des Vorhabens wird nicht festgelegt, der maximale Beitrag des BMBWF ist pro Vorhaben aber mit 4.000.000.- € begrenzt.
    • Kooperative Vorhaben, an denen neben der antragstellenden Universität auch weitere Universitäten und/oder andere Institutionen des Bildungs- und Wissenschaftsbereiches und/oder der Wirtschaft bzw. öffentliche Einrichtungen teilnehmen, werden bevorzugt behandelt, außer wenn plausibel dargelegt werden kann, dass aufgrund der Natur des Vorhabens eine kooperative Nutzung durch andere Universitäten und Institutionen nicht umsetzbar ist. Bestehende Netzwerke (z.B. bestehende Digitalisierungs-Kooperationen, regionale Wissenstransferzentren) sollten dabei bestmöglich genützt werden. Von Vorteil ist, wenn die nachhaltige Nutzbarkeit der anzuschaffenden Forschungsinfrastrukturen durch ihre Anbindung an Core Facilities der Universitäten sichergestellt wird.
    • Die antragstellenden Universitäten und die (allenfalls) anderen an dem Vorhaben zur Beschaffung (digitaler) Forschungsinfrastruktur beteiligten Institutionen müssen sich finanziell angemessen beteiligen (konkret belegte Kooperationen), wobei Anträge mit einem hohen Finanzierungsanteil der antragstellenden Universität und den (allenfalls) anderen an dem Vorhaben teilnehmenden Institutionen bevorzugt behandelt werden. Die Beteiligung von Institutionen aus dem überwiegend öffentlich finanzierten Bildungs-, Wissenschafts-, Kunst- und Kulturbereich sowie von gemeinnützigen zivilgesellschaftlichen Einrichtungen kann auch in Form geldwerter In-Kind-Leistungen, wie z.B. durch die Bereitstellung von Personal oder die Einbringung von Sachleistungen, die sinnvoll in das Gesamtvorhaben passen, erfolgen.
    • Zur Unterstützung und Begleitung der Ausschreibung und der damit vorgesehenen abgestimmten Beschaffung ist bei bereits bestehenden Forschungsinfrastrukturen die ID-Angabe aus der Forschungsinfrastruktur-Datenbank durch die antragstellende Universität erforderlich.
    • Die Anschaffung der Infrastrukturen muss einen, im Antrag explizit angeführten Bezug zu den in der Leistungsvereinbarung 2022-2024 und/oder den im universitären Entwicklungsplan festgelegten strategischen Zielsetzungen und/oder einen Bezug zu europäischen/internationalen Initiativen aufweisen.
    • Die Anschaffungen sollen umsetzungsorientiert sein und bis spätestens 30.06.2026 abgeschlossen werden.
    • Für jedes Vorhaben ist mit dem Antrag eine Gesamtkalkulation mit einer klaren Kostenaufteilung auf die Kooperationspartner/innen vorzulegen.
    • Die Kooperationspartner/innen haben ihre finanzielle Beteiligung in Form eines Letter of Commitment verbindlich zuzusichern.
    • Das Vorhaben darf nicht über andere Förderschienen finanziert werden. Es ist darzustellen, aus welchen Quellen die anzuschaffende Forschungsinfrastruktur finanziert wird.
    • Anschubfinanzierung: Es ist plausibel darzustellen, ob und wie das Vorhaben auf finanzielle Nachhaltigkeit ausgerichtet ist, welche laufenden Kosten und Folgekosten im zukünftigen Betrieb der Forschungsinfrastruktur anfallen, und wie diese finanziert werden (eine Weiterfinanzierung aus BMBWF-Mitteln ist nicht vorgesehen). Ein klares Betriebs- und Nutzungskonzept zur beschaffenden Forschungsinfrastruktur ist daher vorzusehen.
    • Die antragstellende Universität und Ihre Kooperationspartner erklären sich bereit, im Falle einer Prüfung durch die Organe der Europäischen Union oder die Buchhaltungsagentur des Bundes sämtliche relevanten Unterlagen innerhalb von 2 Wochen nach Anfrage zur Verfügung zu stellen.
    • Sämtliche Unterlagen sind – entsprechend der Richtlinien der EU – bis mindestens 31.12.2031 zu archivieren. Im Falle einer Prüfung verlängert sich diese Laufzeit auf 5 Jahre nach Abschluss der Prüfung.
    • Bei allen Unterlagen im Rahmen der Ausschreibung ist das EU-Logo und der Satz „Unterstützt aus den Mitteln der EU - Recovery and Resilience Facility (RRF)“ zu vermerken

     

    Inhaltliche Kriterien

     

    In einem Umsetzungskonzept sind die im Rahmen des Vorhabens angestrebten Ziele und zu setzenden Maßnahmen zur Beschaffung der Forschungsinfrastruktur zu beschreiben, ein Vorhabensplan samt den erforderlichen Ressourcen und deren Zuordnung zu den Partner/innen sowie ein Managementkonzept für alle notwendigen Beschaffungs- und Implementierungsphasen (Arbeitspakete), einschließlich Risikoanalyse für die Umsetzung, Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung, zu erstellen.

    In diesem Umsetzungskonzept sind folgende Kriterien zu konkretisieren:

    • Detaillierte Beschreibung und zahlenmäßige Auflistung der Geräte, Apparaturen, Software, etc. und die damit verbundenen Anschaffungs-, Aufbau- und Inbetriebnahmekosten sowie die entsprechende Eigenleistung und Kostenaufteilung der beteiligten Universitäten und Institutionen.
    • Darstellung der Notwendigkeit der Beschaffung und Nutzung dieser Forschungsinfrastruktur durch die beteiligten Institutionen, geplante Einsatzgebiete und Zielgruppen.
    • Definition der Zielgruppen der Forschungsinfrastruktur und Beschreibung des Bedarfs der Zielgruppen. Aufzeigen eines Konzepts zur Einbindung der Zielgruppen während der Antragstellung und während der Umsetzung des Vorhabens.
    • Skizzierung der bestehenden Forschungsinfrastrukturlandschaft, in welche die Forschungsinfrastruktur integriert werden soll. Beschreibung der Nutzung von bestehenden technischen und organisatorischen Schnittstellen sowie der Schaffung neuer technischer und organisatorischer Schnittstellen.
    • Begründung, warum die kooperative Nutzung bestehender Forschungsinfrastrukturen nicht ausreichend ist, z.B. durch Analyse bestehender, vergleichbarer Forschungsinfrastrukturen, die in der Forschungsinfrastruktur-Datenbank vorhanden sind.
    • Darstellung der Komplementarität zu anderen Ausschreibungen (z.B. Quantum Austria)
    • Darstellung des Mehrwerts in der Forschung/EEK, für den wissenschaftlichen/künstlerischen Nachwuchs und die Digitalisierung an den Universitäten.
    • Qualität der Forschungsinfrastruktur: Aktualität, Innovationspotential, Vernetzung und Reputation.
    • Bezug zu Strategien des Bundes (FTI-Strategie, die kürzlich verabschiedete Open Science Policy Austria , etc.) und zu den jeweiligen Strategien bzw. Strategieentwicklungen der Universität/Universitäten (z. B. Digitalisierungsstrategie etc.).
    • Betriebs- und Nutzungskonzept zur beschafften Forschungsinfrastruktur.
    • Darstellung des Beitrages zur Energieeinsparung/CO2-Verminderung im Sinne der RRF-Kriterien sowie der umfassenden Nutzung von erneuerbaren Energien über die gesamte Lebensdauer.
    • Do no significant harm prinzip (EU): Siehe Leitfaden der EU

     

    Einreichung

     

    Die Vorhaben sind von den Rektorinnen und Rektoren unter Anschluss der verbindlichen Zusicherung der Kostenbeteiligung der Kooperationspartner/innen auf elektronischem Weg über die Plattform http://unicontrolling.bmbwf.gv.at bis 15.September 2022 im BMBWF einzubringen.

    Prüfung

     

    Nach Prüfung auf Einhaltung der Formalkriterien werden die Anträge zusammen mit den eingeholten externen Expertisen an die Auswahlkommission weitergeleitet. Diese wird im November 2022 einen Vergabevorschlag erstatten. In der Folge trifft der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung die endgültige Vergabeentscheidung, über die die Universitäten ehestmöglich schriftlich informiert werden.

    Umsetzung

     

    Die Umsetzung der Vorhaben ist von den Universitäten in jeweils zum 30. Juni jeden Jahres zu legenden Zwischenberichten zu dokumentieren. Ein entsprechendes Berichtsformular wird vom BMBWF termingerecht elektronisch zur Verfügung gestellt. Nach Inbetriebnahme der Forschungsinfrastruktur ist ein elektronischer Endbericht unter Berücksichtigung der Kriterien „terminliche und finanzielle Umsetzung des Vorhabens“ und „Perspektiven für die zukünftige Entwicklung“ zu erstellen. Diese Kriterien werden auch in die vom BMBWF nach Abschluss der Vorhaben zu veranlassende Evaluation einfließen. Über die Ergebnisse werden die Universitäten informiert, wobei in diesem Zusammenhang auch besonders erfolgreiche Vorhaben beispielhaft präsentiert werden sollen.

    Die für die einzelnen Vorhaben bewilligten finanziellen Mittel werden vom BMBWF in jährlichen Teilbeträgen auf der Basis des Umsetzungsfortschritts der Anschaffung bereitgestellt. Die Auszahlung von Teilbeträgen während der Umsetzung bedeutet nicht die Anerkennung der Kosten. Im Fall der (teilweisen) Nichtumsetzung bzw. Nichtdurchführbarkeit wird eine anteilige Kürzung der Finanzmittel vorbehalten.

    Die Erläuterungen sollen Ihnen das  Erstellen der Anträge erleichtern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Helpdesk unter  http://unicontrolling.bmbwf.gv.at bzw. Frau Dr. Eva Gaisbauer, This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it., Tel. 01/53120 – 5190 oder Herrn Mag. Georg Tummeltshammer, This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. , Tel. 01/53120 –  5132 .


    Generelle Hinweise


    Die Plattform http://unicontrolling.bmbwf.gv.at wurde um die gegenständliche Ausschreibung erweitert und ist von den Universitäten über die bereits bekannten spezifischen Zugangsdaten erreichbar. Damit kann die Rektorin/der Rektor der antragstellenden Universität das/die Kooperationsvorhaben bis 15. September 2022 über die Plattform einbringen.

    Für jedes Kooperationsvorhaben ist ein gesondertes Antragsformular zu übermitteln.

    Die Vorhaben sind ausschließlich auf elektronischem Weg über die Plattform einzureichen.

     
    Zu den einzelnen Punkten des Antragsformulars

    1.    Allgemeine Angaben


    Bezeichnung des Vorhabens:
    Geben Sie einen Kurztitel an, der auf den Inhalt des Vorhabens hinweist und nach Möglichkeit allgemein verständlich ist.

    Antragstellende Universität:
    Geben Sie den Namen der Universität an, die das Vorhaben einreicht und als Trägerin des Vorhabens (federführende Universität) fungiert. Trägerin kann nur eine der in § 6 UG genannten Universitäten sein. Im Falle der Beteiligung von zwei oder mehreren Universitäten haben sich die Universitäten auf eine Trägeruniversität zu einigen. Diese stellt den Antrag, die anderen beteiligten Universitäten sind als Kooperationspartnerinnen anzuführen, bringen das Vorhaben aber nicht ebenfalls ein (keine Doppeleinreichungen). Die antragstellende Universität ist Ansprechpartnerin des BMBWF, sie vertritt die anderen Kooperationspartner/innen und ist für die ordnungsgemäße Umsetzung einschließlich Berichtslegung und Abrechnung verantwortlich.

    Ansprechperson für inhaltliche Fragen:
    Benennen Sie eine Person, die bei inhaltlichen Fragen zum Antrag kontaktiert werden kann.

    Ansprechperson der Universität für die technisch – administrative Abwicklung:
    Benennen Sie eine Person, die in Bezug auf die technisch-administrative Abwicklung einschließlich finanzieller Klarstellungen, etc. kontaktiert werden kann. Werden von einer Universität mehrere Vorhaben eingereicht, wird gebeten, für die technisch-administrative Abwicklung aller Vorhaben nur eine gemeinsame Ansprechperson namhaft zu machen.


    2.    Kosten des Vorhabens und Kooperationspartner/innen

     

    Gesamtkosten des Vorhabens:
    Ermitteln Sie die während der Laufzeit für das Vorhaben anfallenden Gesamtkosten nach dem angeschlossenen Kalkulationsleitfaden und tragen Sie den Gesamtbetrag in das gegenständliche Feld ein. Darunter gliedern Sie die Gesamtkosten nach Infrastrukturkosten, Personalkosten und Sachkosten.

    Höhe der beim BMBWF beantragten Mittel:
    Führen Sie hier den Teilbetrag der Gesamtkosten (= Summe aus Infrastruktur-, Personal- und Sachkosten) an, der im Rahmen der Ausschreibung beim BMBWF beantragt wird.

    Umsetzungszeitraum:
    Geben Sie den für die Realisierung des Vorhabens erforderlichen Zeitraum (Planung, Entwicklung, Beschaffung, Inbetriebnahme und Nachjustierung/ Mängelbehebung) an. Alle Vorhaben sind bis längstens 30.06.2026 abzuschließen und abzurechnen; eine darüberhinausgehende Verlängerung ist nicht möglich.

    Folgekosten nach Beendigung des Vorhabens:
    Kreuzen Sie zunächst an, ob aus der Beschaffung Folgekosten resultieren werden (ja/nein). Falls ja, erläutern Sie kurz, die Art der Folgekosten (z.B. laufender Betrieb), kalkulieren Sie die jährlich anfallenden Folgekosten und geben Sie an, wie diese bedeckt werden sollen. Beachten Sie, dass eine Fortführung der BMBWF-Mittel nach Beendigung des Vorhabens nicht vorgesehen ist (auch nicht durch Erhöhung des Globalbudgets im Rahmen künftiger LV-Verhandlungen).
     
    Bezeichnung der Kooperationspartner/innen und deren finanzielle Beteiligungen:
    Benennen Sie alle teilnehmenden Institutionen. Selbstverständlich sind auch internationale Kooperationen (EU- und Nicht–EU-Länder) möglich. Eigentümer der aus BMBWF-Mitteln getätigten Anschaffungen können jedoch nur Universitäten gem. § 6 UG sein, und der Standort dieser Anschaffungen muss in Österreich liegen (Ausnahmen: ausländische Standorte der Universitäten gem. § 6 UG). Im Feld neben den kooperierenden Institutionen sind deren finanzielle Beiträge und/oder In kind-Leistungen für das Vorhaben anzuführen. Die Summe aller Beiträge plus die im Rahmen dieser Ausschreibung beim BMBWF beantragten Mittel muss mit den Gesamtkosten des Vorhabens (siehe oben) übereinstimmen.


    Bitte beachten Sie folgende finanzielle Eckpunkte:

    • Für die Zuerkennung von BMBWF-Mitteln ist eine in Relation zum Volumen des Vorhabens angemessene finanzielle Eigenleistung der antragstellenden Universität und der (allenfalls) anderen teilnehmenden Kooperationspartner/innen erforderlich. Anträge mit einem hohen Eigenfinanzierungsanteil werden bevorzugt behandelt.
    • Die im Rahmen dieser Ausschreibung eingereichten Vorhaben dürfen nicht bereits bei anderen Stellen zur Finanzierung eingereicht worden sein oder während der Umsetzungsphase eingereicht werden. Im Falle einer kooperativen Finanzierung ist diese transparent im Finanzplan darzustellen. Die beim BMBWF beantragten Mittel dürfen auch nicht von anderen Stellen finanziert werden, ein entsprechender Bestätigungsvermerk ist im Antragsformular (Pkt. 2) enthalten.
    • Die Leistungen der Kooperationspartner/innen sind in Euro-Beträgen anzugeben.
    • Aus vorwiegend öffentlichen Mitteln finanzierte Universitäten und Hochschulen in Österreich und den EU-Staaten, sonstige vorwiegend öffentlich finanzierte Einrichtungen aus dem Bildungs-, Forschungs-, Kunst- und Kulturbereich sowie gemeinnützige Einrichtungen der Zivilgesellschaft können ihre Beiträge auch in Form von In-kind-Leistungen (Personal- und Sachleistungen) erbringen.
    • Die Kooperationspartner/innen haben ihre finanziellen Beteiligungen in einem Letter of Commitment verbindlich festzuhalten und darin auch klar zu stellen, ob es sich um Cash-Beiträge oder In-kind-Leistungen handelt. Diese Erklärungen sind dem Antrag als PDF-Files anzuschließen.
    • Die antragstellende Universität hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Bewilligungen eingeholt und die gesetzlichen, insbesondere auch vergabe- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Ein entsprechender Bestätigungsvermerk ist im Antragsformular (Pkt. 2) enthalten.

    3.    Bezug zur Leistungsvereinbarung, zum Entwicklungsplan und zur Strategie(entwicklung) der Universität/Universitäten sowie europäischen/internationalen Initiativen


    Benennen Sie den Bezug habenden Abschnitt in der LV 2022 – 2024 und im Entwicklungsplan und geben Sie die entsprechenden Seiten der LV und des EP an, zu denen ein inhaltlicher Konnex besteht.

    Darüber hinaus sollen Bezüge zu den Strategien des Bundes und europäischen/internationalen Initiativen dargelegt werden.


    4.    Beschreibung des Vorhabens

     

    In 4.1 skizzieren Sie in einer Management Summary den Inhalt des Vorhabens in einer für Laien gut verständlichen Form und bedenken Sie, dass der Text im Fall der Genehmigung zusammen mit der Bewilligungssumme sowie der Ansprechperson für das Vorhaben auf der Website des BMBWF veröffentlicht werden kann.

    In 4.2. beschreiben Sie die Ausgangslage, die angestrebten Ziele und die beabsichtigten Maßnahmen.
    Stellen Sie im Umsetzungskonzept die geplanten Maßnahmen vor und geben Sie an, welche Ressourcen (getrennt nach Infrastruktur-, Personal- und Sachressourcen) erforderlich sind und wie diese von den einzelnen Kooperationspartner/innen bereitgestellt werden bzw. durch die gegenständliche Ausschreibung ergänzt werden sollen. Mindestanforderung an das Umsetzungskonzept ist eine kurze Beschreibung der Phasen des Vorhabens (Konzept, Planung, Umsetzung, Betrieb, etc.).
     
    Die Qualität des Konzeptes ist wesentlich für die Vergabeempfehlung der Auswahlkommission, die inhaltlichen Auswahlkriterien sind zu berücksichtigen, wobei der Qualität der Vorrang vor der Quantität zukommt.

    In 4.3 sollen die verbalen Ausführungen von Pkt. 4.2 und die Kostenangaben des Pkt. 2. in ein Gesamtbild zusammengeführt werden, aus dem ersichtlich wird, welche Leistungen die einzelnen Kooperationspartner/innen erbringen und wofür die eingesetzten Mittel verwendet werden. Die angeschlossene Mustertabelle (Link) soll Ihnen einen Anhaltspunkt für die erforderlichen Mindestangaben geben. Schließen Sie eine nach den Erfordernissen des Vorhabens angepasste bzw. erweiterte Tabellenübersicht dem Antragsformular an. Wenn von einer Universität mehrere Vorhaben eingereicht werden, wird im Interesse einer besseren Vergleichbarkeit ersucht, für alle Vorhaben eine einheitliche Tabellendarstellung zu wählen.

     

    5.    Kategorisierung des Vorhabens

     

    Bezeichnung der Forschungs-/EEK-Infrastruktur: Bitte geben Sie die Verkehrsbezeichnung der im Zuge des Vorhabens zu beschaffende Forschungs-/EEK-Infrastruktur (Hardware/Software) an (z.B. Drohne – RiCOPTER UAV; Pilotfabrik – Industrie 4.0; HPC Computer-Cluster, Archiv; Asset Management System…).

    ID der BMBWF-Forschungsinfrastruktur-Datenbank (optional): Sollte es sich bei diesem Vorhaben um eine Modernisierung, Update, bzw. Weiterentwicklung einer bestehenden Forschungs- /EEK-Infrastruktur handeln, dann geben Sie bitte die konkrete ID-Nummer (ohne Forschungsinfrastruktur-Bezeichnung) aus der BMBWF-Forschungsinfrastruktur-Datenbank an.

    Anwendungsgebiete in Schlagworten: Bitte geben Sie mindestens drei Beispiele für die zukünftigen bzw. angedachten Anwendungsgebiete in der Forschung/EEK an (z.B. Life Sciences; Nanotechnologie; Bauwesen; AI; Quanten; Demokratieforschung; Kunst und Kultur…).

    Kurzbeschreibung des Vorhabens in zwei Sätzen in deutscher Sprache: Bitte beschreiben Sie hier kurz und prägnant in circa 2 Sätzen (maximal 400 Zeichen) womit sich das Vorhaben befasst.

    Kurzbeschreibung des Vorhabens in zwei Sätzen für den internationalen Austausch in englischer Sprache: Bitte beschreiben Sie hier kurz und prägnant in circa 2 Sätzen (maximal 400 Zeichen) in englischer Sprache womit sich das Vorhaben befasst.  


    6.    Erfüllung und Konkretisierung der Auswahlkriterien

     

    Begründen Sie (auch in Stichworten), warum und wie nach Ihrer Einschätzung das Vorhaben das jeweilige Kriterium erfüllt. Bei nichtzutreffenden Kriterien merken Sie dies an oder lassen Sie das Feld leer (Qualität vor Quantität). Bei Bezug zu vorhandenen Infrastrukturen geben Sie auch die ID der BMBWF-Forschungsinfrastruktur – Datenbank an, bei Infrastrukturen an anderen Einrichtungen durch Link auf die öffentliche BMBWF-Datenbank oder Link zur Referenzhomepage.