Generelles Vorgehen


Sämtliche Berichtsbestandteile (= Anlage 1 - Unternehmenskennzahlen, unternehmensspezifische Kennzahlen, Organbericht, Anlage 2 - Risikobericht, Anlage 3 - Finanzkennzahlen) sind spätestens 4 Wochen nach Quartalsende durch das zuständige Fachressort dem BMF - im Wege des Unternehmensserviceportales (USP - CUBE) - zu übermitteln. Der genaue Wochentag hängt von Feiertagen bzw. Wochenenden im jeweiligen Kalenderjahr ab.

Die strikten Terminvorgaben erfordern eine komplette und fehlerfreie Berichtabgabe durch die Universitäten an das BMBWF, welches noch eine abschließende Überprüfung der Daten durchführt.

Die jeweiligen Abgabestichtage (Zeitfenster für den Daten-Upload durch die Universitäten) werden vom BMBWF zu Beginn jedes Kalenderjahres den universitären Ansprechpartner/Innen mitgeteilt.

 

Hinweis: Der Organbericht wird bis auf weiters nicht direkt über das Webportal CUBE erfasst sondern mittels Excel-Datei als Beilage an den CUBE übermittelt.