Erläuterungen zu den Zwischen- und Endberichten

 Co-finanziert von der Europäischen Union

Terminplan

 

Die Zwischenberichte sind für alle laufenden Projekte bis 30. Juni vollständig in dem Karteireiter X. Zwischenbericht des jeweiligen Projektes einzutragen und mit dem Button "Zwischenbericht freigeben" an das BMBWF weiterzuleiten.

 

Zwischenberichtsstruktur

 

1. Allgemeine Angaben

  • Bezeichnung des Vorhabens: Verwenden Sie bitte grundsätzlich die Bezeichnung aus der Ausschreibung bzw. im Falle einer Änderung geben  Sie auch die alte Bezeichnung in Klammer an und erläutern Sie, warum die Bezeichnung geändert wird.
  • Ansprechperson: Tragen Sie Titel, Vor- und Nachname, Organisationseinheit, Telefonnummer und E-Mail-Adresse ein.

 

2. Ziele
Der Zwischenbericht versteht sich als Tätigkeitsbericht für laufende Vorhaben und als Ergebnisbericht im Falle eines Endberichtes. Beschreiben Sie in wenigen Punkten/ Sätzen die Ziele des Vorhabens (Ausgangsbasis ist die Projektgenehmigung des BMBWF vom Dez. 2022). Ergänzen Sie, ob die Ziele erreicht werden, noch aktuell bzw. realistisch sind (Achtung: eine Änderung der Ziele erfordert die Genehmigung durch das BMBWF). Nehmen Sie gegebenenfalls auch zu Auswirkungen auf Vorhaben der aktuellen Leistungsvereinbarung Bezug.

 

3.1, 3.2 Arbeitspakete und Meilensteine
Teilen Sie Ihr Vorhaben in Arbeitspakete und legen Sie Meilensteine fest, um eine Monitoring des Fortschritts zu ermöglichen. Beschreiben Sie Abweichungen von Basisterminplan bitte in den Textfeldern unter den Tabellen. Falls es keine Abweichungen gibt, sollten die Spalten Basisterminplan und Aktueller Terminplan ident sein.

  • Basisterminplan: Terminplan bei Beginn des Vorhabens (Ausgangsbasis Genehmigung des BMBWF vom Dez. 2022).
  • Aktueller Terminplan: Terminplan zum Zeitpunkt der Berichtslegung

                
3.3    Beschreibung der im Berichtszeitraum (= vom Projektbeginn bis 30.6.XXX) durchgeführten Arbeiten

  • Beschreiben Sie kurz die im Berichtszeitraum durchgeführten Arbeiten, soweit möglich strukturiert nach den Arbeitspaketen.
  • Berichten Sie über bis zum Berichtszeitpunkt aufgetretene wesentliche „Highlights“ oder Probleme.

Bei den Berichten ab 2024: Konnten die Arbeitspakete/Meilensteine plangemäß umgesetzt werden? Gab es wesentliche Abweichungen?
                                                                                                                                                                   

3.4 Änderungen im weiteren Vorhabensverlauf
Gibt es Veränderungen? Welche Auswirkungen haben diese? Wie muss die Planung adaptiert werden?


4. Vorhabensteam und Kooperation

  • Gibt es wesentliche Änderungen im Team? Sind neue Kooperationspartner/innen dazugekommen oder allenfalls welche ausgeschieden?
  • Bestehen Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit Kooperationspartner/innen und  welche Maßnahmen werden ggf. gesetzt?
  • Wurden Maßnahmen zur Information und Öffentlichkeitsarbeit gesetzt? Wenn ja, welche?


5.1 Kosten

  • Als „Kosten insgesamt“ sind die Kosten des gesamten Vorhabens zu verstehen, also die Summe aus den genehmigten BMBWF-Mitteln, den Mitteln der Universität und sämtlicher anderer Kooperationspartner/innen  für die gesamte Dauer des Vorhabens.
  • Mit „Planung bei Projektbeginn“ ist der Stand nach der Genehmigung des Vorhabens durch das BMBWF gemeint.
  • Aufgliederung der Kosten: bei diesem Punkt sollen die nach dzt. Stand geschätzten Kosten des gesamten Vorhabens den Projektbeteiligten zugeordnet werden. Damit soll dokumentiert werden, ob die Kooperationspartner/innen  ihren im Rahmen der Ausschreibung übernommenen Verpflichtungen nachkommen (LOC) oder es allenfalls Änderungen/ Verschiebungen zwischen den Einrichtungen gibt. Diese wären im Punkt 4. „Projektteam und Kooperation“ auch verbal zu erläutern.
  • Universitäten und sonstige Beteiligte bitte eindeutig bezeichnen


5.2 Finanzierung

  • Verwendung der BMBWF Mittel: hier sind die seit Beginn des Vorhabens vom BMBWF der federführenden Universität bisher zur Verfügung gestellten Mittel anzugeben und die bisher davon verbrauchten Mittel nach Personal-, F&E-Infrastruktur und Sach-/Sonstige Kosten aufzugliedern.
  • Datenstand: idealerweise sollte dieser möglichst nahe an den Stichtag des Zwischenberichtes (30.06.20XX) heranreichen.
  • BMBWF-Forschungsinfrastruktur-Datenbank: Tragen Sie in das vorgesehene Feld bitte die ID-Nummer/n der Forschungsinfrastruktur/en aus der BMBWF-Forschungsinfrastruktur-Datenbank (https://forschungsinfrastruktur.bmbwf.gv.at/de) ein. Sollte die Anschaffung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, so können Sie die Angabe „in Umsetzung“ eintragen. Wenn bereits eine Anschaffung getätigt wurde, aber noch keine ID in der BMBWF-Forschungsinfrastruktur-Datenbank besteht, dann kontaktieren Sie bitte die Ansprechperson zur Datenbank an Ihrer Institution.

6.1 RRF - Kennzahlen und Datenmeldungen

  • Bei diesem Punkt sind ergänzende Kennzahlen und Datenmeldungen zu überbringen. Ergänzen Sie Forschende, die mit/in der Forschungsinfrastruktur zum Berichtszeitpunkt arbeiten (in Vollzeitäquivalenten). Ein Ausblick für die langfristige Nutzung ist im Zuge des Endberichtes unter Punkt 7 zu beschreiben.
  • Liste der Unterauftragnehmer/innen: Tragen Sie hier alle mit dem Vorhaben in Verbindung stehende Unterauftragnehmer/innen in das verlinkte Excel-Sheet ein und senden Sie die Liste per E-Mail an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. und This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.. Unterauftragnehmer sind Unternehmen, die von Ihnen oder Ihren Kooperationspartnern beauftragt werden, um die Forschungsinfrastruktur zu erstellen (zB: HardwarelieferantIn, ProgrammiererIn, ElektrikerIn,…). Die Kooperationspartner des Vorhabens selbst sind keine Unterauftragnehmer.

6.2 RRF – Double funding

Mit der Freigabe des Zwischenberichtes bestätigt die Universität, dass das Vorhaben auf "Double funding" geprüft wurde. Gemäß der RRF-Verordnung, darf die Finanzierung aus einem anderen EU-Fonds oder -Programm nicht die gleichen Kosten wie der RRF-Fonds abdecken und die gesamten für das Vorhaben zur Verfügung gestellten Unionsmittel die geschätzten Gesamtkosten des Vorhabens nicht überschreiten. Die Mitgliedsstaaten sind aufgerufen stichprobenartige Kontrollen durchzuführen, es wird daher ersucht, aktuelle Unterlagen zur Finanzierungsstruktur des Vorhabens bereitzuhalten.

 

Nur im Endbericht: 7. Ergebnisse und Auswirkungen auf Forschung/EEK

  • Beschreibung der wesentlichen Ergebnisse des Vorhabens und deren Auswirkungen unter Bezugnahme auf die Ziele und Ausschreibungskriterien.
  • Welche Ergebnisse können/sollen in welcher Form auch für andere Universitäten zugänglich/nutzbar gemacht werden?
  • Wie kann eine sinnvolle Nachhaltigkeit der Kooperation sichergestellt werden? Welche weiterführenden Aktivitäten werden empfohlen?
  • Auflistung der aus dem Vorhaben resultierenden Publikationen.
  • Beschreibung der Verwertungsmöglichkeiten und diesbezüglicher Aktivitäten.

Mit dem Endbericht ist auch kurze Zusammenfassung der Ergebnisse für eine mögliche Veröffentlichung (1/2 Seite), sowie eine Abrechnung zu übersenden. Ein entsprechendes Formular wird vom BMBWF zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.