Kalkulationsleitfaden

Die Kosten umfassen nur die dem Vorhaben zurechenbaren Kosten, die während des Umsetzungszeitraumes (bis längstens 30.6.2026) den Universitäten direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand entstehen.
Das BMBWF und die Auswahlkommission beurteilen die Angemessenheit der Kosten in Relation zu den geplanten Arbeiten und Ergebnissen. Die Vorhaben stehen daher auch in Bezug auf die Kosten untereinander im Wettbewerb. Im Zuge der Vorhaben - Auswahl bzw. - Genehmigung können Änderungen des Wert-/ Mengengerüstes und damit der Vorhabenkosten erfolgen.
Kostenumschichtungen (nach Kostenarten oder gegebenenfalls auch zwischen den Kooperationspartner/innen) während des Umsetzungszeitraumes sind möglich und im Rahmen der Zwischen- und Endberichte zu erläutern.


A.    Bei der Kalkulation zu berücksichtigende Positionen

  • Infrastrukturkosten
    Das sind die nachweisbaren, für die Entwicklung, Anschaffung und Implementierung von digitalen Forschungs- bzw. EEK- Infrastrukturen anfallenden Einmalkosten inkl. Ust, die direkt, tatsächlich und zusätzlich zu den bisherigen Aufwendungen entstehen. Als Beispiele werden angeführt: Geräte, Apparate, Instrumente, Systemkomponenten, Kosten für projektspezifisch erforderliche Software und sonstige dauerhafte Wirtschaftsgüter, die Einrichtung und erforderliche Um- und Aufrüstung von Arbeitsplätzen mit digitalem Equipment und Software für Datenverwaltung (Open Data, Repository Systems).

  • Personalkosten
    Während des Umsetzungszeitraumes anfallende Kosten des Personals, das von den Universitäten während der Programmlaufzeit zusätzlich zu ihrem vorhandenen Personal für die Entwicklung, Beschaffung und die Implementierung der Infrastruktur bis zur Übernahme in den Regelbetrieb benötigt wird. Bei Teilzeitbeschäftigungen sind anteilige prozentuelle Kostenteiler (z.B. 25%, 50%) anzuwenden. Personalkosten die für den laufenden (oder zukünftigen), regulären Betrieb einer Forschungsinfrastruktur benötigt werden, werden im Rahmen dieser Ausschreibung nicht finanziert.

  • Sachkosten
    Sachkosten können bis max. 5% der beantragten BMBWF-Mittel in die Kalkulation aufgenommen werden. Zu den Sachkosten zählen etwa Verbrauchsmaterialien für die Entwicklung, Beschaffung und die Implementierung der Infrastruktur die bis zur Übernahme in den Regelbetrieb benötigt werden oder unvorhergesehene, projektspezifische kleinere Ausgaben. Die Sachkosten sind nicht als „Overhead-Kosten“ für die Universitäten zu verstehen. Sachkosten die für den laufenden (oder zukünftigen), regulären Betrieb einer Forschungsinfrastruktur benötigt werden, werden im Rahmen dieser Ausschreibung nicht finanziert.

B. Im Rahmen der Ausschreibung werden folgende Kostenpositionen nicht anerkannt und sind daher in der Kalkulation nicht zu berücksichtigen

  • Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen;
  • Kosten des laufenden (oder zukünftigen), regulären Betriebes einer Forschungs-infrastruktur (z.B. Personalkosten, Service- und Wartungskosten, Kosten für die Instandhaltung, Lizenzgebühren, etc.);
  • Kosten für den Erwerb von Liegenschaften und bauliche Investitionen, soweit sie über unmittelbar vorhabenbezogene notwendige Adaptionen und technische Ausstattungen oder Umrüstungen hinausgehen;
  • Gebäude-/Raummieten und lfd. Betriebs- und Bewirtschaftungskosten, wie z.B. Energiekosten;
  • Kalkulatorische Kosten (z.B. anteilige Overheads für zentrale Organe wie Rektorate, Dekanate, Controlling/Buchhaltung, Personalverrechnung, etc. und die Mitnutzung universitärer Institutionen wie z.B. Universitätsbibliothek, IT-Services, etc.);
  • Kosten für rechtsfreundliche Beratung und sonstige Beratungsleistungen;
  • Reisekosten des Universitätspersonals;
  • Kosten für Repräsentation, Bewirtung, Marketing und Consulting;
  • vor Beginn des Vorhabens entstandene Kosten;