Erläuterungen zum Antragsformular

    Die Erläuterungen sollen Ihnen das  Erstellen der Anträge erleichtern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Helpdesk unter  http://unicontrolling.bmbwf.gv.at bzw. Frau Dr. Eva Gaisbauer, This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it., Tel. 01/53120 – 5190 oder Herrn Mag. Georg Tummeltshammer, This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. , Tel. 01/53120 –  5132 .


    Generelle Hinweise


    Die Plattform http://unicontrolling.bmbwf.gv.at wurde um die gegenständliche Ausschreibung erweitert und ist von den Universitäten über die bereits bekannten spezifischen Zugangsdaten erreichbar. Damit kann die Rektorin/der Rektor der antragstellenden Universität das/die Kooperationsvorhaben bis 15. September 2022 über die Plattform einbringen.

    Für jedes Kooperationsvorhaben ist ein gesondertes Antragsformular zu übermitteln.

    Die Vorhaben sind ausschließlich auf elektronischem Weg über die Plattform einzureichen.

     
    Zu den einzelnen Punkten des Antragsformulars

    1.    Allgemeine Angaben


    Bezeichnung des Vorhabens:
    Geben Sie einen Kurztitel an, der auf den Inhalt des Vorhabens hinweist und nach Möglichkeit allgemein verständlich ist.

    Antragstellende Universität:
    Geben Sie den Namen der Universität an, die das Vorhaben einreicht und als Trägerin des Vorhabens (federführende Universität) fungiert. Trägerin kann nur eine der in § 6 UG genannten Universitäten sein. Im Falle der Beteiligung von zwei oder mehreren Universitäten haben sich die Universitäten auf eine Trägeruniversität zu einigen. Diese stellt den Antrag, die anderen beteiligten Universitäten sind als Kooperationspartnerinnen anzuführen, bringen das Vorhaben aber nicht ebenfalls ein (keine Doppeleinreichungen). Die antragstellende Universität ist Ansprechpartnerin des BMBWF, sie vertritt die anderen Kooperationspartner/innen und ist für die ordnungsgemäße Umsetzung einschließlich Berichtslegung und Abrechnung verantwortlich.

    Ansprechperson für inhaltliche Fragen:
    Benennen Sie eine Person, die bei inhaltlichen Fragen zum Antrag kontaktiert werden kann.

    Ansprechperson der Universität für die technisch – administrative Abwicklung:
    Benennen Sie eine Person, die in Bezug auf die technisch-administrative Abwicklung einschließlich finanzieller Klarstellungen, etc. kontaktiert werden kann. Werden von einer Universität mehrere Vorhaben eingereicht, wird gebeten, für die technisch-administrative Abwicklung aller Vorhaben nur eine gemeinsame Ansprechperson namhaft zu machen.


    2.    Kosten des Vorhabens und Kooperationspartner/innen

     

    Gesamtkosten des Vorhabens:
    Ermitteln Sie die während der Laufzeit für das Vorhaben anfallenden Gesamtkosten nach dem angeschlossenen Kalkulationsleitfaden und tragen Sie den Gesamtbetrag in das gegenständliche Feld ein. Darunter gliedern Sie die Gesamtkosten nach Infrastrukturkosten, Personalkosten und Sachkosten.

    Höhe der beim BMBWF beantragten Mittel:
    Führen Sie hier den Teilbetrag der Gesamtkosten (= Summe aus Infrastruktur-, Personal- und Sachkosten) an, der im Rahmen der Ausschreibung beim BMBWF beantragt wird.

    Umsetzungszeitraum:
    Geben Sie den für die Realisierung des Vorhabens erforderlichen Zeitraum (Planung, Entwicklung, Beschaffung, Inbetriebnahme und Nachjustierung/ Mängelbehebung) an. Alle Vorhaben sind bis längstens 30.06.2026 abzuschließen und abzurechnen; eine darüberhinausgehende Verlängerung ist nicht möglich.

    Folgekosten nach Beendigung des Vorhabens:
    Kreuzen Sie zunächst an, ob aus der Beschaffung Folgekosten resultieren werden (ja/nein). Falls ja, erläutern Sie kurz, die Art der Folgekosten (z.B. laufender Betrieb), kalkulieren Sie die jährlich anfallenden Folgekosten und geben Sie an, wie diese bedeckt werden sollen. Beachten Sie, dass eine Fortführung der BMBWF-Mittel nach Beendigung des Vorhabens nicht vorgesehen ist (auch nicht durch Erhöhung des Globalbudgets im Rahmen künftiger LV-Verhandlungen).
     
    Bezeichnung der Kooperationspartner/innen und deren finanzielle Beteiligungen:
    Benennen Sie alle teilnehmenden Institutionen. Selbstverständlich sind auch internationale Kooperationen (EU- und Nicht–EU-Länder) möglich. Eigentümer der aus BMBWF-Mitteln getätigten Anschaffungen können jedoch nur Universitäten gem. § 6 UG sein, und der Standort dieser Anschaffungen muss in Österreich liegen (Ausnahmen: ausländische Standorte der Universitäten gem. § 6 UG). Im Feld neben den kooperierenden Institutionen sind deren finanzielle Beiträge und/oder In kind-Leistungen für das Vorhaben anzuführen. Die Summe aller Beiträge plus die im Rahmen dieser Ausschreibung beim BMBWF beantragten Mittel muss mit den Gesamtkosten des Vorhabens (siehe oben) übereinstimmen.


    Bitte beachten Sie folgende finanzielle Eckpunkte:

    • Für die Zuerkennung von BMBWF-Mitteln ist eine in Relation zum Volumen des Vorhabens angemessene finanzielle Eigenleistung der antragstellenden Universität und der (allenfalls) anderen teilnehmenden Kooperationspartner/innen erforderlich. Anträge mit einem hohen Eigenfinanzierungsanteil werden bevorzugt behandelt.
    • Die im Rahmen dieser Ausschreibung eingereichten Vorhaben dürfen nicht bereits bei anderen Stellen zur Finanzierung eingereicht worden sein oder während der Umsetzungsphase eingereicht werden. Im Falle einer kooperativen Finanzierung ist diese transparent im Finanzplan darzustellen. Die beim BMBWF beantragten Mittel dürfen auch nicht von anderen Stellen finanziert werden, ein entsprechender Bestätigungsvermerk ist im Antragsformular (Pkt. 2) enthalten.
    • Die Leistungen der Kooperationspartner/innen sind in Euro-Beträgen anzugeben.
    • Aus vorwiegend öffentlichen Mitteln finanzierte Universitäten und Hochschulen in Österreich und den EU-Staaten, sonstige vorwiegend öffentlich finanzierte Einrichtungen aus dem Bildungs-, Forschungs-, Kunst- und Kulturbereich sowie gemeinnützige Einrichtungen der Zivilgesellschaft können ihre Beiträge auch in Form von In-kind-Leistungen (Personal- und Sachleistungen) erbringen.
    • Die Kooperationspartner/innen haben ihre finanziellen Beteiligungen in einem Letter of Commitment verbindlich festzuhalten und darin auch klar zu stellen, ob es sich um Cash-Beiträge oder In-kind-Leistungen handelt. Diese Erklärungen sind dem Antrag als PDF-Files anzuschließen.
    • Die antragstellende Universität hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Bewilligungen eingeholt und die gesetzlichen, insbesondere auch vergabe- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Ein entsprechender Bestätigungsvermerk ist im Antragsformular (Pkt. 2) enthalten.

    3.    Bezug zur Leistungsvereinbarung, zum Entwicklungsplan und zur Strategie(entwicklung) der Universität/Universitäten sowie europäischen/internationalen Initiativen


    Benennen Sie den Bezug habenden Abschnitt in der LV 2022 – 2024 und im Entwicklungsplan und geben Sie die entsprechenden Seiten der LV und des EP an, zu denen ein inhaltlicher Konnex besteht.

    Darüber hinaus sollen Bezüge zu den Strategien des Bundes und europäischen/internationalen Initiativen dargelegt werden.


    4.    Beschreibung des Vorhabens

     

    In 4.1 skizzieren Sie in einer Management Summary den Inhalt des Vorhabens in einer für Laien gut verständlichen Form und bedenken Sie, dass der Text im Fall der Genehmigung zusammen mit der Bewilligungssumme sowie der Ansprechperson für das Vorhaben auf der Website des BMBWF veröffentlicht werden kann.

    In 4.2. beschreiben Sie die Ausgangslage, die angestrebten Ziele und die beabsichtigten Maßnahmen.
    Stellen Sie im Umsetzungskonzept die geplanten Maßnahmen vor und geben Sie an, welche Ressourcen (getrennt nach Infrastruktur-, Personal- und Sachressourcen) erforderlich sind und wie diese von den einzelnen Kooperationspartner/innen bereitgestellt werden bzw. durch die gegenständliche Ausschreibung ergänzt werden sollen. Mindestanforderung an das Umsetzungskonzept ist eine kurze Beschreibung der Phasen des Vorhabens (Konzept, Planung, Umsetzung, Betrieb, etc.).
     
    Die Qualität des Konzeptes ist wesentlich für die Vergabeempfehlung der Auswahlkommission, die inhaltlichen Auswahlkriterien sind zu berücksichtigen, wobei der Qualität der Vorrang vor der Quantität zukommt.

    In 4.3 sollen die verbalen Ausführungen von Pkt. 4.2 und die Kostenangaben des Pkt. 2. in ein Gesamtbild zusammengeführt werden, aus dem ersichtlich wird, welche Leistungen die einzelnen Kooperationspartner/innen erbringen und wofür die eingesetzten Mittel verwendet werden. Die angeschlossene Mustertabelle (Link) soll Ihnen einen Anhaltspunkt für die erforderlichen Mindestangaben geben. Schließen Sie eine nach den Erfordernissen des Vorhabens angepasste bzw. erweiterte Tabellenübersicht dem Antragsformular an. Wenn von einer Universität mehrere Vorhaben eingereicht werden, wird im Interesse einer besseren Vergleichbarkeit ersucht, für alle Vorhaben eine einheitliche Tabellendarstellung zu wählen.

     

    5.    Kategorisierung des Vorhabens

     

    Bezeichnung der Forschungs-/EEK-Infrastruktur: Bitte geben Sie die Verkehrsbezeichnung der im Zuge des Vorhabens zu beschaffende Forschungs-/EEK-Infrastruktur (Hardware/Software) an (z.B. Drohne – RiCOPTER UAV; Pilotfabrik – Industrie 4.0; HPC Computer-Cluster, Archiv; Asset Management System…).

    ID der BMBWF-Forschungsinfrastruktur-Datenbank (optional): Sollte es sich bei diesem Vorhaben um eine Modernisierung, Update, bzw. Weiterentwicklung einer bestehenden Forschungs- /EEK-Infrastruktur handeln, dann geben Sie bitte die konkrete ID-Nummer (ohne Forschungsinfrastruktur-Bezeichnung) aus der BMBWF-Forschungsinfrastruktur-Datenbank an.

    Anwendungsgebiete in Schlagworten: Bitte geben Sie mindestens drei Beispiele für die zukünftigen bzw. angedachten Anwendungsgebiete in der Forschung/EEK an (z.B. Life Sciences; Nanotechnologie; Bauwesen; AI; Quanten; Demokratieforschung; Kunst und Kultur…).

    Kurzbeschreibung des Vorhabens in zwei Sätzen in deutscher Sprache: Bitte beschreiben Sie hier kurz und prägnant in circa 2 Sätzen (maximal 400 Zeichen) womit sich das Vorhaben befasst.

    Kurzbeschreibung des Vorhabens in zwei Sätzen für den internationalen Austausch in englischer Sprache: Bitte beschreiben Sie hier kurz und prägnant in circa 2 Sätzen (maximal 400 Zeichen) in englischer Sprache womit sich das Vorhaben befasst.  


    6.    Erfüllung und Konkretisierung der Auswahlkriterien

     

    Begründen Sie (auch in Stichworten), warum und wie nach Ihrer Einschätzung das Vorhaben das jeweilige Kriterium erfüllt. Bei nichtzutreffenden Kriterien merken Sie dies an oder lassen Sie das Feld leer (Qualität vor Quantität). Bei Bezug zu vorhandenen Infrastrukturen geben Sie auch die ID der BMBWF-Forschungsinfrastruktur – Datenbank an, bei Infrastrukturen an anderen Einrichtungen durch Link auf die öffentliche BMBWF-Datenbank oder Link zur Referenzhomepage.