Termin & Ablaufplan

 

Einreichung

 

Die Vorhaben sind von den Rektorinnen und Rektoren unter Anschluss der verbindlichen Zusicherung der Kostenbeteiligung der Kooperationspartner/innen auf elektronischem Weg über die Plattform http://unicontrolling.bmbwf.gv.at bis 15.September 2022 im BMBWF einzubringen.

Prüfung

 

Nach Prüfung auf Einhaltung der Formalkriterien werden die Anträge zusammen mit den eingeholten externen Expertisen an die Auswahlkommission weitergeleitet. Diese wird im November 2022 einen Vergabevorschlag erstatten. In der Folge trifft der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung die endgültige Vergabeentscheidung, über die die Universitäten ehestmöglich schriftlich informiert werden.

Umsetzung

 

Die Umsetzung der Vorhaben ist von den Universitäten in jeweils zum 30. Juni jeden Jahres zu legenden Zwischenberichten zu dokumentieren. Ein entsprechendes Berichtsformular wird vom BMBWF termingerecht elektronisch zur Verfügung gestellt. Nach Inbetriebnahme der Forschungsinfrastruktur ist ein elektronischer Endbericht unter Berücksichtigung der Kriterien „terminliche und finanzielle Umsetzung des Vorhabens“ und „Perspektiven für die zukünftige Entwicklung“ zu erstellen. Diese Kriterien werden auch in die vom BMBWF nach Abschluss der Vorhaben zu veranlassende Evaluation einfließen. Über die Ergebnisse werden die Universitäten informiert, wobei in diesem Zusammenhang auch besonders erfolgreiche Vorhaben beispielhaft präsentiert werden sollen.

Die für die einzelnen Vorhaben bewilligten finanziellen Mittel werden vom BMBWF in jährlichen Teilbeträgen auf der Basis des Umsetzungsfortschritts der Anschaffung bereitgestellt. Die Auszahlung von Teilbeträgen während der Umsetzung bedeutet nicht die Anerkennung der Kosten. Im Fall der (teilweisen) Nichtumsetzung bzw. Nichtdurchführbarkeit wird eine anteilige Kürzung der Finanzmittel vorbehalten.