Auswahlkriterien

Bei der Erstellung des Vergabevorschlages werden folgende Auswahlkriterien berücksichtigt:

Formalkriterien

  • Es können Forschungsinfrastrukturen mit Gesamtkosten von mindestens 300.000.-€ pro Vorhaben eingereicht werden (=Summe aus Investitionskosten inkl. USt., Personal- und Sachkosten im Rahmen der Inbetriebnahme bzw. einer Probebetriebs- oder Einführungsphase der Infrastruktur, die Gesamtkosten umfassen auch die finanzielle Beteiligung der antragstellenden Universitäten und der (allenfalls) kooperierenden Institutionen). Eine Obergrenze für die Gesamtkosten des Vorhabens wird nicht festgelegt, der maximale Beitrag des BMBWF ist pro Vorhaben aber mit 4.000.000.- € begrenzt.
  • Kooperative Vorhaben, an denen neben der antragstellenden Universität auch weitere Universitäten und/oder andere Institutionen des Bildungs- und Wissenschaftsbereiches und/oder der Wirtschaft bzw. öffentliche Einrichtungen teilnehmen, werden bevorzugt behandelt, außer wenn plausibel dargelegt werden kann, dass aufgrund der Natur des Vorhabens eine kooperative Nutzung durch andere Universitäten und Institutionen nicht umsetzbar ist. Bestehende Netzwerke (z.B. bestehende Digitalisierungs-Kooperationen, regionale Wissenstransferzentren) sollten dabei bestmöglich genützt werden. Von Vorteil ist, wenn die nachhaltige Nutzbarkeit der anzuschaffenden Forschungsinfrastrukturen durch ihre Anbindung an Core Facilities der Universitäten sichergestellt wird.
  • Die antragstellenden Universitäten und die (allenfalls) anderen an dem Vorhaben zur Beschaffung (digitaler) Forschungsinfrastruktur beteiligten Institutionen müssen sich finanziell angemessen beteiligen (konkret belegte Kooperationen), wobei Anträge mit einem hohen Finanzierungsanteil der antragstellenden Universität und den (allenfalls) anderen an dem Vorhaben teilnehmenden Institutionen bevorzugt behandelt werden. Die Beteiligung von Institutionen aus dem überwiegend öffentlich finanzierten Bildungs-, Wissenschafts-, Kunst- und Kulturbereich sowie von gemeinnützigen zivilgesellschaftlichen Einrichtungen kann auch in Form geldwerter In-Kind-Leistungen, wie z.B. durch die Bereitstellung von Personal oder die Einbringung von Sachleistungen, die sinnvoll in das Gesamtvorhaben passen, erfolgen.
  • Zur Unterstützung und Begleitung der Ausschreibung und der damit vorgesehenen abgestimmten Beschaffung ist bei bereits bestehenden Forschungsinfrastrukturen die ID-Angabe aus der Forschungsinfrastruktur-Datenbank durch die antragstellende Universität erforderlich.
  • Die Anschaffung der Infrastrukturen muss einen, im Antrag explizit angeführten Bezug zu den in der Leistungsvereinbarung 2022-2024 und/oder den im universitären Entwicklungsplan festgelegten strategischen Zielsetzungen und/oder einen Bezug zu europäischen/internationalen Initiativen aufweisen.
  • Die Anschaffungen sollen umsetzungsorientiert sein und bis spätestens 30.06.2026 abgeschlossen werden.
  • Für jedes Vorhaben ist mit dem Antrag eine Gesamtkalkulation mit einer klaren Kostenaufteilung auf die Kooperationspartner/innen vorzulegen.
  • Die Kooperationspartner/innen haben ihre finanzielle Beteiligung in Form eines Letter of Commitment verbindlich zuzusichern.
  • Das Vorhaben darf nicht über andere Förderschienen finanziert werden. Es ist darzustellen, aus welchen Quellen die anzuschaffende Forschungsinfrastruktur finanziert wird.
  • Anschubfinanzierung: Es ist plausibel darzustellen, ob und wie das Vorhaben auf finanzielle Nachhaltigkeit ausgerichtet ist, welche laufenden Kosten und Folgekosten im zukünftigen Betrieb der Forschungsinfrastruktur anfallen, und wie diese finanziert werden (eine Weiterfinanzierung aus BMBWF-Mitteln ist nicht vorgesehen). Ein klares Betriebs- und Nutzungskonzept zur beschaffenden Forschungsinfrastruktur ist daher vorzusehen.
  • Die antragstellende Universität und Ihre Kooperationspartner erklären sich bereit, im Falle einer Prüfung durch die Organe der Europäischen Union oder die Buchhaltungsagentur des Bundes sämtliche relevanten Unterlagen innerhalb von 2 Wochen nach Anfrage zur Verfügung zu stellen.
  • Sämtliche Unterlagen sind – entsprechend der Richtlinien der EU – bis mindestens 31.12.2031 zu archivieren. Im Falle einer Prüfung verlängert sich diese Laufzeit auf 5 Jahre nach Abschluss der Prüfung.
  • Bei allen Unterlagen im Rahmen der Ausschreibung ist das EU-Logo und der Satz „Unterstützt aus den Mitteln der EU - Recovery and Resilience Facility (RRF)“ zu vermerken

 

Inhaltliche Kriterien

 

In einem Umsetzungskonzept sind die im Rahmen des Vorhabens angestrebten Ziele und zu setzenden Maßnahmen zur Beschaffung der Forschungsinfrastruktur zu beschreiben, ein Vorhabensplan samt den erforderlichen Ressourcen und deren Zuordnung zu den Partner/innen sowie ein Managementkonzept für alle notwendigen Beschaffungs- und Implementierungsphasen (Arbeitspakete), einschließlich Risikoanalyse für die Umsetzung, Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung, zu erstellen.

In diesem Umsetzungskonzept sind folgende Kriterien zu konkretisieren:

  • Detaillierte Beschreibung und zahlenmäßige Auflistung der Geräte, Apparaturen, Software, etc. und die damit verbundenen Anschaffungs-, Aufbau- und Inbetriebnahmekosten sowie die entsprechende Eigenleistung und Kostenaufteilung der beteiligten Universitäten und Institutionen.
  • Darstellung der Notwendigkeit der Beschaffung und Nutzung dieser Forschungsinfrastruktur durch die beteiligten Institutionen, geplante Einsatzgebiete und Zielgruppen.
  • Definition der Zielgruppen der Forschungsinfrastruktur und Beschreibung des Bedarfs der Zielgruppen. Aufzeigen eines Konzepts zur Einbindung der Zielgruppen während der Antragstellung und während der Umsetzung des Vorhabens.
  • Skizzierung der bestehenden Forschungsinfrastrukturlandschaft, in welche die Forschungsinfrastruktur integriert werden soll. Beschreibung der Nutzung von bestehenden technischen und organisatorischen Schnittstellen sowie der Schaffung neuer technischer und organisatorischer Schnittstellen.
  • Begründung, warum die kooperative Nutzung bestehender Forschungsinfrastrukturen nicht ausreichend ist, z.B. durch Analyse bestehender, vergleichbarer Forschungsinfrastrukturen, die in der Forschungsinfrastruktur-Datenbank vorhanden sind.
  • Darstellung der Komplementarität zu anderen Ausschreibungen (z.B. Quantum Austria)
  • Darstellung des Mehrwerts in der Forschung/EEK, für den wissenschaftlichen/künstlerischen Nachwuchs und die Digitalisierung an den Universitäten.
  • Qualität der Forschungsinfrastruktur: Aktualität, Innovationspotential, Vernetzung und Reputation.
  • Bezug zu Strategien des Bundes (FTI-Strategie, die kürzlich verabschiedete Open Science Policy Austria , etc.) und zu den jeweiligen Strategien bzw. Strategieentwicklungen der Universität/Universitäten (z. B. Digitalisierungsstrategie etc.).
  • Betriebs- und Nutzungskonzept zur beschafften Forschungsinfrastruktur.
  • Darstellung des Beitrages zur Energieeinsparung/CO2-Verminderung im Sinne der RRF-Kriterien sowie der umfassenden Nutzung von erneuerbaren Energien über die gesamte Lebensdauer.
  • Do no significant harm prinzip (EU): Siehe Leitfaden der EU