Für eine reibungslose Durchführung der quartalsweisen Berichterstattung wurden folgende Bedingungen zwischen den Universitäten und dem BMBWF vereinbart:
- Möglichst einheitliche und einfache Berichterstattung (vgl. Vereinfachungsmaßnahmen) von Seiten der Universitäten,
- Automatisierte Datenmeldungen an das BMBWF mit formalen und inhaltlichen Plausibilitätsprüfungen.