Kalkulationsleitfaden

Die Projektkosten umfassen die dem Vorhaben zurechenbaren Kosten, die während des Umsetzungszeitraumes (bis längstens 31.12.2024) direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand entstehen.

Das BMBWF und die Auswahlkommission beurteilen die Angemessenheit der Kosten in Relation zu den geplanten Arbeiten und Ergebnissen. Die Vorhaben stehen daher auch in Bezug auf die Kosten untereinander im Wettbewerb. Im Zuge der Vorhaben - Auswahl bzw. - Genehmigung können Änderungen des Wert-/ Mengengerüstes und damit der Vorhabenkosten erfolgen.


Kostenumschichtungen (nach Kostenarten oder gegebenenfalls auch zwischen den Kooperationspartner/innen) während des Umsetzungszeitraumes sind möglich und im Rahmen der Zwischen- und Endberichte zu erläutern.


A.    Bei der Kalkulation zu berücksichtigende Positionen

  • Investitionskosten
    Das sind die nachweisbaren, für die Entwicklung, Anschaffung und Implementierung von digitalen Konfigurationen und sonstigen Infrastrukturen anfallenden Einmalkosten inkl. Ust, die direkt, tatsächlich und zusätzlich zu den bisherigen Aufwendungen entstehen. Als In-kind–Leistungen von vorwiegend öffentlich finanzierten Institutionen bzw. gemeinnützigen Einrichtungen der Zivilgesellschaft  anerkannt, werden Investments (Anlagen und Anlagenteile Software/Apps,…), die sinnvoll in die bestehende Infrastruktur passen, was in der Projektbeschreibung (Pkt. 4) darzulegen ist. Die Bewertung erfolgt nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, allenfalls reduziert um die bisherige Nutzung (Restbuchwert).
  • Personalkosten
    Während des Umsetzungszeitraumes anfallende Kosten des Personals, das für die Entwicklung, Realisierung und die Implementierung des Vorhabens bis zur Übernahme in den Regelbetrieb erforderlich ist. Bei Teilzeitbeschäftigungen sind anteilige prozentuelle Kostenteiler (z.B. 25%, 50%) anzuwenden.

  • Sonstige Kosten
    Dazu gehören Kosten für bauliche Adaptierungen, technische Ausstattungen oder Umrüstungen können, soweit es sich um direkt durch das Vorhaben und zusätzlich zum herkömmlichen Miet- und Betriebsaufwand  entstehende Einmalbeträge handelt, sowie sonstige Sachkosten. Die Kalkulationsgrundlagen sind offen zu legen.

B. Im Rahmen der Ausschreibung werden folgende Kostenpositionen nicht anerkannt und sind daher in der Kalkulation nicht zu berücksichtigen

  • Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen
  • Kosten für den Erwerb von Liegenschaften und  bauliche Investitionen, soweit sie über unmittelbar vorhabenbezogene notwendige Adaptionen und technische Ausstattungen oder Umrüstungen hinausgehen
  • Gebäude-/Raummieten und lfd. Betriebs- und Bewirtschaftungskosten, wie z.B. Energiekosten
  • Kalkulatorische Kosten (z.B. anteilige Overheads für zentrale Organe wie Rektorate, Dekanate, Controlling/Buchhaltung, Personalverrechnung, etc. und die Mitnutzung universitärer Institutionen wie z.B. Universitätsbibliothek, IT-Services, etc.)
  • Reisekosten des Universitätspersonals
  • Kosten für Repräsentation, Bewirtung, Marketing und Consulting
  • vor Projektbeginn entstandene Kosten
  • Kosten des laufenden Betriebes nach dem Umsetzungszeitraum (z.B. Personalkosten, Service- und Wartungskosten, Kosten für die Instandhaltung, Lizenzgebühren, etc.).