Auswahlkriterien

     

    Für die Erstellung des Vergabevorschlags an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft werden folgende Auswahlkriterien berücksichtigt:

     

    Formalkriterien

     

    • Im Rahmen dieser Ausschreibung werden strukturbildende und strukturentwickelnde Kooperationsprojekte unterstützt;
    • Kooperationsprojekte mit angemessener finanzieller Beteiligung mindestens einer weiteren Institution (keine Scheinkooperationen); die Beteiligung von Institutionen aus dem vorwiegend öffentlich finanzierten Bildungs-, Forschungs-, Kunst- und Kulturbereich einschließlich der Zivilgesellschaft kann auch in Form geldwerter In-kind–Leistungen, wie z.B. durch die Bereitstellung von Personal oder die Einbringung von Anlagen und Anlagenteilen, die sinnvoll in das Gesamtvorhaben passen, erfolgen.
    • Projektdauer: maximal zwei LV-Perioden, also bis spätestens 31.12.2021
    • Vorliegen einer Kostenkalkulation für das Gesamtprojekt mit einer klaren Aufteilung auf die Kooperationspartner/innen;
    • Verbindliche Zusicherung der Kostenbeteiligung durch den/die Kooperationspartner/innen;
    • Bestätigung, dass das Projekt nicht über andere Förderschienen finanziert wird;
    • Anschubfinanzierung: plausible Darstellung, welche Folgekosten nach Projektbeendigung anfallen und wie diese von den Universitäten ohne zusätzliche Bundesmittel finanziert werden;
    • Werden von einer Universität mehrere Projekte eingereicht, sind diese nach Prioritäten zu reihen.

     

    Inhaltliche Kriterien

     

    • Nachhaltige Effizienzsteigerungen;
    • Konkrete Synergieeffekte (z.B. gemeinschaftliche Ausschreibung und Nutzung von Infrastruktur);
    • Österreichweite Projektvorschläge mit Einbeziehung aller öffentlich finanzierten Universitäten und Darlegung der Koordinations-/Austauschaktivitäten (insbesondere bei KLR- und Open Innovation-Projekten);
    • Innovationen / Optimierungen im IKT-Bereich (elektronische one-stop Organisationen; Verbesserung der e-Government – Koppelung; Service-Portale für definierte Nutzergemeinden; Verbesserungen in den Bereichen Privatheit, Zugriffserlaubnis, Sicherheitskonzepte);
    • Umsetzungsbezug zu Strategien des Bundes (FTI-Strategie der Bundesregierung und zum BMWFW-Aktionsplan für einen wettbewerbsfähigen Forschungsraum 2015, gesamtösterreichischer Universitätsentwicklungsplan 2016-2021);
    • Integrationspotential des Vorhabens hinsichtlich unterschiedlicher Institutionen und unterschiedlicher Organisationskulturen;
    • Gesellschaftliche Relevanz (In welchen gesellschaftlichen Kontext ist das Projekt eingebettet? Welche gesellschaftlichen Zielsetzungen bzw. Potenziale/Impact sind mittelbar und unmittelbar mit diesem Projekt verbunden (kurz-, mittel-, langfristig), Disseminationskonzepte);
    • Konkurrierende und komplementäre Organisationsstrukturen: Wie ordnet sich das Projekt in bestehende und/oder andere geplante Projekte ein?
    • Umsetzungskonzept (Antragsformular 3.1., verbale Projektbeschreibung): Vorliegen von Projektplänen, Managementkonzepte für alle notwendigen Phasen, Governance (Aufgaben und Entscheidungskompetenzen), Risikoanalyse für die Umsetzungsphase, Nachhaltigkeit, Qualitätssicherung, ev. Beratung durch Begleitgremien.

     

    Zusätzlich für den Bereich Open Innovation von besonderer Relevanz

     

    • Analyse der Auswirkungen einer Open Access (Gold/Green) Umstellung;
    • Entwicklung eines Open Innovation Monitorings;
    • Modelle zur Finanzierung (Publikationsfonds; Übergangsmodelle);
    • Koordination österreichsicher Open Innovation Aktivitäten;
    • Einbindung von Monographien in Open Access Aktivitäten.