Ausschreibungstext

     

    Präambel

     

    Mit der Vergabe von Hochschulraum-Strukturmitteln in Höhe von insgesamt 97,5 Mio. Euro in der Leistungsvereinbarungsperiode 2016-2018 soll in Umsetzung des gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplans durch nachhaltige Kooperationen zwischen den Universitäten sowie auch zwischen Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus dem übrigen tertiären Bereich und der Wirtschaft ein Beitrag zu einem in Lehre sowie in Forschung/ Entwicklung und Erschließung der Künste abgestimmten Hochschul- und Forschungsraum geleistet werden. Im Rahmen der Hochschulraum-Strukturmittel steht ein Betrag von 12,5 Millionen Euro zur Anschubfinanzierung von universitären Kooperationsvorhaben im Bereich Management, Administration und Verwaltungsinnovation zur Verfügung.

     

    Zielsetzungen

     

    1. Unterstützung der Implementierung einheitlicher Standards für die Kosten- und Leistungsrechnungen (KLR) der Universitäten

    In Umsetzung der aktuellen Überlegungen, den Kosten der Leistungserbringung im Rahmen der Universitätsfinanzierung einen erhöhten Stellenwert einzuräumen (Stichwort „Was kostet ein Studienplatz?“) werden einheitliche Standards für die  KLR an den Universitäten eingeführt, um

    • eine erhöhte Vergleichbarkeit der Kosten der Leistungsbereiche Lehre sowie Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste zu schaffen,
    • eine qualitätsgesicherte und transparente Darstellung der für die Inanspruchnahme von Personal und Sachmitteln zur Durchführung von Aufträgen Dritter an den Universitäten anfallenden Kosten (§§ 26 und 27 UG) zu ermöglichen und 
    • eine klare Abgrenzung der wirtschaftlichen von den nicht-wirtschaftlichen Leistungen im Sinne des Europäischen Beihilfenrechts zu gewährleisten.

    Eine entsprechende Verordnung (gestützt auf § 16 Abs. 2a UG) ist in Vorbereitung und soll mit 1.1.2017 in Kraft treten.


    Im Rahmen dieser Ausschreibung wird den Universitäten eine Anschubfinanzierung für die ihnen während der Implementierungsphase entstehenden Aufwendungen (z.B. für die Erneuerung, Umrüstung und Erweiterung der vorhandenen Rechensysteme einschließlich Hardware, insbesondere aber für koordinierte Softwareentwicklungen und zusätzliches Personal)  angeboten, sofern Kooperationsvorhaben für österreichweite Lösungen unter Berücksichtigung der vorhandenen Infrastrukturen eingereicht werden.

    2. Open Innovation/Digital Roadmap/Open Access/Open Research Data

    Bezugnehmend auf die derzeit in Ausarbeitung befindlichen nationalen Strategien zu Open Innovation und zur Digital Roadmap sowie den Empfehlungen der ERA zu Open Research Data, der nationalen ERA Roadmap und dem „Amsterdam Call for Action on Open Science“ sowie den veröffentlichten Empfehlungen der OANA für eine Open Access Strategie in Österreich werden von Universitäten getragene österreichweite Kooperationsvorhaben zu diesen Themen gestärkt.

    Unter Projekten zu Open Research Data wird die Entwicklung und Umsetzung von Ideen zu einem möglichst barrierefreien Zugang zu Forschungsdaten und Forschungsergebnissen verstanden. Der Entwicklung von Data Management Plänen kommt dabei große Bedeutung zu. Eingereichte Projektanträge zu Open Access sollen sich an den Empfehlungen des Open Access Network Austria (OANA) orientieren, nach denen die gesamte wissenschaftliche Publikationstätigkeit in Österreich bis 2025 auf Open Access umgestellt werden soll.

     

    3. Unterstützung anderer strukturbildender Kooperationsvorhaben im Bereich Management, Administration und Verwaltungsinnovation, insbesondere

    • zur weiteren Modernisierung und noch effizienteren und vereinfachten Gestaltung von intra- und interuniversitären  Verwaltungsprozessen:
      Die Themenstellung für innovative Projekteinreichungen wird bewusst offen gehalten, beispielsweise sind Anschubfinanzierungen für Anpassungen und das Aufgreifen neuer Impulse im Bereich gemeinschaftlicher IT-Lösungen oder die Bereitstellung von Supportprozessen, etc. vorstellbar.
    • zur verstärkten Erschließung von privatem Kapital für Wissenschaft und Forschung: Die österreichische Bundesregierung hat in ihrem Arbeitsprogramm 2013-2018 ein klares Bekenntnis zur Stärkung der Rahmenbedingungen für private Zuwendungen im Hochschul-, Wissenschafts- und Forschungsbereich abgegeben. Die österreichische Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 eine Forschungsquote von 3,76% zu erreichen. Dabei sollen jedenfalls 66% - und nach internationalem Vorbild – womöglich 70% der Investitionen von privater Seite getragen werden. Im Aktionsplan für einen wettbewerbsfähigen Forschungsraum benennt das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft unter anderem das Themenfeld „Zivilgesellschaftliches Engagement für Wissenschaft und Forschung stärken“ als wesentliches Entwicklungsfeld. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird den Universitäten eine Anschubfinanzierung für die Einführung von Fundraising bzw. für den Ausbau von professionellen Fundraising-Infrastrukturen (z.B. institutionelle Verankerung, Professionalisierung des  Fundraisings) angeboten, sofern Kooperationsvorhaben für nationale und internationale Lösungen unter Berücksichtigung der vorhandenen Infrastrukturen eingereicht werden.

     

    Teilnahmebedingungen

     

    Die Ausschreibung wendet sich an die Universitäten gemäß § 6 UG, jeweils vertreten durch den Rektor/die Rektorin. Voraussetzung für die Vergabe der Mittel ist die Beteiligung mindestens einer weiteren Institution aus dem Wissenschafts-, Hochschul-, Kunst- oder Kulturbereich, der Wirtschaft oder der Zivilgesellschaft.
    Die Hochschulraum-Strukturmittel dienen der Anschubfinanzierung durch Übernahme von in der Regel bis zu einem Drittel der Projektkosten durch das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. In sachlich begründeten Fällen können vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über einstimmige Empfehlung der Auswahlkommission auch mehr als ein Drittel der Projektkosten übernommen werden.
    Die verbleibenden Projektkosten sind von den Universitäten und den beteiligten Institutionen entsprechend den in ihrer Kooperationsvereinbarung festgelegten Anteilen zu tragen.
    Bei den im Rahmen der HRSM-Kooperationsausschreibung vergebenen Mitteln handelt es sich um eine Anschubfinanzierung, eine Fortführung der BMWFW-Mittel nach Projektende wird daher explizit nicht in Aussicht gestellt.

     

    Auswahlkommission


    Die Vergabe der Mittel erfolgt unter Antrags- und Wettbewerbsbedingungen auf Basis der Empfehlungen einer beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft eingerichteten Auswahlkommission durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.
    Mitglieder der Auswahlkommission sind:

    • Univ. Prof. Dr. Hans Sünkel als Vertreter der Österreichischen Universitätenkonferenz
    • SC Dr. Iris Rauskala und SL–Stv. Mag. Heribert Wulz (beide Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft)
    • AL MMag. Peter Part (Bundesministerium für Finanzen)

     

    Ergänzend ist zur Beratung der Kommission die Einholung externer Expertise vorgesehen.