Auswahlkriterien

     

    Für die Erstellung des Vergabevorschlags an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft werden folgende Auswahlkriterien berücksichtigt:

     

    Formalkriterien

     

    • Im Rahmen dieser Ausschreibung werden strukturbildende und –entwickelnde Kooperationsprojekte unterstützt, es können daher nur Projekte mit Gesamtkosten (= Summe aus Anschaffungskosten inkl. Ust, Personalkosten und allenfalls erforderlichen baulichen Adaptierungen) ab 300.000.- € eingereicht werden.
    • Kooperationsprojekte mit angemessener finanzieller Beteiligung mindestens einer weiteren Institution (keine Scheinkooperationen); die Beteiligung von Institutionen aus dem vorwiegend öffentlich finanzierten Bildungs-, Forschungs-, Kunst- und Kulturbereich sowie von gemeinnützigen zivilgesellschaftlichen Einrichtungen kann auch in Form geldwerter In-kind–Leistungen, wie z.B. durch die Bereitstellung von Personal oder die Einbringung von Anlagen und Anlagenteilen, die sinnvoll in das Gesamtvorhaben passen, erfolgen.
    • Projektdauer: maximal zwei LV-Perioden, also bis spätestens 31.12.2021
    • Vorliegen einer Kostenkalkulation für das Gesamtprojekt mit einer klaren Aufteilung auf die Kooperationspartner/innen;
    • Verbindliche Zusicherung der Kostenbeteiligung durch den/die Kooperationspartner/innen;
    • Bestätigung, dass das Projekt nicht über andere Förderschienen finanziert wird;
    • Anschubfinanzierung: plausible Darstellung, welche Folgekosten nach Projektbeendigung anfallen und wie diese finanziert werden;
    • Bezug zu den in der Leistungsvereinbarung 2016-2018 und im Entwicklungsplan festgelegten Forschungsstärkefeldern und Profil-bildungen;
    • Werden von einer Universität mehrere Projekte eingereicht, sind diese innerhalb der beiden Projektgruppen nach Prioritäten zu reihen.
    • Klare Darstellung konkurrierender und komplementärer F&E-Infrastrukturen/Infrastrukturen für die Entwicklung und Erschließung der Künste: In welchem Bezug steht das Projekt zu bestehender und/oder anderer geplanter Infrastruktur?
    • Verpflichtende Darstellung der Forschungsinfrastruktur/ Infrastruktur für die Entwicklung und Erschließung der Künste in der öffentlichen Forschungsinfrastruktur-Datenbank des BMWFW.

     

    Inhaltliche Kriterien

     

    • Umsetzungskonzept:  Beschreibung von Zielen und Maßnahmen, Vorlegen von Projektplänen samt Bekanntgabe der erforderlichen Ressourcen und Zuordnung zu den Projektpartnerinnen und Projekt-partnern, Managementkonzepte für alle notwendigen Phasen, Governance (langfristige Trägerschaft, Aufgaben und Entscheidungskompetenzen), Risikoanalyse für die Umsetzungsphase, Nachhaltigkeit, Qualitätssicherung, ev. Beratung durch Begleitgremien;
    • Nutzungskonzept (dieses kann bei Projekten der Gruppe 2. entfallen): Bedarfs- und Zielgruppenanalyse; Zugangsmanagement und Service:  Nutzungsmöglichkeiten für andere öffentliche Universitäten, Hochschuleinrichtungen und öffentlich finanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen müssen gegeben sein (Benutzungsgebühren müssen für den gesamten akademischen Sektor gleich sein, egal ob universitätsinterne oder universitätsexterne Nutzer; für den Unternehmensbereich Verrechnung von Vollkosten bzw. Marktpreisen); falls erforderlich Datennutzungs- und Datenmanagement - Konzept (Code of Conduct/Einhaltung ethischer Standards im Umgang mit sensiblen Daten).

     

    Im Umsetzungs- und im Nutzungskonzept sind folgende Kriterien zu konkretisieren:

     

    • Kohärenz zur Profilbildung der Universität (Forschungsstärkefelder);
    • Umsetzungsbezug zu Strategien des Bundes (FTI-Strategie der Bundesregierung, BMWFW-Aktionsplan für einen wettbewerbsfähigen Forschungsraum 2015, gesamtösterreichischer Universitätsentwicklungsplan 2016-2021);
    • Wissenschaftliche Qualität: Qualität der bisherigen Forschungsleistung und Bedeutung des Vorhabens für die Weiterentwicklung eines bestimmten Wissenschafts- bzw. Forschungsbereichs; Schwerpunkt Interdisziplinarität und Innovationspotenzial (Darlegung, der bei Realisierung des HRSM- Kooperationsprojektes zu erwartenden Leistungssteigerung in der wissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung unter besonderer Berücksichtigung des interdisziplinären Potentials); erwarteter Mehrwert auch im Hinblick auf den wissenschaftlichen Nachwuchs (Trainings, Weiterbildung);
    • Gesellschaftliche Relevanz: In welchen gesellschaftlichen Kontext ist das Vorhaben eingebettet? Welche gesellschaftlichen Zielsetzungen bzw. Potentiale/Impact sind mittelbar und unmittelbar mit diesem Projekt verbunden (kurz-, mittel-, langfristig), Disseminationskonzepte)?
    • Grand Challenges: Kohärenz zu europäischen Programmen und globalen Aktivitäten (z.B. Horizon 2020, ESFRI Roadmap);
    • Beteiligung an europäischen und internationalen Vernetzungsplattformen und Initiativen, Mitwirkung an nationalen und internationalen Open Data-, Open Acess-, Open Innovation- und Big Data Aktivitäten;
    • Integrationspotential des Vorhabens hinsichtlich Forschungsfelder, unterschiedliche Institutionen sowie unterschiedliche Forschungskulturen;
    • Forschung-Lehre-Synergismus: Darlegung wie das Vorhaben wissenschaftliche Synergismen zwischen Forschung und Lehre befördert;
    • Hybride und verteilte Infrastruktur: Schaffung von innovativer hybrider Infrastruktur oder von (regional) verteilter Infrastruktur. Unter "Hybride  Infrastruktur" sind einerseits die Kombination von virtueller und materieller Infrastruktur (z.B.  Kombination von virtuellen Labs in der Cloud und realen Labs), der Einsatz (die Kombination) unterschiedlicher Technologien und Methoden in einer Forschungsinfrastruktur (z.B. Kombinationen von Versorgungs- und Produktionselementen einer Factory 4.0 oder zu Smart Grids analoge Infrastrukturen, die Produktions- mit Verteilungs- und Verbrauchselementen verbinden) und andererseits neuartige wissenschaftliche Infrastrukturen, die „transdisziplinäre“ Komponenten aus nicht-akademischen Bereichen unserer Gesellschaft, wie z.B. der Kunst oder den Medien beinhalten, zu verstehen;
    • Modularität und Flexibilität: Ist die beantragte Infrastruktur auf Grund einer modularen Struktur kontinuierlich und mit geringem Aufwand an neue Forschungserfordernisse anpassbar? Wie flexibel ist die beantragte F&E-Infrastruktur hinsichtlich wechselnder  bzw. sich entwickelnder wissenschaftlicher Herausforderungen?
    • Partizipative Vorhaben: Projekte und Infrastruktur zur Einbindung der Zivilgesellschaft in die Forschung / Entwicklung und Erschließung der Künste und Open Innovation (z.B. FabLabs, MakerSpaces).