Ausschreibungstext

     

    Präambel

     

    Im Rahmen der Hochschulraum-Strukturmittel steht für die Leistungsvereinbarungsperiode 2016-2018 ein Betrag von 50 Millionen € zur Anschubfinanzierung von universitären Kooperationsvorhaben im Bereich Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste (EEK) zur Verfügung. Damit soll in Umsetzung des gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplans ein Beitrag zu einem in Lehre sowie Forschung/EEK abgestimmten Hochschul- und Forschungsraum geleistet werden. Da der F&E-Infrastruktur in der FTI-Strategie der Bundesregierung besonderer Stellenwert zuerkannt wird, wird in diesem Vergabezyklus insbesondere die koordinierte Erneuerung, Erweiterung bzw. Neuanschaffung von (Groß)–Forschungsinfrastruktur im Bereich der Grundlagenforschung angestrebt. Dies kann sowohl in Form von nachhaltigen Kooperationen zwischen den Universitäten als auch zwischen Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus dem übrigen tertiären Bereich und der Wirtschaft erfolgen.


    Zielsetzungen

     

    1.Verbesserung der F&E-Infrastruktur-Ausstattung der österreichischen Universitäten

    • Unterstützung strukturentwickelnder und exzellenzfördernder Kooperationen (im Sinne von Core Facilities) zur Bereitstellung bzw. Zugänglichmachung von moderner, hochtechnologischer (Groß) - Forschungs- und Dateninfrastruktur.
    • Ermöglichung der Erneuerung, Weiterentwicklung und Erweiterung vorhandener sowie fokussierte und kooperative Anschaffung neuer F&E –Infrastruktur.

    Im Rahmen dieser Ausschreibung förderbare F&E-Infrastrukturprojekte sind Projekte zur intra- und interuniversitär abgestimmten, kooperativen Anschaffung, Wiederbeschaffung, Erneuerung oder Erweiterung von F&E-Infrastruktur mit dem Zweck, diese für Forschung sowie für Entwicklung und Erschließung der Künste (EEK) zu nutzen. Unter F&E-Infrastruktur werden Geräte und Instrumente für Forschung-/EEK-Zwecke, wissensbasierte Ressourcen wie Sammlungen, Archive oder strukturierte wissenschaftliche Informationen, Infrastrukturen der Informations- und Kommunikationstechnologie, Messnetze, etc., sowie das für die Implementierung erforderliche Entwicklungs- und Bedienungspersonal subsumiert. Die F&E-Infrastruktur kann an einem Standort oder auch verteilt an mehreren Standorten (als organisiertes Netz von Ressourcen) errichtet werden.


    2. Unterstützung anderer exzellenzfördernder und strukturentwickelnder Kooperationsprojekte im Bereich Forschung und insbesondere auch im Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste, wie zum Beispiel:

    • Förderung „unkonventioneller“ Forschung jenseits des Mainstreams,
    • Förderung von inter- und/oder transdisziplinärer Forschung,
    • Unterstützung von innovativer Arts-based Research.

    Der Themenbereich für Projekte dieser Gruppe wird bewusst offen gehalten und soll insbesondere auch die Einreichung innovativer Projekte der künstlerischen Universitäten ermöglichen. Erwartet werden Projekte mit neuen Denkansätzen, Methoden, neuartigen Kooperationen/Verbindungen von Fragestellungen abseits des Mainstream, etc. Für die unter 2. genannten Zielsetzungen kann die Auswahlkommission innerhalb des verfügbaren Gesamtbetrages von 50 Mio. € einen Betrag von bis zu 8 Mio. € vergeben.


    Teilnahmebedingungen

     

    Die Ausschreibung wendet sich an die Universitäten gemäß § 6 UG, jeweils vertreten durch den Rektor/die Rektorin. Voraussetzung für die Vergabe der Mittel ist die Beteiligung mindestens einer weiteren Institution aus dem Wissenschafts-, Hochschul-, Kunst- oder Kulturbereich oder der Wirtschaft.
    Die Hochschulraum-Strukturmittel dienen der Anschubfinanzierung durch Übernahme von in der Regel bis zu einem Drittel der Projektkosten durch das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. In sachlich begründeten Fällen können vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über einstimmige Empfehlung der Auswahlkommission auch mehr als ein Drittel der Projektkosten übernommen werden.
    Die verbleibenden Projektkosten sind von den Universitäten und den beteiligten Institutionen entsprechend den in ihrer Kooperationsvereinbarung festgelegten Anteilen zu tragen.
    Die Ermittlung der Projektkosten hat nach dem Kalkulationsleitfaden zu erfolgen.


    Abgrenzung zum Programm „Förderung von F&E-Infrastruktur“ der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG)

     

    Im Rahmen der gegenständlichen Ausschreibung werden Kooperationsprojekte der öffentlichen Universitäten (§ 6 UG) vorwiegend im Bereich Grundlagenforschung finanziert, während beim FFG-Programm Infrastruktur für anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung im Vordergrund steht. Beim FFG-Programm eingereichte Projekte sind von einer Antragstellung auch bei den Hochschulraum-Strukturmitteln ausgeschlossen. Wechselseitige Informationen über Projektinhalte und Beteiligte zwischen der FFG und dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sind vorgesehen, und die Universitäten stimmen mit der Projekteinreichung einem solchen Informationsaustausch zu.

     

    Auswahlkommission

     

    Die Vergabe der Mittel erfolgt unter Antrags- und Wettbewerbsbedingungen auf Basis der Empfehlungen einer beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft eingerichteten Auswahlkommission durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.
    Mitglieder der Auswahlkommission sind:

    • O. Univ. Prof. Dr. Hans Sünkel als Vertreter der Österreichischen Universitätenkonferenz
    • SL–Stv. Mag. Heribert Wulz und SL–Stv Univ. Prof. Dr. Günther Burkert (beide Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft)
    • AL MMag. Peter Part (Bundesministerium für Finanzen)

    Ergänzend ist zur Beratung der Kommission die Einholung externer Expertise vorgesehen.