Erläuterungen zum Antragsformular

    Die Erläuterungen sollen Ihnen das Ausfüllen des Antragsformulars erleichtern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Helpdesk unter http://unicontrolling.bmwfw.gv.at bzw. Frau Dr. Eva Gaisbauer, Tel.: 01/53120 – 5190; This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. oder Herrn Mag. Georg Tummeltshammer, Tel. 01/53120 – 5132; This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it..

     

    Generelle Hinweise
    Die Universitäten erhalten ihre spezifischen Zugangsdaten zur Plattform mittels gesondertem Schreiben. Damit kann die Rektorin/der Rektor der federführenden Universität das/die Kooperationsvorhaben bis 31. März 2016 einbringen.
    Für jedes Kooperationsvorhaben ist ein gesondertes Antragsformular zu übermitteln.
    Die Einreichung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg über die Plattform, schriftliche Duplikate sind nicht erforderlich. Projektsprache ist Deutsch.

     

    Im Rahmen dieser Ausschreibung werden folgende Ziele verfolgt:

    1. Strukturbildende, qualitätsverbessernde Vorhaben (Projekte) für in Kooperation eingerichtete Bachelor- und Masterstudien im Bereich des Lehramts für die Sekundarstufe Allgemeinbildung (Gruppe I). Gegenstand der Ausschreibung sind Vorhaben (Projekte), die qualitative Verbesserungen einzelner oder mehrerer Unterrichtsfächer, Spezialisierungen und/oder bildungswissenschaftlicher Grundlagen zum Ziel haben.
    2. Andere exzellenzfördernde und strukturentwickelnde Kooperationsprojekte in der Lehre (Gruppe II), wobei einige Beispiele bereits in der Ausschreibung angeführt sind.

    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle in der Ausschreibung oder in den gegenständlichen Erläuterungen angeführten Beispiele nur demonstrativen Charakter haben und nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen sind.

     

    Zu 1. Allgemeine Angaben

    Bezeichnung des Kooperationsvorhabens: Geben Sie einen Kurztitel an, der auf den Inhalt des Vorhabens hinweist und nach Möglichkeit allgemein verständlich ist. Die Vorhaben im Rahmen der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung Neu sollen grundsätzlich nach den einzelnen Unterrichtsfächern spezifiziert werden (d.h. in der Regel für jedes Unterrichtsfach ein Projektantrag); sollte dies nicht möglich oder nicht sinnvoll sein, sind zumindest alle durch das Vorhaben betroffenen Unterrichtsfächer anzuführen.

    Zuordnung des Vorhabens (Projekts) zu Gruppe I - Pädagoginnen-/ Pädagogenbildung Neu oder II - Sonstige Lehrprojekte: Ordnen Sie das Vorhaben (nach dem Überwiegens – Prinzip) entweder der Gruppe I oder II zu und kreuzen Sie das entsprechende Feld an.

    Prioritätenreihung: Wenn eine Universität mehrere Projektanträge einbringt, sind diese innerhalb der Gruppe I (Pädagoginnen- und Pädagogenbildung Neu) und der Gruppe II (sonstige Kooperationsprojekte) mit fortlaufenden Nummern nach Priorität zu reihen. Das Projekt mit der höchsten Prioritätsstufe soll mit der Nummer „1“ versehen werden.

    Antragstellende Universität: Geben Sie den Namen der Universität an, die das Kooperationsvorhaben einreicht und als Trägerin des Vorhabens (federführende Universität) fungiert. Trägerin kann nur eine der in § 6 UG genannten Universitäten sein. Im Falle der Beteiligung von zwei oder mehreren Universitäten haben sich die Universitäten auf eine Trägeruniversität zu einigen. Diese stellt den Projektantrag, die anderen beteiligten Universitäten sind als Kooperationspartnerinnen anzuführen, bringen das Vorhaben aber nicht ebenfalls ein (keine Doppeleinreichungen).

    Ansprechperson für inhaltliche Fragen zum Projektantrag: Benennen Sie eine Person, die bei inhaltlichen Fragen zum Projektantrag kontaktiert werden kann.

    Ansprechperson der Universität für die technisch – administrative Abwicklung der Ausschreibung: Benennen Sie eine Person, die in Bezug auf die technisch-administrative Abwicklung einschließlich finanzieller Klarstellungen, etc. kontaktiert werden kann. Werden von einer Universität mehrere Kooperationsvorhaben eingereicht, wird gebeten, für die technisch-administrative Abwicklung aller Vorhaben dieselbe Ansprechperson namhaft zu machen.

     

    Zu 2. Projektkosten und Kostenübernahme

    Gesamtkosten des Projektes in der LV-Periode 2016-2018: Ermitteln Sie die für das Vorhaben anfallenden Gesamtkosten (Vollbetrieb für drei Jahre) nach dem angeschlossenen Kalkulationsleitfaden und tragen Sie den Gesamtbetrag in das gegenständliche Feld ein. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten hat im Punkt 4. Projektbeschreibung zu erfolgen.

    Höhe der beim BMWFW beantragten Mittel: Führen Sie hier den Teilbetrag der Gesamtkosten an, der im Rahmen der Ausschreibung beim BMWFW beantragt wird.

    Folgekosten ab 2019: Tragen Sie zunächst ein, ob aus dem Projekt Folgekosten ab 2019 resultieren (ja/nein). Falls ja, kalkulieren Sie diese für die LV-Periode 2019-2021 ebenfalls nach dem angeschlossenen Kalkulationsleitfaden und geben Sie an, wie diese bedeckt werden sollen.
    Beachten Sie, dass mit den Hochschulraum-Strukturmitteln primär eine Anschubfinanzierung geleistet wird, weshalb dafür Sorge zu tragen ist, dass die finanzielle Nachhaltigkeit der Kooperation über die LV- Periode 2016-2018 hinaus gewährleistet ist. Eine Erhöhung der BMWFW-Mittel kann dzt. nicht in Aussicht gestellt werden.

    Kostenbeteiligungen der Projektpartner/innen: Benennen Sie alle am Projekt teilnehmenden Institutionen. Im Feld neben den teilnehmenden Institutionen sind die von diesen in der LV-Periode 2016-2018 zu erbringenden Leistungen anzuführen. Die Summe aller Beteiligungen plus die im Rahmen dieser Ausschreibung beim BMWFW beantragten Mittel müssen mit den Gesamtkosten des Projektes übereinstimmen.

    Bitte beachten Sie folgende finanzielle Eckpunkte:

    • Für die Zuerkennung von Hochschulraum - Strukturmitteln ist neben der antragstellenden Universität und dem BMWFW die Beteiligung zumindest einer weiteren Kooperationspartnerin oder eines weiteren Kooperationspartners aus dem Wissenschafts-, Hochschul-, Kunst- oder Kulturbereich oder der Wirtschaft erforderlich.
    • Vom BMWFW wird in der Regel bis zu einem Drittel der Gesamtkosten übernommen, lediglich in sachlich begründeten Fällen kann über einstimmige Empfehlung der Auswahlkommission auch mehr als ein Drittel finanziert werden.
    • Die beim BMWFW im Rahmen dieser Ausschreibung beantragten Mittel dürfen nicht bereits von anderen Stellen finanziert werden, ein entsprechender Bestätigungsvermerk ist im Antragsformular (Pkt. 2) enthalten.
    • Die Leistungen der Projektbeteiligten sind in Euro-Beträgen anzugeben.
    • Aus überwiegend öffentlichen Mitteln finanzierte Universitäten in Österreich und den EU-Staaten, die zum 1.1.2016 in Österreich bestehenden Pädagogischen Hochschulen sowie sonstige öffentliche Einrichtungen aus dem Bildungs- und Forschungsbereich können ihre Projektbeiträge auch in Form von In-kind-Leistungen (z.B. Bereitstellung von Personal) erbringen. Diese sind entsprechend den im Kalkulationsleitfaden genannten Kostensätzen auf Euro-Beträge umzurechnen.
    • Die Projektpartner/innen haben ihre finanziellen Beteiligungen in einem Letter of Committment verbindlich festzuhalten und darin auch klar zu stellen, ob es sich um Cash-Beiträge oder In-kind-Leistungen handelt. Diese Erklärungen sind dem Projektantrag als PDF-Files anzuschließen.


    Zu 3. Bezug zur Leistungsvereinbarung und zum Entwicklungsplan

    Seitenverweis zur LV 2016-2018: Geben Sie die Seiten der LV 2016-2018 an, mit denen das Kooperationsvorhaben in einem inhaltlichen Konnex steht.
    Seitenverweis zum Entwicklungsplan: Geben Sie die Seiten des EP an, mit denen das Kooperationsvorhaben in einem inhaltlichen Konnex steht.

     

    Zu 4. Kurzbeschreibung des Kooperationsvorhabens

    In 4.1 skizzieren Sie die Ausgangslage, die angestrebten Ziele und die beabsichtigten Maßnahmen.

    Beschreiben Sie den geplanten Projektablauf in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht (inkl. Definition von Arbeitspaketen und Zwischenzielen sowie eines Zeitplans) und die wesentlichen Elemente der Projektorganisation (z.B. Projektsteuerung, Vereinbarungen über die Dauer der Zusammenarbeit der Projektbeteiligten und deren Beendigung samt damit verbunden Konsequenzen für das Projekt). Falls bereits ein Kooperationsvertrag existiert, legen Sie diesen bitte bei.

    Geben Sie an, welche Ressourcen (getrennt nach Personal- und Sachressourcen) erforderlich sind und wie diese von den einzelnen Projektpartner/innen bereitgestellt werden bzw. durch die gegenständliche Ausschreibung ergänzt werden sollen. Bei den Projekten der Gruppe I sollte insbesondere auch auf die Zuordnung zu einzelnen Unterrichtsfächern, Spezialisierungen und/oder bildungswissenschaftlichen Grundlagen Bedacht genommen werden; außerdem sollen Personalmaßnahmen so geplant werden, dass damit auch dislozierte Lehrangebote in Verantwortung der ausgestatteten Institution betreut werden können.

     

    In 4.2 sollten die verbalen Ausführungen von 4.1 und die Kostenangaben des Punktes 2. in ein Gesamtbild (Finanzplan) zusammengeführt werden, aus dem ersichtlich wird, welche Leistungen die einzelnen Projektpartner/innen erbringen und wofür die eingesetzten Mittel verwendet werden. Die Mustertabelle soll Ihnen einen Anhaltspunkt für die erforderlichen Mindestangaben geben. Schließen Sie einen nach den Erfordernissen
    des Projektes angepassten bzw. erweiterten Finanzplan dem Antragsformular an. Wenn von einer Universität mehrere Projekte eingereicht werden, wird im Interesse einer besseren Vergleichbarkeit ersucht, für alle Projekte (zumindest innerhalb der Gruppe I oder II) eine einheitliche Tabellendarstellung zu wählen.


    Zu 5. Erfüllung der Auswahlkriterien
    Begründen Sie (auch in Stichworten), warum nach Ihrer Einschätzung das Projekt das jeweilige Kriterium erfüllt. Besondere Bedeutung kommt bei den Projekten der Gruppe I den drei zuerst genannten Kriterien sowie generell dem zu erwartenden Bedarf an Absolventinnen und Absolventen zu. Zweck dieser Einschätzung ist eine Unterstützung der Auswahlkommission bei der Erstellung eines faktenbasierten Vergabevorschlages.

    Einschätzung des quantitativen Ausbaubedarfs in Lehramtsstudien für die Sekundarstufe Allgemeinbildung (Zeitraum 2016–2021) auf der Grundlage von Bedarfsprognosen des BMBF sowie Daten zu LA-Absolvent/innen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen:

      Verbundregion1
    Unterrichtsfach West Mitte Südost Nordost
    Deutsch 3 3 3 3
    Englisch 3 3 3 3
    Mathematik 3 3 3 3
    Werken (technisch/textil) 3 3 3 3
    Bewegung und Sport 3 3 3 3
    Physik 2 3 3 3
    Chemie 2 3 2 3
    Bildnerische Erziehung 2 2 3 3
    Musik 2 2 2 3
    Ernährung und Haushalt 2 2 2 2
    Informatik 2 2 2 2
    Biologie und Umweltkunde 1 1 2 2

    1) West: Tirol, Vorarlberg; Mitte: Oberösterreich, Salzburg; Südost: Burgenland, Kärnten, Steiermark; Nordost: Niederösterreich, Wien


    Beurteilung 1 = kein quantitativer Ausbaubedarf
    Beurteilung 2 = teilweiser Ausbaubedarf, Beurteilung 3 = hoher Ausbaubedarf
    Lehramtsfächer, für die österreichweit kein Ausbaubedarf besteht (Beurteilung 1), werden