Ausschreibungstext

     

    Präambel
    Im Rahmen der Hochschulraum-Strukturmittel steht für die Leistungsvereinbarungsperiode 2016-2018 ein Gesamtbetrag von 97,5 Mio. € zur Anschubfinanzierung von universitären Kooperationsvorhaben zur Verfügung. Damit soll in Umsetzung des österreichischen Hochschulplanes ein Beitrag zu einem in Lehre sowie Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste abgestimmten Hochschul- und Forschungsraum geleistet werden. In diesem Zusammenhang wird insbesondere der Ausbau von nachhaltigen Kooperationen in der Lehre und Forschung/ Entwicklung und Erschließung der Künste sowohl zwischen den Universitäten als auch zwischen Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus dem übrigen tertiären Bereich und der Wirtschaft angestrebt. Der Bereich Lehre ist für die Periode 2016-18 mit 35 Mio. € dotiert. Aufgrund der Stellung der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung NEU als bildungspolitisches Kernprojekt wird in diesem Vergabezyklus ein besonderer Schwerpunkt auf Lehrprojekte aus diesem Bereich gelegt. Für die Bereiche Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Verwaltung sind gesonderte Vergabeverfahren mit Schwerpunktsetzungen in den Bereichen Forschungsinfrastruktur sowie Kosten- und Leistungsrechnung geplant.

     

    Zielsetzungen
    Mit den Kooperationsprojekten im Bereich Lehre werden folgende Ziele verfolgt:

    1. Strukturbildende, qualitätsverbessernde Maßnahmen für in Kooperation eingerichtete Bachelor- und Masterstudien im Bereich des Lehramts (gem. Anlage zu § 30 Abs. 1 Z 4 HS-QSG bzw. zu § 74a Abs. 1 Z 4 HG)
      Zielsetzungen sind eine inhaltliche Aufwertung und weitere wissenschaftliche Entwicklung des Lehrberufs, eine kompetenzbasierte Ausbildung, die die wissenschaftliche und professionsorientierte Qualifikation der Absolventinnen und Absolventen sicherstellt und die Harmonisierung der Ausbildung an Pädagogischen Hochschulen und an Universitäten mit dem Ziel von weitreichenden Kooperationen, um Synergien zu heben und Parallelstrukturen zu vermeiden.
      Die finanziellen Mittel werden im Wettbewerb an jene Universitäten vergeben, die Bachelor- und/oder Masterstudien nach den Bestimmungen zur Pädagoginnen- und Pädagogenbildung NEU einrichten und kooperativ durchführen.
      Damit soll entsprechend dem Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan ein essentieller Beitrag zur Umsetzung der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung NEU geleistet werden.
    2. Andere exzellenzfördernde und strukturentwickelnde Kooperationsprojekte im Bereich Lehre, zum Beispiel:
      • Projekte für ein universitätsübergreifendes Studienangebot,
      • Maßnahmen zur Verringerung von Dropouts,
      • Maßnahmen zur Steigerung des Universitätszuganges und der Abschlussquoten von nicht-traditionellen Studierenden,
      • Projekte zur Förderung der gleichen Teilhabe von Männern und Frauen an einzelnen Studienfächern (insb. MINT-Fächer),
      • Pilotprojekte zum Einsatz von MOOCs (massive open online courses),
      • Projekte zur Erleichterung der innerösterreichischen Mobilität von Studierenden (Abstimmung von Curricula etc.).

    Für die unter 2. genannten Projekte kann die Auswahlkommission innerhalb des verfügbaren Gesamtbetrages von 35 Mio. € einen Betrag von bis zu 7,5 Mio. € vergeben, wobei insbesondere eine Stärkung der MINT-Fächer angestrebt wird.

     

    Teilnahmebedingungen
    Die Ausschreibung wendet sich an die Universitäten gemäß § 6 UG, jeweils vertreten durch den Rektor/die Rektorin. Voraussetzung für die Vergabe der Mittel ist die Beteiligung mindestens einer weiteren Institution aus dem Wissenschafts-, Hochschul-, Kunst- oder Kulturbereich oder der Wirtschaft.
    Die vergebenen Mittel dienen der Anschubfinanzierung durch Übernahme von in der Regel bis zu einem Drittel der Projektkosten durch das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. In sachlich begründeten Fällen können vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über einstimmige Empfehlung der Auswahlkommission auch mehr als ein Drittel der Projektkosten übernommen werden.
    Die verbleibenden Projektkosten sind von den Universitäten und den beteiligten Institutionen entsprechend den in ihrer Kooperationsvereinbarung festgelegten Anteilen zu tragen.
    Da es sich bei den im Rahmen der HRSM-Kooperationsausschreibung vergebenen Mitteln um eine Anschubfinanzierung handelt, sind die Projekte so zu kalkulieren, dass die Mittel für den Vollbetrieb ausreichen, und es ist von den Projektpartnerinnen/Projektpartnern in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft dafür Sorge zu tragen, dass die finanzielle Nachhaltigkeit der Kooperation über die Leistungsvereinbarungsperiode 2016-2018 hinaus gewährleistet ist.


    Auswahlkommission
    Die Vergabe der Mittel erfolgt unter Antrags- und Wettbewerbsbedingungen auf Basis der Empfehlungen der beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft eingerichteten Auswahlkommission durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.
    Mitglieder der Auswahlkommission sind:

    • Univ. Prof. Dr. Manfred Prenzel als Vertreter der Österreichischen Universitätenkonferenz
    • Sektionsleiter–Stv. Mag. Heribert Wulz (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft)
    • AL Mag. Andrea Geisler (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft)
    • AL MMag. Peter Part (Bundesministerium für Finanzen)

    Ergänzend ist zur Beratung der Kommission eine Einbindung des Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung sowie die allfällige Einholung weiterer externer Expertise vorgesehen.