Für die Erstellung des Vergabevorschlags an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft werden folgende Auswahlkriterien berücksichtigt:
Formalkriterien (für alle Kooperationsprojekte)
- Kooperationsprojekt mit angemessener finanzieller Beteiligung mindestens einer weiteren Institution (keine Scheinkooperationen); von Institutionen aus dem öffentlichen Bildungs- und Forschungsbereich kann die Beteiligung auch durch geldwerte In-kind–Leistungen, wie z.B. die Bereitstellung von Personal, erbracht werden.
- Projektdauer: LV-Periode 2016-2018
- Vorliegen einer Kostenkalkulation für das Gesamtprojekt mit einer klaren Aufteilung auf die Projektbeteiligten
- Verbindliche Zusicherung der Kostenbeteiligung durch den/die Kooperationspartner/innen
- Bestätigung, dass das Projekt nicht über andere Förderschienen finanziert wird
- Anschubfinanzierung: plausible Darstellung, ob und gegebenenfalls wie das Vorhaben ab 2019 weiter finanziert wird
- Bezug zu den in der Leistungsvereinbarung 2016-2018 und im Entwicklungsplan festgelegten Schwerpunkten
- Werden von einer Universität mehrere Projekte eingereicht, sind diese nach Prioritäten zu reihen.
Inhaltliche Kriterien für Projekte zur Strukturbildung und Qualitätsverbesserung von kooperativ eingerichteten Bachelor- und Masterstudien im Bereich des Lehramts (siehe Zielsetzungen Punkt 1.)
- Etablierung gemeinsamer Strukturen im Bereich des Lehrens und Lernens für nachhaltige Kooperationen auch über die konkrete Projektdauer hinaus
- Sicherung und Weiterentwicklung der wissenschaftlichen und professionsorientierten Voraussetzungen durch die Schaffung kooperativer, insbesondere auch universitätsübergreifender Arbeitseinheiten in den Verbundregionen (im Sinne der Richtlinie des Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung) zur Durchführung der Lehramtsstudien unter besonderer Berücksichtigung des zu erwartenden Bedarfs an Absolventinnen und Absolventen
- Einrichtung und Weiterentwicklung von Lehramtsstudien unter Nutzung sämtlicher vorhandener Ressourcen innerhalb einer Verbundregion und ggf. über diese hinausgehend unter besonderer Berücksichtigung des zu erwartenden Bedarfs an Absolventinnen und Absolventen
- Gewährleistung einer qualitätsvollen Lehre in besonders frequentierten Lehramtsstudien unter Berücksichtigung des Bedarfs an Absolventinnen und Absolventen
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, insbesondere für die Fachdidaktiken und den Primarbereich (z.B. Doktorandenkollegs, (Verbund-)Professuren, …)
- Innovation und fachliche Neuerungen, wie z. B. fächerübergreifende Angebote zur Förderung von MINT- Fächern, etc..
Inhaltliche Kriterien für sonstige Kooperationsprojekte (siehe Zielsetzungen Punkt 2.)
- Etablierung gemeinsamer Strukturen im Bereich des Lehrens und Lernens für nachhaltige Kooperationen auch über die konkrete Projektdauer hinaus
- Entwicklung universitätsübergreifender Studienangebote unter Nutzung vorhandener Ressourcen und Synergien
- Konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der Studienaktivität und der Abschlussquoten
- Institutions- bzw. organisationsübergreifende Integration und Betreuung nicht-traditioneller Studierender (z.B. berufsbegleitendes Studium, Förderung von Studierenden aus bildungsfernen Schichten)
- Förderung der gleichen Teilhabe von Männern und Frauen an einzelnen Studienfächern (insb. MINT-Fächer)
- Innovationen/Optimierungen von IT-basierten Lehr- und Lernformaten
- Erleichterung der innerösterreichischen Mobilität von Studierenden.