Prinzipien

Folgende Prinzipien zur Umsetzung des Beteiligungs- und Finanzcontrollings wurden zwischen den Universitäten, dem BMBWF und dem BMF vereinbart:

1.    In Erfüllung des §15 (7) Universitätsgesetz kommt bei den Universitäten ein vierteljährliches Berichtswesen zur Anwendung.

2.    Die Verantwortung für die berichteten Daten und die entsprechenden Aussagen liegt beim jeweiligen Rektorat.

3.    Es obliegt damit auch dem jeweiligen Rektorat, auf gravierende Veränderungen zum Plan hinzuweisen.

4.    Im Sinne eines effizienten Controllings geht die inhaltliche Aussage stets vor Genauigkeit.

5.    Es erfolgt seitens der Ministerien kein direkter Zugriff auf die Daten der einzelnen Universitäten.

6.    Im Sinne dieser Prinzipien werden entsprechende Vereinfachungen bei der Erstellung von Zwischen-Abschlüssen von den Ministerien akzeptiert.

7.    Die Planungsrechnungen der Universitäten gehen i. w. von Aufwand und Ertrag aus und umfassen in der Regel weder eine detaillierte Planung aller Bilanzpositionen noch  eine unterjährige Planung, die die „Saisonalität“ des Studienjahres berücksichtigt.


Hinweis: Bei den Drittmittelaktivitäten können aufgrund der Unsicherheit bei der Planung ggf. Schätzwerte (vielfach auf Basis des Vorjahres) herangezogen werden. Dies wird von den Ministerien prinzipiell akzeptiert, wobei sich das BMBWF das Recht auf Rückfragen vorbehält.