Darstellung von Finanzinstrumenten

 

Die Informationspflichten sind gemäß Beteiligungs- und Finanzcontrolling VO des BMF im Berichtsmuster der Anlage 2 näher festgelegt.

 

 

Die Definition, was unter einem Finanzinstrument verstanden werden kann, ist sehr weitgehend. Im Sinne des Risikocontrollings des Bundes werden es insbesondere Wertpapiere und Rechte sein, die an einem „organisierten Markt“ (Börse) gehandelt werden.

 

Beispiele:

  • Wertpapierbestände (mit Unterscheidung nach ihrer Art),
  • Kreditgewährungen (inkl. Termingeldeinlagen bei Banken),
  • Fremdwährungsguthaben oder –verbindlichkeiten,
  • Fremdwährungstermingeschäfte, Warentermingeschäfte (z.B. Strom),
  • Ungesicherte Fremdwährungsobligos (z.B. für Großgeräteankauf),
  • Einsatz sonstiger derivativer Produkte (Zinsenswaps, Optionen etc.).

 

Gemäß Controlling-Verordnung gelten folgende Definitionen für das

  • Marktrisiko (Marktpreisrisiko, Preisänderungsrisiko): Gefahr eintretender Wertverluste, die durch Änderungen in den Marktpreisen (Zinsen, Wertpapierkurse, Wechselkurse, Güterpreise) verursacht werden.
  • Kreditrisiko (Ausfallsrisiko): Das mit dem Verleihen von Geld verbundene Risiko des Gläubigers, dass die Gegenpartei (der Kreditnehmer) den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
  • Liquiditätsrisiko (Cashflow-Risiko): Gefahr, Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht nachkommen zu können bzw. die erforderliche Liquidität bei Bedarf nicht zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können.