Parlamentsbericht

Dieses Arbeitsblatt (Registerkarte Parlamentsbericht) ist halbjährlich zu beachten.

 

Für das erste und das dritte Quartal eines Geschäftsjahrs hat gem. Bundeshaushaltsgesetz 2013 das Bundesministerium für Finanzen den Nationalrat über die Ergebnisse des Beteiligungscontrollings zu informieren.

 

Die Beschreibung der Vorgangsweise zur Abwicklung des Parlamentsberichts, die mit Ende Q1 und Q3/20xx seitens des BMF erfolgt, finden Sie ab S. 57  im aktuellen Arbeitsbehelf.

 

 

Abkürzungen in den verbalen Erläuterungen sollten generell bei erstmaliger Verwendung im jeweiligen Berichtsabschnitt vollständig ausgeschrieben werden: z. B. HRSM --> Hochschulraum-Strukturmittel, FWF  --> Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung.