Rückmeldungen an die Universitäten

BMBWF-Berichtspflicht an das BMF

Gemäß Vorgabe des BMF werden die Quartalsberichte sämtlicher ausgegliederten Rechtsträger via webbasiertes IT-Erfassungssystem (CUBE) über das Unternehmensserviceportal (USP) angenommen.

Aus diesem Grund werden auch durch das BMBFW – nach einer abschließenden Sichtung (die ggf. auch nochmals zu Rückfragen führen kann) der Daten – im Erfassungssystem CUBE die Informationen aus allen notwendigen Anlagen der Quartalsberichterstattung  (Unternehmenskennzahlen, unternehmensspezifische Kennzahlen, Organbericht, Risikobericht und Finanzkennzahlen) an das BMF freigegeben. 

 

Im Rahmen der Sichtung durch das BMBWF (= bei der Annahme der Quartalsberichte) werden weiterhin u.a. folgende technische Kriterien beachtet:

 

Ab dem 1. Quartal:

I.) Fehlender Kommentar: Die Abweichung (Delta) für die drei Abweichungsanalysen (IST kumuliert YTD zu Vorjahr YTD bzw. Vorschau zu Plan (Budget) bzw. Vorschau zu Vorjahr) ist außerhalb der vorgesehenen Bandbreite (von +5% des jeweiligen Soll-Wertes). Für weitere Informationen siehe das aktuelle BMF-Merkblatt zum Thema Abweichungsanalyse.

II.) Plausibilitätsprüfungen:

* Der Wert für die Kennzahl "Bilanzsumme" ist kleiner als die Summe aus den Kennzahlwerten "Eigenmittel", "Rückstellungen" und "Verbindlichkeiten" bzw. ist kleiner als Null. Die Prüfung erfolgt in jeder Datenspalte.

* Der Wert für die Kennzahl "Verbindlichkeiten" ist kleiner als der Wert für die Kennzahl "unterjährige Verbindlichkeiten". Die Prüfung erfolgt in jeder Datenspalte.

* Der Wert für die Kennzahl "Umsatzerlöse" ist größer als der Wert für die Kennzahl "davon mit dem Bund". Die Prüfung erfolgt in jeder Datenspalte.

* Der Wert für die Kennzahl "Personalaufwand" ist kleiner als Null. Die Prüfung erfolgt in jeder Datenspalte.

* Der Wert für die Kennzahl "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ist kleiner als die Summe aus den Kennzahlwerten "davon Outsourcing" und "Mietaufwand Gebäude". Die Prüfung erfolgt in jeder Datenspalte.

* Der Wert für die Kennzahl "Ergebnis vor Steuern" entspricht nicht der Summe aus den Kennzahlen "Betriebserfolg" und "Finanzerfolg". Die Prüfung erfolgt in jeder Datenspalte.

* Der Wert für die Kennzahl "Durchschnittl. Beschäftigte" ist kleiner als die Summe aus den Kennzahlen "davon Beamte" und "davon VB des Bundes".

* Der Wert für die Kennzahl "Eigenmittelquote in %" ist größer als 100%. Die Prüfung erfolgt in jeder Datenspalte.

* Der Wert für die Kennzahl "Mobilitätsgrad in %" ist kleiner 0%. Die Prüfung erfolgt in jeder Datenspalte.

 

Ab dem 2. Quartal:

* Die Werte in der Spalte "Plan (Budget)-Gesamtjahr" müssen unverändert bleiben.

 

Ab dem 3. Quartal:

* Die Werte in der Spalte "Vorjahr - Gesamtjahr" müssen unverändert bleiben.

 

Ordnungsgemäßer Abgabe der Daten an das BMBWF

Erst wenn diese technische Überprüfungen durch das BMBWF fehlerfrei durchlaufen ist und auch die BMF-Hinweise bezüglich der Kommentierungen der Datenbestände erfüllt sind, kann der Quartalsbericht auch an das BMF freigegeben werden und die Berichterstattung ist für die Universität abgeschlossen. 

 

Hinweis: Nach Sichtung durch das BMF kann es ggf. auch noch zu weiteren Nachfragen bzw. Korrekturnotwendigkeiten für die Universitäten kommen.