Vorgehen beim 4. Quartalsbericht


Da wesentliche Abschlussbuchungen vielfach erst während der zweiten Februarhälfte erfolgen und weil eine Terminverschiebung für den Bericht über das 4. Quartal durch die Vorgaben des BMF nicht möglich ist, wird für die Erstellung des Berichtsinhaltes lt. Anlagen 1 (Unternehmenskennzahlen, unternehmensspezifische Kennzahlen) folgende Vorgangsweise festgelegt:

1. Die Kennzahlen in der  Spalte „Vorschau – Gesamtjahr“ werden teilweise unverändert zum Bericht für das 3. Quartal bleiben, da wesentliche Bilanzpositionen noch fehlen und daher Gesamtaussagen eher nicht getroffen werden können.

2. Die Kennzahlen in der Spalte „IST – kumuliert (YTD)“ können - soweit aus der Buchhaltung noch keine endgültigen Zahlen vorliegen – im Einzelfall den eingetragenen Werten aus der Spalte „Vorschau – Gesamtjahr“ entsprechen und mit dem Vermerk „zur Zeit in Arbeit“ im Kommentarfeld versehen werden.

 

 

Hinweis: Diese Vorgangsweise gilt nicht für die Anlage 3 „Finanzbericht“. Bei diesen Datenbeständen haben die Werte der beiden Spalten „lVorschau – Gesamtjahr undlST – kumuliert (YTD)“ einander jedenfalls zu entsprechen.