Erläuterungen zum Antragsformular

 

Die Erläuterungen sollen Ihnen das Ausfüllen des Antragsformulars erleichtern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Helpdesk unter http://unicontrolling.bmwfw.gv.at bzw. Frau Dr. Eva Gaisbauer, Tel.: 01/53120 – 5190; This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. oder Herrn Mag. Georg Tummeltshammer, Tel. 01/53120 – 5132; This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it..

 

Generelle Hinweise

 

Die Universitäten erhalten ihre spezifischen Zugangsdaten zur Plattform mittels gesondertem Schreiben. Damit kann die Rektorin/der Rektor der federführenden Universität das/die Kooperationsvorhaben bis 20. September 2016 über die Plattform http://unicontrolling.bmwfw.gv.at einbringen.

Für jedes Kooperationsvorhaben ist ein gesondertes Antragsformular zu übermitteln.

Die Projekte sind ausschließlich auf elektronischem Weg über die Plattform einzureichen, schriftliche Duplikate sind nicht erforderlich.

Im Rahmen dieser Ausschreibung werden folgende Ziele verfolgt:

  1. Verbesserung der F&E-Infrastruktur-Ausstattung der österreichischen Universitäten
  2. Unterstützung anderer exzellenzfördernder und strukturentwickelnder Kooperationsprojekte im Bereich Forschung und insbesondere auch im Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste

 

Zu 1. Allgemeine Angaben

 

Bezeichnung des Kooperationsvorhabens: Geben Sie einen Kurztitel an, der auf den Inhalt des Vorhabens hinweist und nach Möglichkeit allgemein verständlich ist.

Zuordnung des Vorhabens (Projekts) zu I - F&E-Infrastruktur oder II - Sonstiges Forschungs-/EEK-Projekt: Ordnen Sie das Vorhaben (nach dem Überwiegens – Prinzip) entweder der Gruppe I oder II zu, je nachdem, ob Investitionen in F&E-Infrastruktur oder andere Aspekte im Vordergrund stehen.

Prioritätenreihung: Wenn eine Universität mehrere Projektanträge einbringt, sind diese innerhalb der beiden Gruppen (I F&E-Infrastruktur oder II-Sonstige Forschungs-/EEK-Projekte) mit fortlaufenden Nummern nach Priorität zu reihen. Das Projekt mit der höchsten Prioritätsstufe soll jeweils mit der Nummer „1“ versehen werden.

Zuordnung des Projekts: Ordnen Sie das Projekt einer der fünf vorgegebenen Wissenschaftskategorien zu. Bei Überlappungen wählen Sie bitte eine Hauptkategorie (durch „Fettdruck“) und höchstens eine weitere Kategorie aus (die Einholung externer Fachexpertise wird damit erleichtert).

Antragstellende Universität: Geben Sie den Namen der Universität an, die das Kooperationsvorhaben einreicht und als Trägerin des Vorhabens (federführende Universität) fungiert. Trägerin kann nur eine der in § 6 UG genannten Universitäten sein. Im Falle der Beteiligung von zwei oder mehreren Universitäten haben sich die Universitäten auf eine Trägeruniversität zu einigen. Diese stellt den Projektantrag, die anderen beteiligten Universitäten sind als Kooperationspartnerinnen anzuführen, bringen das Vorhaben aber nicht ebenfalls ein (keine Doppeleinreichungen). Die antragstellende Universität ist Ansprechpartnerin des BMWFW, sie vertritt die anderen Kooperationspartner/innen und ist für die ordnungsgemäße Projektumsetzung einschließlich Berichtslegung und Abrechnung verantwortlich.

Ansprechperson für inhaltliche Fragen zum Projektantrag: Benennen Sie eine Person, die bei inhaltlichen Fragen zum Projektantrag kontaktiert werden kann.

Ansprechperson der Universität für die technisch – administrative Abwicklung der Ausschreibung: Benennen Sie eine Person, die in Bezug auf die technisch-administrative Abwicklung einschließlich finanzieller Klarstellungen, etc. kontaktiert werden kann. Werden von einer Universität mehrere Kooperationsvorhaben eingereicht, wird gebeten, für die technisch-administrative Abwicklung aller Vorhaben dieselbe Ansprechperson namhaft zu machen.

 

Zu 2. Projektkosten in Euro und Kostenübernahme

 

Gesamtkosten des Projektes: Ermitteln Sie die während der Projektdauer für das Vorhaben anfallenden Gesamtkosten nach dem angeschlossenen Kalkulationsleitfaden und tragen Sie den Gesamtbetrag in das gegenständliche Feld ein. Darunter gliedern Sie die Gesamtkosten nach Anschaffungskosten für die F&E-Infrastruktur, Personalkosten, Kosten in Zusammenhang mit allfälligen für das Projekt erforderlichen baulichen Adaptierungen sowie sonstigen Kosten (Restposten) auf.

Anschaffungskosten sind die für die Anschaffung/Herstellung der F&E-Infrastruktur tatsächlich und zusätzlich (zu bereits bestehender F&E-Infrastruktur) anfallenden Kosten inkl. Umsatzsteuer.

Unter Personalkosten sind bei Projekten der Gruppe I die Kosten des für den Aufbau und die Inbetriebnahme der F&E-Infrastruktur bis zur Übernahme in den „Normalbetrieb“ zusätzlich benötigten Personals, bei Projekten der Gruppe II die Kosten des während der Projektlaufzeit benötigten zusätzlichen Personals zu verstehen.

Bei den Kosten für bauliche Adaptierungen können die direkt durch das Projekt entstehenden Kosten für Umbauten, technische Ausstattungen und Installationen (Einmalbeträge) angeführt werden, nicht jedoch die ohnehin laufenden Zahlungen (z.B. Mieten).

Höhe der beim BMWFW beantragten Mittel: Führen Sie hier den Teilbetrag der Gesamtkosten (= Summe aus Anschaffungs-, Personal-, Adaptierungs-und sonstigen Kosten) an, der im Rahmen der Ausschreibung beim BMWFW beantragt wird.

Projektdauer: Geben Sie den für die Realisierung des Projekts  erforderlichen Zeitraum (Planung, Beschaffung, Inbetriebnahme der F&E-Infrastruktur bzw. Konzeption und Umsetzung der sonstigen Vorhaben) an. Alle Projekte sind bis längstens 31.12.2021 abzuschließen; vom BMWFW genehmigte, aber bis zu diesem Termin nicht benötigte Mittel werden nicht mehr ausbezahlt.

Folgekosten nach Projektende: Kreuzen Sie zunächst an, ob aus dem Projekt Folgekosten nach Projektende resultieren (ja/nein). Falls ja, erläutern Sie kurz, die Art der Folgekosten (z.B. Personalkosten), kalkulieren Sie diese pro Jahr nach dem angeschlossenen Kalkulationsleitfaden und geben Sie an, wie diese bedeckt werden sollen.

Beachten Sie, dass mit den Hochschulraum-Strukturmitteln  primär eine Anschubfinanzierung geleistet wird, weshalb dafür Sorge zu tragen ist, dass die finanzielle Nachhaltigkeit der Kooperation auch über die Projektdauer hinaus gewährleistet ist. Eine Fortführung der BMWFW-Mittel nach Projektende wird explizit nicht in Aussicht gestellt.

Kostenbeteiligungen der Projektpartner/innen: Benennen Sie alle am Projekt teilnehmenden Institutionen. Selbstverständlich sind auch internationale Kooperationen (EU- und Nicht–EU-Länder) möglich. Eigentümer der  aus BMWFW-Mitteln angeschafften F&E-Infrastruktur können jedoch nur Universitäten gem. § 6 UG sein, und der Standort dieser F&E-Infrastruktur muss in Österreich liegen (Ausnahmen: ausländische Standorte der Universitäten gem. § 6 UG).

Im Feld neben den teilnehmenden Institutionen sind deren finanzielle Beiträge und/oder In-kind-Leistungen für das Projekt anzuführen. Die Summe aller Beiträge plus die im Rahmen dieser Ausschreibung beim BMWFW beantragten Mittel muss mit den Gesamtkosten des Projektes übereinstimmen.

Bitte beachten Sie folgende finanzielle Eckpunkte:

 

Zu 3. Benennung der Forschungsstärkefelder und Bezug zur Leistungsvereinbarung und zum Entwicklungsplan

 

Benennen Sie das Forschungsstärkefeld gemäß Profilbildung, zu dem das Projekt gehört und geben Sie die Seiten der LV 2016-2018 und die Seiten des EP an, zu denen ein inhaltlicher Konnex besteht.

Konkurrierende und komplementäre F&E-Infrastrukturen/Infrastrukturen für die Entwicklung und Erschließung der Künste: Führen Sie in Stichworten aus, wie sich das Projekt in die bestehende und /oder anderweitig geplante und finanzierte Infrastruktur einfügt (Alleinstellung, Konkurrenz, Komplementarität, Synergien, etc.). Geben Sie die konkurrierenden bzw. komplementären Infrastrukturen an (an der eigenen Universität durch Angabe der ID in der BMWFW-FI-Datenbank, bei Infrastrukturen an anderen Einrichtungen durch Link auf die öffentliche BMWFW-Datenbank oder Link zur Referenzhomepage).

 

Zu 4. Kurzbeschreibung des Kooperationsvorhabens

 

In 4.1 skizzieren Sie die Ausgangslage, die angestrebten Ziele und die beabsichtigten Maßnahmen.
Stellen Sie  im Umsetzungskonzept die Projektpläne dar und geben Sie an, welche Ressourcen (getrennt nach Personal- und Sachressourcen) erforderlich sind und wie diese von den einzelnen Projektpartner/innen bereitgestellt werden bzw. durch die gegenständliche Ausschreibung ergänzt werden sollen. Mindestanforderung an das Umsetzungskonzept ist eine kurze Beschreibung der Projektphasen (Konzept, Planung, Umsetzung, Betrieb, etc.).
Im Nutzungskonzept (dieses kann bei den sonstigen Forschungs-/EEK-Projekten entfallen) spezifizieren Sie Bedarf, Zielgruppen und Nutzungsmöglichkeiten. Die European Charter for Access to Research Infrastructure ist zu berücksichtigen. Die Qualität der Konzepte ist wesentlich für die Vergabeempfehlung der Auswahlkommission, sie sollen die inhaltlichen Auswahlkriterien berücksichtigen, wobei der Qualität der Vorrang vor der Quantität zukommt.

 

In 4.2 sollen die verbalen Ausführungen von Punkt 4.1 und die Kostenangaben des Punktes 2. in ein Gesamtbild zusammengeführt werden, aus dem ersichtlich wird, welche Leistungen die einzelnen Projektpartner/innen erbringen und wofür die eingesetzten Mittel verwendet werden. Die angeschlossene Mustertabelle soll Ihnen einen Anhaltspunkt für die erforderlichen Mindestangaben geben. Schließen Sie eine nach den Erfordernissen des Projekts angepasste bzw. erweiterte Tabellenübersicht dem Antragsformular an. Wenn von einer Universität mehrere Projekte eingereicht werden, wird im Interesse einer besseren Vergleichbarkeit ersucht, für alle Projekte eine einheitliche Tabellendarstellung zu wählen.

 

Zu 5. Erfüllung der Auswahlkriterien


Begründen Sie (auch in Stichworten), warum nach Ihrer Einschätzung das Projekt das jeweilige Kriterium erfüllt. Bei nicht zutreffenden Kriterien merken Sie dies an oder lassen Sie das Feld leer.