Ausschreibungen - HRSM 2016 Verwaltung
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Die Projektkosten umfassen die dem Projekt zurechenbaren Kosten, die während der Projektlaufzeit (bis längstens 31.12.2021) direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand entstehen.
Das BMWFW und die Auswahlkommission beurteilen die Angemessenheit der Kosten in Relation zu den geplanten Arbeiten und Ergebnissen. Die Projekte stehen daher auch in Bezug auf die Kosten untereinander im Wettbewerb. Im Zuge der Projektauswahl bzw. Projektgenehmigung können Änderungen des Wert-/ Mengengerüstes und damit der Projektkosten erfolgen.
Kostenumschichtungen (nach Kostenarten oder gegebenenfalls auch zwischen den Projektpartner/innen) während der Projektlaufzeit sind möglich und im Rahmen der Zwischen- und Endberichte zu erläutern.
A. Bei der Projektkalkulation zu berücksichtigende Positionen
- Kosten des Projektpersonals
- Projektbezogene Sach- und Infrastrukturkosten
- Kosten für technische Ausstattungen oder Umrüstungen, soweit es sich um direkt durch das Projekt und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand entstehende Einmalbeträge handelt.
Die Kalkulationsgrundlagen sind offen zu legen. Bei Teilzeitbeschäftigungen sind anteilige prozentuelle Kostenteiler (z.B. 25%, 50%) anzuwenden.
B. Folgende Kostenpositionen werden nicht anerkannt und sind daher in der Projektkalkulation nicht zu berücksichtigen
- Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt stehen;
- Kosten für den Erwerb von Liegenschaften und bauliche Investitionen, soweit sie über unmittelbar projektbezogene technische Ausstattungen und/oder Umrüstungen hinausgehen;
- Gebäude-/Raummieten und lfd. Betriebs- und Bewirtschaftungskosten, z.B. Energiekosten;
- Kalkulatorische Kosten (z.B. anteilige Overheads für zentrale Organe wie Rektorate, Dekanate, Controlling/Buchhaltung, Personalverrechnung, etc. und die Mitnutzung universitärer Institutionen wie Universitätsbibliothek, IT-Services, etc.);
- Kosten für Repräsentation, Bewirtung, Marketing/Consulting, Rechtsberatung;
- vor Projektbeginn entstandene Kosten;
- Kosten des laufenden Betriebes nach Projektende (z.B. Personalkosten, Service- und Wartungskosten, Kosten für die Instandhaltung, etc.);
- Lehr- und Forschungsinfrastruktur.
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Die Erläuterungen sollen Ihnen das Ausfüllen des Antragsformulars erleichtern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Helpdesk unter http://unicontrolling.bmwfw.gv.at bzw. Frau Dr. Eva Gaisbauer, Tel.: 01/53120 – 5190; This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. oder Herrn Mag. Georg Tummeltshammer, Tel. 01/53120 – 5132; This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it..
Generelle Hinweise
Die Plattform http://unicontrolling.bmwfw.gv.at wurde um die gegenständliche Ausschreibung erweitert und ist von den Universitäten über die ihnen bereits bekannten spezifischen Zugangsdaten erreichbar. Damit kann die Rektorin/der Rektor der federführenden Universität das/die Kooperationsvorhaben bis 30. September 2016 über die Plattform einbringen.
Für jedes Kooperationsvorhaben ist ein gesondertes Antragsformular zu übermitteln.
Die Projekte sind ausschließlich auf elektronischem Weg über die Plattform einzureichen, schriftliche Duplikate sind nicht erforderlich.
Zu 1. Allgemeine Angaben
Bezeichnung des Kooperationsvorhabens: Geben Sie einen Kurztitel an, der auf den Inhalt des Vorhabens hinweist und nach Möglichkeit allgemein verständlich ist.
Zuordnung des Vorhabens (Projekts) zu I – KLR, II – Open Innovation oder III – Sonstige: Ordnen Sie das Vorhaben (nach dem Überwiegensprinzip) entweder der Gruppe I, II oder III zu, je nachdem, welche Thematik im Vordergrund steht.
Prioritätenreihung: Wenn eine Universität innerhalb der drei Projektgruppen mehrere Anträge einbringt, sind diese mit fortlaufenden Nummern nach Priorität zu reihen. Das Projekt mit der höchsten Prioritätsstufe soll jeweils mit der Nummer „1“ versehen werden.
Antragstellende Universität: Geben Sie den Namen der Universität an, die das Kooperationsvorhaben einreicht und als Trägerin des Vorhabens (federführende Universität) fungiert. Trägerin kann nur eine der in § 6 UG genannten Universitäten sein. Im Falle der Beteiligung von zwei oder mehreren Universitäten haben sich die Universitäten auf eine Trägeruniversität zu einigen. Diese stellt den Projektantrag, die anderen beteiligten Universitäten sind als Kooperationspartnerinnen anzuführen, bringen das Vorhaben aber nicht ebenfalls ein (keine Doppeleinreichungen). Die antragstellende Universität ist Ansprechpartnerin des BMWFW, sie vertritt die anderen Kooperationspartner/innen und ist für die ordnungsgemäße Projektumsetzung einschließlich Berichtslegung und Abrechnung verantwortlich.
Ansprechperson für inhaltliche Fragen zum Projektantrag: Benennen Sie eine Person, die bei inhaltlichen Fragen zum Projektantrag kontaktiert werden kann.
Ansprechperson der Universität für die technisch – administrative Abwicklung der Ausschreibung: Benennen Sie eine Person, die in Bezug auf die technisch-administrative Abwicklung einschließlich finanzieller Klarstellungen, etc. kontaktiert werden kann. Werden von einer Universität mehrere Kooperationsvorhaben eingereicht, wird gebeten, für die technisch-administrative Abwicklung aller Vorhaben dieselbe Ansprechperson namhaft zu machen.
Zu 2. Projektkosten in Euro und Kostenübernahme
Gesamtkosten des Projektes: Ermitteln Sie die während der Projektdauer für das Vorhaben anfallenden Gesamtkosten nach dem angeschlossenen Kalkulationsleitfaden und tragen Sie den Gesamtbetrag in das gegenständliche Feld ein. Darunter gliedern Sie die Gesamtkosten nach Personalkosten und sonstigen Kosten auf.
Höhe der beim BMWFW beantragten Mittel: Führen Sie hier den Teilbetrag der Gesamtkosten an, der im Rahmen der Ausschreibung beim BMWFW beantragt wird.
Projektdauer: Geben Sie den für die Realisierung des Projekts erforderlichen Zeitraum an. Alle Projekte sind bis längstens 31.12.2021 abzuschließen; vom BMWFW genehmigte, aber bis zu diesem Termin nicht benötigte Mittel werden nicht mehr ausbezahlt.
Folgekosten nach Projektende: Kreuzen Sie zunächst an, ob aus dem Projekt auch nach Projektabschluss Folgekosten resultieren (ja/nein). Falls ja, erläutern Sie kurz, welche Art von Folgekosten anfallen werden (z.B. Personalkosten), kalkulieren Sie diese für ein Jahr nach dem angeschlossenen Kalkulationsleitfaden und geben Sie an, wie diese Kosten bedeckt werden sollen.
Beachten Sie, dass mit den Hochschulraum-Strukturmitteln nur eine Anschubfinanzierung geleistet wird, weshalb dafür Sorge zu tragen ist, dass die finanzielle Nachhaltigkeit der Kooperation auch über die Projektdauer hinaus gewährleistet ist. Eine Fortführung der BMWFW-Mittel nach Projektende wird explizit nicht in Aussicht gestellt.
Kostenbeteiligungen der Projektpartner/innen: Benennen Sie alle am Projekt teilnehmenden Institutionen. Im Feld neben den teilnehmenden Institutionen sind deren finanzielle Beiträge und/oder In-kind-Leistungen für das Projekt anzuführen. Die Summe aller Beiträge einschließlich der im Rahmen dieser Ausschreibung beim BMWFW beantragten Mittel muss mit den Gesamtkosten des Projektes übereinstimmen.
Bitte beachten Sie folgende finanzielle Eckpunkte:
- Für die Zuerkennung von Hochschulraum - Strukturmitteln ist neben der antragstellenden Universität und dem BMWFW die Beteiligung zumindest einer weiteren Kooperationspartnerin oder eines weiteren Kooperationspartners aus dem Wissenschafts-, Hochschul-, Kunst- oder Kulturbereich oder der Wirtschaft (einschließlich der Zivilgesellschaft) erforderlich. Unter Zivilgesellschaft werden gemeinnützig tätige Institutionen (z.B. Vereine) verstanden. Gebietskörperschaften können ebenfalls als Projektpartner/innen fungieren.
- Vom BMWFW wird in der Regel bis zu einem Drittel der Gesamtkosten übernommen, lediglich in sachlich begründeten Fällen kann über einstimmige Empfehlung der Auswahlkommission auch mehr als ein Drittel finanziert werden.
- Die beim BMWFW beantragten Mittel dürfen nicht bereits von anderen Stellen finanziert werden, ein entsprechender Bestätigungsvermerk ist im Antragsformular (Pkt. 2) enthalten.
- Die Leistungen der Projektbeteiligten sind in Euro-Beträgen anzugeben.
- Aus vorwiegend öffentlichen Mitteln finanzierte Universitäten und Hochschulen in Österreich und den EU-Staaten, sonstige vorwiegend öffentlich finanzierte Einrichtungen aus dem Bildungs-, Forschungs-, Kunst- und Kulturbereich sowie gemeinnützige Einrichtungen der Zivilgesellschaft können ihre Projektbeiträge auch in Form von In-kind-Leistungen (Personal- und Sachleistungen) erbringen.
- Die Projektpartner/innen haben ihre finanziellen Beteiligungen in einem Letter of Committment verbindlich festzuhalten und darin auch klar zu stellen, ob es sich um Cash-Beiträge oder In-kind-Leistungen handelt. Diese Erklärungen sind dem Projektantrag als PDF-Files anzuschließen.
- Die antragstellende Universität hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Projektumsetzung erforderlichen Bewilligungen eingeholt und die gesetzlichen, insbesondere auch vergaberechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Ein entsprechender Bestätigungsvermerk ist im Antragsformular (Pkt. 2) enthalten.
Zu 3. Kurzbeschreibung des Kooperationsvorhabens
In 3.1 (Umsetzungskonzept) skizzieren Sie die Ausgangslage, die angestrebten Ziele und die beabsichtigten Maßnahmen.
Beschreiben Sie den geplanten Projektablauf in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht (inkl. Definition von Arbeitspaketen und Zwischenzielen sowie eines Zeitplans) und die wesentlichen Elemente der Projektorganisation.
Geben Sie an, welche Ressourcen (getrennt nach Personal- und Sachressourcen) erforderlich sind und wie diese von den einzelnen Projektpartner/innen bereitgestellt werden bzw. durch die gegenständliche Ausschreibung ergänzt werden sollen.
In 3.2 sollen die verbalen Ausführungen von Punkt 3.1 und die Kostenangaben des Punktes 2. in ein Gesamtbild zusammengeführt werden, aus dem ersichtlich wird, welche Leistungen die einzelnen Projektpartner/innen erbringen und wofür die eingesetzten Mittel verwendet werden. Die angeschlossene Mustertabelle soll Ihnen einen Anhaltspunkt für die erforderlichen Mindestangaben geben. Schließen Sie eine nach den Erfordernissen des Projekts angepasste bzw. erweiterte Tabellenübersicht dem Antragsformular an. Wenn von einer Universität mehrere Projekte eingereicht werden, wird im Interesse einer besseren Vergleichbarkeit ersucht, für alle Projekte eine einheitliche Tabellendarstellung zu wählen.
Zu 4. Erfüllung der Auswahlkriterien
Begründen Sie (auch in Stichworten), warum nach Ihrer Einschätzung das Projekt das jeweilige Kriterium erfüllt. Bei nicht zutreffenden Kriterien merken Sie dies an oder lassen Sie das Feld leer.
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Die Kooperationsprojekte sind von den Rektorinnen bzw. Rektoren unter Anschluss der verbindlichen Zusicherung der Kostenbeteiligung der Kooperationspartner/innen auf elektronischem Weg über die Plattform http://unicontrolling.bmwfw.gv.at bis 30. September 2016 im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft einzubringen.
Nach Prüfung auf Einhaltung der Formalkriterien werden die Anträge zusammen mit den eingeholten externen Expertisen an die Auswahlkommission weitergeleitet. Diese wird im November 2016 einen Vergabevorschlag erstatten. In der Folge trifft der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft die endgültige Vergabeentscheidung.
Die Entscheidung wird den Universitäten ehestmöglich schriftlich bekanntgegeben.
Der Projektfortschritt ist im Wege eines von den Universitäten jeweils zum 31. Mai eines Jahres zu legenden Zwischenberichts zu dokumentieren, ein entsprechendes Berichtsformular wird termingerecht elektronisch bereitgestellt.
Die Auszahlung der bewilligten Mittel ist in jährlichen Teilbeträgen geplant und hängt vom Projektfortschritt ab. Die Auszahlung von Teilbeträgen während der Laufzeit des Projektes bedeutet nicht die Anerkennung der Kosten. Im Fall der (teilweisen) Nichtumsetzung bzw. Nichtdurchführbarkeit wird eine entsprechende Kürzung der Projektmittel vorbehalten.
Nach Projektende ist ein Abschlussbericht unter Berücksichtigung der Kriterien „im Rahmen der Kooperation angestrebte und tatsächlich erreichte Ziele“, „Grad der Zielerreichung“, „terminliche und finanzielle Umsetzung des Vorhabens“ und „Perspektiven für die zukünftige Entwicklung“ zu legen. Anhand dieser Kriterien wird das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft nach Abschluss der Projekte eine Evaluation des Programmes veranlassen. Über die Ergebnisse werden die Universitäten informiert, wobei in diesem Zusammenhang auch besonders erfolgreiche Projekte beispielhaft vorgestellt werden sollen.
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Für die Erstellung des Vergabevorschlags an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft werden folgende Auswahlkriterien berücksichtigt:
Formalkriterien
- Im Rahmen dieser Ausschreibung werden strukturbildende und strukturentwickelnde Kooperationsprojekte unterstützt;
- Kooperationsprojekte mit angemessener finanzieller Beteiligung mindestens einer weiteren Institution (keine Scheinkooperationen); die Beteiligung von Institutionen aus dem vorwiegend öffentlich finanzierten Bildungs-, Forschungs-, Kunst- und Kulturbereich einschließlich der Zivilgesellschaft kann auch in Form geldwerter In-kind–Leistungen, wie z.B. durch die Bereitstellung von Personal oder die Einbringung von Anlagen und Anlagenteilen, die sinnvoll in das Gesamtvorhaben passen, erfolgen.
- Projektdauer: maximal zwei LV-Perioden, also bis spätestens 31.12.2021
- Vorliegen einer Kostenkalkulation für das Gesamtprojekt mit einer klaren Aufteilung auf die Kooperationspartner/innen;
- Verbindliche Zusicherung der Kostenbeteiligung durch den/die Kooperationspartner/innen;
- Bestätigung, dass das Projekt nicht über andere Förderschienen finanziert wird;
- Anschubfinanzierung: plausible Darstellung, welche Folgekosten nach Projektbeendigung anfallen und wie diese von den Universitäten ohne zusätzliche Bundesmittel finanziert werden;
- Werden von einer Universität mehrere Projekte eingereicht, sind diese nach Prioritäten zu reihen.
Inhaltliche Kriterien
- Nachhaltige Effizienzsteigerungen;
- Konkrete Synergieeffekte (z.B. gemeinschaftliche Ausschreibung und Nutzung von Infrastruktur);
- Österreichweite Projektvorschläge mit Einbeziehung aller öffentlich finanzierten Universitäten und Darlegung der Koordinations-/Austauschaktivitäten (insbesondere bei KLR- und Open Innovation-Projekten);
- Innovationen / Optimierungen im IKT-Bereich (elektronische one-stop Organisationen; Verbesserung der e-Government – Koppelung; Service-Portale für definierte Nutzergemeinden; Verbesserungen in den Bereichen Privatheit, Zugriffserlaubnis, Sicherheitskonzepte);
- Umsetzungsbezug zu Strategien des Bundes (FTI-Strategie der Bundesregierung und zum BMWFW-Aktionsplan für einen wettbewerbsfähigen Forschungsraum 2015, gesamtösterreichischer Universitätsentwicklungsplan 2016-2021);
- Integrationspotential des Vorhabens hinsichtlich unterschiedlicher Institutionen und unterschiedlicher Organisationskulturen;
- Gesellschaftliche Relevanz (In welchen gesellschaftlichen Kontext ist das Projekt eingebettet? Welche gesellschaftlichen Zielsetzungen bzw. Potenziale/Impact sind mittelbar und unmittelbar mit diesem Projekt verbunden (kurz-, mittel-, langfristig), Disseminationskonzepte);
- Konkurrierende und komplementäre Organisationsstrukturen: Wie ordnet sich das Projekt in bestehende und/oder andere geplante Projekte ein?
- Umsetzungskonzept (Antragsformular 3.1., verbale Projektbeschreibung): Vorliegen von Projektplänen, Managementkonzepte für alle notwendigen Phasen, Governance (Aufgaben und Entscheidungskompetenzen), Risikoanalyse für die Umsetzungsphase, Nachhaltigkeit, Qualitätssicherung, ev. Beratung durch Begleitgremien.
Zusätzlich für den Bereich Open Innovation von besonderer Relevanz
- Analyse der Auswirkungen einer Open Access (Gold/Green) Umstellung;
- Entwicklung eines Open Innovation Monitorings;
- Modelle zur Finanzierung (Publikationsfonds; Übergangsmodelle);
- Koordination österreichsicher Open Innovation Aktivitäten;
- Einbindung von Monographien in Open Access Aktivitäten.