Terminplan

     

    Die Berichte sind für alle Projekte bis 30. September vollständig im Karteireiter 2. Zwischenbericht bzw. Endbericht des jeweiligen Projektes einzutragen und mit dem Button "Zwischenbericht/Endbericht freigeben" an das BMBWF weiterzuleiten.

     

    Berichtsstruktur

     

    1. Projektüberblick

    • Projektbezeichnung: Verwenden Sie bitte grundsätzlich die Bezeichnung aus der Ausschreibung bzw. im Falle einer Änderung geben Sie auch die alte Bezeichnung in Klammer an und erläutern Sie, warum die Bezeichnung geändert wird.
    • Projektleiter/in: Überprüfen Sie Titel, Vor- und Nachname, Organisationseinheit, Telefonnummer und E-Mail-Adresse und aktualisieren Sie erforderlichenfalls die Daten.

     


    2. Ziele
    Der Bericht versteht sich als Tätigkeitsbericht für laufende Projekte und als Ergebnisbericht im Falle eines Endberichtes. Beschreiben Sie in wenigen Punkten/ Sätzen die Projektziele (Ausgangsbasis ist die Projektgenehmigung des BMBWF vom Mai/Juni 2016). Ab dem 2. Zwischenbericht ist zusätzlich darzulegen, ob die Projektziele erreicht werden, noch aktuell bzw. realistisch sind (Achtung: eine Änderung der Ziele erfordert die Genehmigung durch das BMBWF). Außerdem sind die Ziele mit den erreichten Ergebnissen zu vergleichen.

     

    3.1, 3.2 Arbeitspakete und Meilensteine
    Beschreiben Sie Abweichungen vom Basisterminplan bitte in den Textfeldern unter den Tabellen. Falls es keine Abweichungen gibt, sollten die Spalten Basisterminplan und Aktueller Terminplan ident sein.

    • Basisterminplan: Terminplan bei Projektbeginn (Ausgangsbasis Projektgenehmigung des BMBWF vom Mai/Juni 2016).
    • Aktueller Terminplan: Terminplan zum Zeitpunkt der Berichtslegung
    • Konnten die Arbeitspakete/Meilensteine plangemäß umgesetzt werden? Gab es wesentliche Abweichungen?

                    

    3.3 Beschreibung der im Berichtszeitraum (= von Projektbeginn bis 30.9.2018) durchgeführten Arbeiten

    • Beschreiben Sie kurz die im Berichtszeitraum durchgeführten Arbeiten, soweit möglich strukturiert nach den Arbeitspaketen.
    • Berichten Sie über bis zum Berichtszeitpunkt aufgetretene wesentliche „Highlights“ oder Probleme.

     

    3.4 Projekte zur Pädagoginnen- und Pädagogenbildung Neu

    Dokumentieren Sie den Stand der Schaffung zuerkannter Personalstellen (Ausstattung von Arbeitseinheiten).
    Pro Disziplin/Fach bitte um Information zu:

    • Stand der Ausschreibung bzw. Stellenbesetzung (Welche Stellen wurden ab wann besetzt)
    • Inhaltliche Ausrichtung der neuen Stelle/n (ggf. Abweichung zur Mittelgenehmigung)
    • Inhaltliche Abstimmung mit den anderen Universitäten bzw. Pädagogischen Hochschulen.

    Zur besseren Übersicht wird gebeten, im Anschluss an das Textfeld auch eine Excel-Tabelle über den Stand der aus den HRSM des BMBWF finanzierten Stellenbesetzungen hochzuladen. In der Tabelle ist das wissenschaftliche und künstlerische Personal (ausgenommen LektorInnen und Senior Lecturer) zusätzlich auch den entsprechenden ÖFOS 2012-Kategorien zuzuordnen.
                                                                                                                                                                       

    3.5 Änderungen im weiteren Projektverlauf (nur bei einem Zwischenbericht auszufüllen)
    Sind für den verbleibenden Projektzeitraum Veränderungen geplant? Welche Auswirkungen haben diese? Wie muss die bisherige Planung adaptiert werden?


    4. Projektteam und Kooperation (nur bei einem Zwischenbericht auszufüllen)

    • Gibt es wesentliche Änderungen im Projektteam? Sind neue Kooperationspartner/innen dazugekommen oder allenfalls welche ausgeschieden?
    • Bestehen Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit Kooperationspartner/innen und  welche Maßnahmen werden ggf. gesetzt?
    • Wurden Maßnahmen zur Information und Öffentlichkeitsarbeit gesetzt? Wenn ja, welche?


    5.1 Projektkosten und 5.2 Finanzierung/Projektabrechnung

    • Als „Projektkosten insgesamt“ sind die Kosten des Gesamtprojekts zu verstehen, also die Summe aus den genehmigten BMBWF-Mitteln, den Mitteln der Universität und sämtlicher anderer Projektpartner/innen  für die gesamte Dauer des Projektes.
    • Mit „Planung bei Projektbeginn“ ist der Stand nach der Genehmigung des Projekts durch das BMBWF gemeint.
    • Aufgliederung der Projektkosten: bei diesem Punkt sollen die nach dzt. Stand geschätzten Kosten des Gesamtprojekts den Projektbeteiligten  zugeordnet werden. Damit soll dokumentiert werden, ob die Kooperationspartner/innen  ihren im Rahmen der Ausschreibung übernommenen Verpflichtungen nachkommen (LOC) oder es allenfalls Änderungen/ Verschiebungen zwischen den Einrichtungen gibt. Diese wären im Punkt 4. „Projektteam und Kooperation“ auch verbal zu erläutern.
    • Für die Stellen des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals sind die Pauschalsätze aus der Ausschreibung zu verwenden.
    • Universitäten und sonstige Beteiligte bitte eindeutig bezeichnen
    • Verwendung der BMBWF Mittel: bei Zwischenberichten sind hier die seit Projektbeginn vom BMBWF der federführenden Universität für das Projekt bisher zur Verfügung gestellten Mittel anzugeben und die bisher davon verbrauchten Mittel nach Personal- und Sach-/Sonstige Kosten aufzugliedern. Für die Stellen des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals sind die Pauschalsätze aus der Ausschreibung zu verwenden.
    • Bei Endberichten verwenden sie bitte die bereitgestellte Excel-Datei für eine detaillierte Aufgliederung der Abrechnungsdetails und laden Sie diese vollständig befülllt hoch.
    • Datenstand: idealerweise sollte dieser möglichst nahe an den Stichtag des Zwischen- oder Endberichtes (30.09.20XX) heranreichen.

     

    Nur im Endbericht: 6. Projektergebnisse und Auswirkungen auf den Bereich Lehre

    • Beschreibung der wesentlichen Projektergebnisse und deren Auswirkungen unter Bezugnahme auf die Projektziele und Ausschreibungskriterien.
    • Welche Ergebnisse können/sollen in welcher Form auch für andere Universitäten zugänglich/nutzbar gemacht werden?
    • Wie kann eine sinnvolle Nachhaltigkeit der Kooperation sichergestellt werden? Welche weiterführenden Aktivitäten werden empfohlen?
    • Bei Projekten der PädagogInnenbildung NEU: Wie erfolgt die Weiterführung in der LV-Periode 2019-21? Bitte geben Sie auch entsprechende Seiten-Verweise auf die aktuellen LV-Entwürfe an.
    • Auflistung der aus dem Projekt resultierenden Publikationen.
    • Beschreibung der Verwertungsmöglichkeiten und diesbezüglicher Aktivitäten.

     

     

    Für weitere Informationen folgen Sie bitte den Menüpunkten

    • Ausschreibungstext
    • Auswahlkriterien
    • Termin und Ablaufplan
    • Antragsformular
    • Erläuterungen zum Antragsformular
    • Kalkulationsleitfaden

     

    Die Projektkosten umfassen die dem Projekt zurechenbaren Kosten, die während der Projektlaufzeit (= LV-Periode 2016-2018) direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand entstehen.

     

    Das BMWFW und die Auswahlkommission beurteilen die Angemessenheit der Kosten in Relation zu den geplanten Arbeiten und Ergebnissen. Die Projekte stehen daher auch in Bezug auf die Kosten untereinander im Wettbewerb. Im Zuge der Projektauswahl bzw. Projektgenehmigung können Änderungen des Wert-/ Mengengerüstes und damit der Projektkosten erfolgen.

     

    Alle nachfolgenden Informationen beziehen sich – sofern nicht anders angegeben - sowohl auf Projekte im Bereich der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung Neu (Gruppe I) als auch auf sonstige Lehrprojekte (Gruppe II).

     

    A. Bei der Projektkalkulation zu berücksichtigende Positionen

     

    1. Kosten des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals

    Die Kosten des Projektpersonals sind mit nachstehenden Pauschalsätzen zu ermitteln, gleichgültig ob es sich um bereits vorhandene oder im Rahmen des Projektes neu anzustellende Personen handelt

     

    Gruppe  Personenkreis Pauschalbetrag Unis
    je VZÄ p.a. 
    Pauschalbetrag
    PH
    je VZÄ p.a. 
    1  Habilitierte, PH1  132.000.- € 82.600.- €
     2a  Assistenten/Assistentinnen –pre docs 57.500.- €  
     2b  Assistenten/Assistentinnen –post docs  64.500.- €  
     3a  Senior Lecturers, PH2a    66.600.- € 
     3b  Senior Lecturers, PH2b  64.500.- €  66.600.- € 
        Pauschalbetrag je Semesterwochenstunde (SWS)
     4  Lektoren/Lektorinnen, LBA (pro Stunde) 2.200.- €  1.100.- €

    Bei Teilzeitbeschäftigungen sind anteilige prozentuelle Kostenteiler (z.B. 25%, 50%) anzuwenden. Für zugekaufte Personalleistungen gelten dieselben Kostensätze wie für eigenes Personal. Der Betrag für eine Semesterwochenstunde wird pro Semester verrechnet.

    Für das nichtwissenschaftliche Personal werden keine fixen Personalkategorien oder Pauschalbeträge vorgegeben. Die diesbezüglichen Ansätze können projektspezifisch im Finanzplan (unter 4.2. des Antragsformulars) frei eingefügt werden.

     

    2. Kosten des allg. Personals und Sachkosten
    Anstelle einer detaillierten Aufgliederung der Kosten für das allg. Personal und der Sachkosten kann ein genereller Aufschlag von maximal 10% auf die Kosten des wissenschaftlichen Personals angesetzt werden. Damit sind jedenfalls folgende Kostenpositionen abzudecken:

    • Management und Sekretariat
    • Infrastrukturen der Informations- und Kommunikationstechnologie, Büromaterial und Drucksorten
    • Arbeitsplatzausstattung (Büromöbel, EDV, etc.)
    • Fachliteratur
    • projektbezogene Reisekosten

    Falls von der vorgeschlagenen Pauschalierung nicht Gebrauch gemacht wird, sind die Kostenansätze für das allg. Personal und die Sachkosten projektspezifisch im Finanzplan (unter 4.2. des Antragsformulars) einzufügen.

    Bei den Sachkosten sind diesfalls zumindest zwei Kategorien zu unterscheiden:

    • IT-Kosten: dazu gehören die Anschaffungskosten für projektbezogene Infrastrukturen der Informations- und Kommunikationstechnologie, wie z.B. Rechner, Software und Kommunikationssysteme.
    • Sonstige Material– und Sachkosten

     

    B. Im Rahmen der Ausschreibung werden folgende Positionen nicht finanziert und sind daher in der Projektkalkulation nicht zu berücksichtigen:

    • Raumkosten (z.B. Mieten, bauliche Adaptierungen, hausbezogene Betriebs- und Bewirtschaftungskosten)
    • Energiekosten
    • Kalkulatorische Kosten (z.B. anteilige Overheads für zentrale Organe wie Rektorate, Dekanate, Controlling/Buchhaltung, Personalverrechnung, etc. und die Mitnutzung universitärer Institutionen wie Universitätsbibliothek, IT-Services, etc.)
    • Kosten für Repräsentation, Bewirtung, Marketing und Consulting
    • Forschungsinfrastruktur

    Die Erläuterungen sollen Ihnen das Ausfüllen des Antragsformulars erleichtern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Helpdesk unter http://unicontrolling.bmwfw.gv.at bzw. Frau Dr. Eva Gaisbauer, Tel.: 01/53120 – 5190; This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. oder Herrn Mag. Georg Tummeltshammer, Tel. 01/53120 – 5132; This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it..

     

    Generelle Hinweise
    Die Universitäten erhalten ihre spezifischen Zugangsdaten zur Plattform mittels gesondertem Schreiben. Damit kann die Rektorin/der Rektor der federführenden Universität das/die Kooperationsvorhaben bis 31. März 2016 einbringen.
    Für jedes Kooperationsvorhaben ist ein gesondertes Antragsformular zu übermitteln.
    Die Einreichung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg über die Plattform, schriftliche Duplikate sind nicht erforderlich. Projektsprache ist Deutsch.

     

    Im Rahmen dieser Ausschreibung werden folgende Ziele verfolgt:

    1. Strukturbildende, qualitätsverbessernde Vorhaben (Projekte) für in Kooperation eingerichtete Bachelor- und Masterstudien im Bereich des Lehramts für die Sekundarstufe Allgemeinbildung (Gruppe I). Gegenstand der Ausschreibung sind Vorhaben (Projekte), die qualitative Verbesserungen einzelner oder mehrerer Unterrichtsfächer, Spezialisierungen und/oder bildungswissenschaftlicher Grundlagen zum Ziel haben.
    2. Andere exzellenzfördernde und strukturentwickelnde Kooperationsprojekte in der Lehre (Gruppe II), wobei einige Beispiele bereits in der Ausschreibung angeführt sind.

    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle in der Ausschreibung oder in den gegenständlichen Erläuterungen angeführten Beispiele nur demonstrativen Charakter haben und nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen sind.

     

    Zu 1. Allgemeine Angaben

    Bezeichnung des Kooperationsvorhabens: Geben Sie einen Kurztitel an, der auf den Inhalt des Vorhabens hinweist und nach Möglichkeit allgemein verständlich ist. Die Vorhaben im Rahmen der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung Neu sollen grundsätzlich nach den einzelnen Unterrichtsfächern spezifiziert werden (d.h. in der Regel für jedes Unterrichtsfach ein Projektantrag); sollte dies nicht möglich oder nicht sinnvoll sein, sind zumindest alle durch das Vorhaben betroffenen Unterrichtsfächer anzuführen.

    Zuordnung des Vorhabens (Projekts) zu Gruppe I - Pädagoginnen-/ Pädagogenbildung Neu oder II - Sonstige Lehrprojekte: Ordnen Sie das Vorhaben (nach dem Überwiegens – Prinzip) entweder der Gruppe I oder II zu und kreuzen Sie das entsprechende Feld an.

    Prioritätenreihung: Wenn eine Universität mehrere Projektanträge einbringt, sind diese innerhalb der Gruppe I (Pädagoginnen- und Pädagogenbildung Neu) und der Gruppe II (sonstige Kooperationsprojekte) mit fortlaufenden Nummern nach Priorität zu reihen. Das Projekt mit der höchsten Prioritätsstufe soll mit der Nummer „1“ versehen werden.

    Antragstellende Universität: Geben Sie den Namen der Universität an, die das Kooperationsvorhaben einreicht und als Trägerin des Vorhabens (federführende Universität) fungiert. Trägerin kann nur eine der in § 6 UG genannten Universitäten sein. Im Falle der Beteiligung von zwei oder mehreren Universitäten haben sich die Universitäten auf eine Trägeruniversität zu einigen. Diese stellt den Projektantrag, die anderen beteiligten Universitäten sind als Kooperationspartnerinnen anzuführen, bringen das Vorhaben aber nicht ebenfalls ein (keine Doppeleinreichungen).

    Ansprechperson für inhaltliche Fragen zum Projektantrag: Benennen Sie eine Person, die bei inhaltlichen Fragen zum Projektantrag kontaktiert werden kann.

    Ansprechperson der Universität für die technisch – administrative Abwicklung der Ausschreibung: Benennen Sie eine Person, die in Bezug auf die technisch-administrative Abwicklung einschließlich finanzieller Klarstellungen, etc. kontaktiert werden kann. Werden von einer Universität mehrere Kooperationsvorhaben eingereicht, wird gebeten, für die technisch-administrative Abwicklung aller Vorhaben dieselbe Ansprechperson namhaft zu machen.

     

    Zu 2. Projektkosten und Kostenübernahme

    Gesamtkosten des Projektes in der LV-Periode 2016-2018: Ermitteln Sie die für das Vorhaben anfallenden Gesamtkosten (Vollbetrieb für drei Jahre) nach dem angeschlossenen Kalkulationsleitfaden und tragen Sie den Gesamtbetrag in das gegenständliche Feld ein. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten hat im Punkt 4. Projektbeschreibung zu erfolgen.

    Höhe der beim BMWFW beantragten Mittel: Führen Sie hier den Teilbetrag der Gesamtkosten an, der im Rahmen der Ausschreibung beim BMWFW beantragt wird.

    Folgekosten ab 2019: Tragen Sie zunächst ein, ob aus dem Projekt Folgekosten ab 2019 resultieren (ja/nein). Falls ja, kalkulieren Sie diese für die LV-Periode 2019-2021 ebenfalls nach dem angeschlossenen Kalkulationsleitfaden und geben Sie an, wie diese bedeckt werden sollen.
    Beachten Sie, dass mit den Hochschulraum-Strukturmitteln primär eine Anschubfinanzierung geleistet wird, weshalb dafür Sorge zu tragen ist, dass die finanzielle Nachhaltigkeit der Kooperation über die LV- Periode 2016-2018 hinaus gewährleistet ist. Eine Erhöhung der BMWFW-Mittel kann dzt. nicht in Aussicht gestellt werden.

    Kostenbeteiligungen der Projektpartner/innen: Benennen Sie alle am Projekt teilnehmenden Institutionen. Im Feld neben den teilnehmenden Institutionen sind die von diesen in der LV-Periode 2016-2018 zu erbringenden Leistungen anzuführen. Die Summe aller Beteiligungen plus die im Rahmen dieser Ausschreibung beim BMWFW beantragten Mittel müssen mit den Gesamtkosten des Projektes übereinstimmen.

    Bitte beachten Sie folgende finanzielle Eckpunkte:

    • Für die Zuerkennung von Hochschulraum - Strukturmitteln ist neben der antragstellenden Universität und dem BMWFW die Beteiligung zumindest einer weiteren Kooperationspartnerin oder eines weiteren Kooperationspartners aus dem Wissenschafts-, Hochschul-, Kunst- oder Kulturbereich oder der Wirtschaft erforderlich.
    • Vom BMWFW wird in der Regel bis zu einem Drittel der Gesamtkosten übernommen, lediglich in sachlich begründeten Fällen kann über einstimmige Empfehlung der Auswahlkommission auch mehr als ein Drittel finanziert werden.
    • Die beim BMWFW im Rahmen dieser Ausschreibung beantragten Mittel dürfen nicht bereits von anderen Stellen finanziert werden, ein entsprechender Bestätigungsvermerk ist im Antragsformular (Pkt. 2) enthalten.
    • Die Leistungen der Projektbeteiligten sind in Euro-Beträgen anzugeben.
    • Aus überwiegend öffentlichen Mitteln finanzierte Universitäten in Österreich und den EU-Staaten, die zum 1.1.2016 in Österreich bestehenden Pädagogischen Hochschulen sowie sonstige öffentliche Einrichtungen aus dem Bildungs- und Forschungsbereich können ihre Projektbeiträge auch in Form von In-kind-Leistungen (z.B. Bereitstellung von Personal) erbringen. Diese sind entsprechend den im Kalkulationsleitfaden genannten Kostensätzen auf Euro-Beträge umzurechnen.
    • Die Projektpartner/innen haben ihre finanziellen Beteiligungen in einem Letter of Committment verbindlich festzuhalten und darin auch klar zu stellen, ob es sich um Cash-Beiträge oder In-kind-Leistungen handelt. Diese Erklärungen sind dem Projektantrag als PDF-Files anzuschließen.


    Zu 3. Bezug zur Leistungsvereinbarung und zum Entwicklungsplan

    Seitenverweis zur LV 2016-2018: Geben Sie die Seiten der LV 2016-2018 an, mit denen das Kooperationsvorhaben in einem inhaltlichen Konnex steht.
    Seitenverweis zum Entwicklungsplan: Geben Sie die Seiten des EP an, mit denen das Kooperationsvorhaben in einem inhaltlichen Konnex steht.

     

    Zu 4. Kurzbeschreibung des Kooperationsvorhabens

    In 4.1 skizzieren Sie die Ausgangslage, die angestrebten Ziele und die beabsichtigten Maßnahmen.

    Beschreiben Sie den geplanten Projektablauf in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht (inkl. Definition von Arbeitspaketen und Zwischenzielen sowie eines Zeitplans) und die wesentlichen Elemente der Projektorganisation (z.B. Projektsteuerung, Vereinbarungen über die Dauer der Zusammenarbeit der Projektbeteiligten und deren Beendigung samt damit verbunden Konsequenzen für das Projekt). Falls bereits ein Kooperationsvertrag existiert, legen Sie diesen bitte bei.

    Geben Sie an, welche Ressourcen (getrennt nach Personal- und Sachressourcen) erforderlich sind und wie diese von den einzelnen Projektpartner/innen bereitgestellt werden bzw. durch die gegenständliche Ausschreibung ergänzt werden sollen. Bei den Projekten der Gruppe I sollte insbesondere auch auf die Zuordnung zu einzelnen Unterrichtsfächern, Spezialisierungen und/oder bildungswissenschaftlichen Grundlagen Bedacht genommen werden; außerdem sollen Personalmaßnahmen so geplant werden, dass damit auch dislozierte Lehrangebote in Verantwortung der ausgestatteten Institution betreut werden können.

     

    In 4.2 sollten die verbalen Ausführungen von 4.1 und die Kostenangaben des Punktes 2. in ein Gesamtbild (Finanzplan) zusammengeführt werden, aus dem ersichtlich wird, welche Leistungen die einzelnen Projektpartner/innen erbringen und wofür die eingesetzten Mittel verwendet werden. Die Mustertabelle soll Ihnen einen Anhaltspunkt für die erforderlichen Mindestangaben geben. Schließen Sie einen nach den Erfordernissen
    des Projektes angepassten bzw. erweiterten Finanzplan dem Antragsformular an. Wenn von einer Universität mehrere Projekte eingereicht werden, wird im Interesse einer besseren Vergleichbarkeit ersucht, für alle Projekte (zumindest innerhalb der Gruppe I oder II) eine einheitliche Tabellendarstellung zu wählen.


    Zu 5. Erfüllung der Auswahlkriterien
    Begründen Sie (auch in Stichworten), warum nach Ihrer Einschätzung das Projekt das jeweilige Kriterium erfüllt. Besondere Bedeutung kommt bei den Projekten der Gruppe I den drei zuerst genannten Kriterien sowie generell dem zu erwartenden Bedarf an Absolventinnen und Absolventen zu. Zweck dieser Einschätzung ist eine Unterstützung der Auswahlkommission bei der Erstellung eines faktenbasierten Vergabevorschlages.

    Einschätzung des quantitativen Ausbaubedarfs in Lehramtsstudien für die Sekundarstufe Allgemeinbildung (Zeitraum 2016–2021) auf der Grundlage von Bedarfsprognosen des BMBF sowie Daten zu LA-Absolvent/innen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen:

      Verbundregion1
    Unterrichtsfach West Mitte Südost Nordost
    Deutsch 3 3 3 3
    Englisch 3 3 3 3
    Mathematik 3 3 3 3
    Werken (technisch/textil) 3 3 3 3
    Bewegung und Sport 3 3 3 3
    Physik 2 3 3 3
    Chemie 2 3 2 3
    Bildnerische Erziehung 2 2 3 3
    Musik 2 2 2 3
    Ernährung und Haushalt 2 2 2 2
    Informatik 2 2 2 2
    Biologie und Umweltkunde 1 1 2 2

    1) West: Tirol, Vorarlberg; Mitte: Oberösterreich, Salzburg; Südost: Burgenland, Kärnten, Steiermark; Nordost: Niederösterreich, Wien


    Beurteilung 1 = kein quantitativer Ausbaubedarf
    Beurteilung 2 = teilweiser Ausbaubedarf, Beurteilung 3 = hoher Ausbaubedarf
    Lehramtsfächer, für die österreichweit kein Ausbaubedarf besteht (Beurteilung 1), werden