Ausschreibungstext

"(Digitale) Forschungsinfrastrukturen"
Eine Ausschreibung zur nachhaltigen Entwicklung der Universitäten im Kontext der Digitalisierung – mit Unterstützung der Recovery and Resilience Facility (RRF) der EU

 

Präambel / Herausforderungen

 

Die strategische Entwicklung von qualitativ hochwertigen Forschungsinfrastrukturen und Infrastrukturen zur Entwicklung und Erschließung der Künste (EEK) stellt ein wichtiges Handlungsfeld der österreichischen Forschungs-, Technologie- und Innovations-Strategie 2030 (FTI-Strategie) und des gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplans (GUEP) dar:

 

Ziele

 

Das BMBWF lobt in Kooperation mit der Recovery and Resilience Facility (RRF) der EU eine Ausschreibung im Umfang von insgesamt 40 Mio.€ mit folgenden Zielsetzungen aus:
(Anmerkung: Der darin enthaltene Anteil des EU-RRF-Programmes beträgt 30 Mio. €)

 

Themenstellungen


Im Rahmen dieser Ausschreibung werden folgende Vorhaben zur Beschaffung von (digitalen) Forschungsinfrastrukturen finanziell unterstützt:

Wo immer zutreffend soll die (digitale) Forschungsinfrastruktur

Von Vorteil ist daher, wenn die Anschaffung der (digitalen) Forschungsinfrastruktur der Schaffung und/oder Weiterentwicklung von Core Facilities an den österreichischen Universitäten dient.

 

(Digitale) Forschungsinfrastrukturen

 

Forschungsinfrastrukturen sind Schlüsselfaktoren, die speziell für den Erkenntnisgewinn in der Grundlagenforschung, der anwendungsorientierten Forschung, der experimentellen Forschung oder in der Entwicklung und Erschließung der Künste (EEK) eingesetzt werden.

Unter Forschungsinfrastrukturen werden Anlagen, Geräte, Einrichtungen, Datenbanken oder andere Ressourcen verstanden, die an einem Standort oder verteilt an mehreren Standorten oder virtuell sind. Unter dem Begriff „Forschungsinfrastruktur“ werden auch Infrastrukturen verstanden, die in der Entwicklung und Erschließung der Künste (EEK) Anwendung finden.

Der Schwerpunkt dieser Ausschreibung liegt auf der gezielten Forschungsinfrastrukturbeschaffung zur Förderung der digitalen Transformation im Wissenschafts-/Kunst- und Kulturbetrieb an den Universitäten.

 

Forschungsinfrastruktur-Datenbank

 

Essentiell für die Auswahl von Vorhaben zur Forschungsinfrastrukturbeschaffung ist die Nutzung der Forschungsinfrastruktur-Datenbank (https://forschungsinfrastruktur.bmbwf.gv.at/) des BMBWF. Sie ermöglicht eine Ist-Analyse von Bedarfen und Kosten sowie das evidenzbasierte und zielorientierte Investieren oder Reinvestieren in wettbewerbsfähige Infrastrukturen. Aufgrund ihres öffentlichen Zugriffs ist die Forschungsinfrastruktur-Datenbank auch Grundlage für die kooperative Nutzung von Forschungsinfrastrukturen (Open for Collaboration) in Österreich und Europa, um eine möglichst hohe Erreichbarkeit von Forschungsinfrastrukturen für Forscher/innen zu gewährleisten.
Die im Rahmen dieser Ausschreibung beschafften Forschungsinfrastrukturen sind verpflichtend sowohl in die interne als auch öffentliche Datenbank einzutragen, um die Dokumentation sicherzustellen und, wenn zutreffend, die Zugänge zur Nutzung von Forschungsinfrastrukturen (Open for Collaboration) in Österreich nachhaltig zu gewährleisten.

 

Zielgruppe

 

Die Ausschreibung wendet sich an die Universitäten gemäß § 6 UG.

Was wird finanziert?

 

Die BMBWF-Mittel dienen der Anschubfinanzierung durch Übernahme eines Teiles der Investitionskosten für die Anschaffung von (digitaler) Forschungsinfrastruktur. Erwartet wird eine substantielle finanzielle Beteiligung der antragstellenden Universitäten und der (allenfalls) kooperierenden Institutionen entsprechend den in ihrer Kooperationsvereinbarung festgelegten Anteilen. Die Gesamtkosten sind nach einem vorgegebenen Kalkulationsleitfaden zu ermitteln.

Beantragbar sind vorhabenspezifische Kosten, das sind primär Infrastrukturkosten der Anschaffung und sekundär zugehörige Kosten, die bis zur Inbetriebnahme bzw. einer Probebetriebs- oder Einführungsphase einer Forschungsinfrastruktur notwendig sind, und damit jeweils über die Grundausstattung der Universitäten hinausgehen. Die vorhabenspezifischen Kosten sind angemessen zu kalkulieren, inadäquate Kalkulationen können trotz inhaltlicher Exzellenz ein Ablehnungsgrund sein.

 

Infrastrukturkosten: Darunter werden Kosten für Geräte, Apparate und Instrumente, Systemkomponenten, Kosten für projektspezifisch erforderliche Software und sonstige dauerhafte Wirtschaftsgüter, die Einrichtung und erforderliche Um- und Aufrüstung von Arbeitsplätzen mit digitalem Equipment und Software für Datenverwaltung (Open Data, Repository Systems) verstanden.


Personal- und Sachkosten, die für den laufenden (oder zukünftigen), regulären Betrieb einer Forschungsinfrastruktur benötigt werden, werden nicht im Rahmen dieser Ausschreibung finanziert. Personal- und Sachkosten, die für Beschaffung, zum Aufbau und/oder zur Inbetriebnahme bzw. einer Probebetriebs- oder Einführungsphase der Forschungsinfrastruktur zwingend erforderlich sind und nicht anderweitig bedeckbar sind, können in der Kalkulation des Vorhabens berücksichtigt werden.

 

Auswahlkommission


Die Vergabe der BMBWF-Mittel erfolgt unter Antrags- und Wettbewerbsbedingungen auf Basis der Empfehlungen einer beim BMBWF eingerichteten Auswahlkommission durch den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Mitglieder der Auswahlkommission sind:
•    SL Mag. Elmar Pichl und SL-Stv. Mag. Hubertus Schmid-Schmidsfelden (beide BMBWF)
•    Mag.a Silvia Laimgruber (FFG)
•    Prof. Dr. York Sure-Vetter (KIT, NFDI) als Vertreter der Österreichischen Universitätenkonferenz
Ergänzend ist zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung der Kommission die Einholung externer Expertise vorgesehen.