Auswahlkriterien

Bei der Erstellung des Vergabevorschlages werden folgende Auswahlkriterien berücksichtigt:

Formalkriterien

  • Es können Vorhaben mit Gesamtkosten (= Summe aus Investitionskosten inkl. USt. , Personal- und Sachkosten) ab 300.000.- € bis maximal 4,000.000.- € eingereicht werden.
  • Vorhaben, an denen neben der antragstellenden Universität auch weitere Universitäten und/oder andere Institutionen des Bildungs- und Wissenschaftsbereiches und/oder der Wirtschaft bzw. öffentliche Einrichtungen teilnehmen werden bevorzugt behandelt.                     
  • Lead–Projekte sind entweder bereits von Beginn an als Kooperationsvorhaben so zu konzipieren, dass sich, ausgehend von einer Mindestanzahl von drei Universitäten, die anderen Universitäten im Projektverlauf ebenfalls anschließen oder zumindest die Ergebnisse nach Beendigung des Vorhabens übernehmen können (im Sinn von „open for collaboration“, offene Nachnutzung etc.).
  • Die antragstellenden Universitäten und die (allenfalls) anderen an den Vorhaben teilnehmenden  Institutionen müssen sich  finanziell angemessen beteiligen (keine Scheinkooperationen), wobei Projektanträge mit einem hohen Finanzierungsanteil der antragstellenden Universität und den (allenfalls) anderen an den Vorhaben teilnehmenden  Institutionen bevorzugt behandelt werden.  Die Beteiligung von Institutionen aus dem überwiegend öffentlich finanzierten Bildungs-, Wissenschafts-, Kunst- und Kulturbereich sowie von gemeinnützigen zivilgesellschaftlichen Einrichtungen kann auch in Form geldwerter In kind-Leistungen, wie z.B. durch die Bereitstellung von Personal oder die Einbringung von Sachleistungen, die sinnvoll in das Gesamtvorhaben passen, erfolgen.
  • Die Vorhaben müssen einen Bezug zu den in der Leistungsvereinbarung 2019-2021 und im universitären Entwicklungsplan festgelegten strategischen Zielsetzungen und Vorhaben und/oder einen Bezug zu europäischen/internationalen Initiativen aufweisen.
  • Die Vorhaben sollen umsetzungsorientiert  sein und bis spätestens 31.12.2024 abgeschlossen werden können.
  • Für jedes Vorhaben ist mit dem Antrag eine Gesamtkalkulation mit einer klaren Kostenaufteilung auf die Kooperationspartner/innen vorzulegen.
  • Die Kooperationspartner/innen haben ihre finanzielle Beteiligungen in Form eines Letter of Commitment verbindlich zuzusichern.
  • Das Vorhaben darf nicht über andere Förderschienen finanziert werden.
  • Anschubfinanzierung: es ist plausibel darzustellen, ob und wie das Vorhaben auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist, welche Folgekosten nach der Projektbeendigung anfallen und wie diese finanziert werden (eine Weiterfinanzierung aus BMBWF-Mitteln ist nicht vorgesehen).

 

Inhaltliche Kriterien

 

In einem Umsetzungskonzept sind die im Rahmen des Vorhabens angestrebten Ziele und zu setzenden Maßnahmen zu beschreiben, ein Projektplan samt den erforderlichen Ressourcen und deren Zuordnung zu den Projektpartner/innen sowie ein Managementkonzept für alle notwendigen Projektphasen (Arbeitspakete) einschließlich Risikoanalyse für die Umsetzung, Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung zu erstellen.

In diesem Umsetzungskonzept sind folgende Kriterien zu konkretisieren:

  • Breite Anwendbarkeit der Resultate innerhalb Österreichs Hochschullandschaft;
  • Synergieeffekte von digitaler und sozialer Transformation in der Hochschulbildung und Darlegung wie diese befördert werden;
  • Harmonisierung: Einbindung von Partneruniversitäten in einem offenen Kooperationsmodell; Fokus auf der interuniversitären Zusammenarbeit; Etablierung eines gemeinsamen technologischen Fundaments als Basis zukünftiger Entwicklungen; Entwicklung von koordinierten Diensten zur interuniversitären Nutzung;
  • 360 Grad Blick: gesamtheitlicher Ansatz, Einbindung aller inneruniversitären Zielgruppen (Lehre-Forschung-Verwaltung);
  • Dissemination: inhärenter Bestandteil von Konzeption und Entwicklung; ein integriertes Konzept zur nachhaltigen Etablierung der Resultate auch über das Projektende hinaus;
  • Effizienzsteigerung und Serviceorientierung: „data only once”, „digital by default” als Leitprinzipien; systemische Lösungen für Herausforderungen, die sich aus dem Technologie-Lifecycle (Konzeption-Entwicklung-Betrieb-Migration) der Projekte ergeben;
  • Moderne IT- und Softwarestandards nutzen und (mit-)entwickeln im Einklang mit geltenden Datenschutzregelungen; Integration aktueller Entwicklungen seitens österreich.gv.at; modulare Architektur in allen Komponenten, Entwicklung nach dem „Mobile First“-Prinzip (mobile government);
  • Open: keine Abhängigkeit von spezifischen Cloud-Diensten; Herstellerunabhängigkeit wo möglich; Verwendung von offenen Schnittstellen, Standards und Datenformaten; bevorzugte Verwendung von Open Source Software;
  • Kohärenz zur Profilbildung der Universität im Sinne von (inter-) nationaler Sichtbarkeit und Förderung des Universitätsstandortes;
  • Umsetzungsbezug zu Strategien des Bundes (insbesondere Open Innovation Strategie, Digital Road Map, Empfehlung des Open Science Network Austria (OANA): 16 Schritte zu 100% Open Access 2025, Nationale Strategie zur sozialen Dimension in der Hochschulbildung);
  • Einbettung in die jeweilige Strategie oder Strategieentwicklung der Universität/ Universitäten (z.B. Digitalisierungsstrategie, institutionelle Strategie zur sozialen Dimension, Diversitätsstrategie);
  • Beteiligung an europäischen und internationalen Vernetzungsplattformen und Initiativen, Mitwirkung an nationalen und internationalen Open Data-, Open Access-, Open Innovation- und Big Data Aktivitäten;
  • Wissenschaftliche/künstlerische Qualität: Bedeutung des Vorhabens als Motor von
    o    Interdisziplinarität und Innovationspotential (Darlegung der bei Realisierung zu erwartenden Leistungssteigerung - wirklich Neues oder nur inkrementelle Innovation),
    o    Originalität und Einzigartigkeit,
    o    wissenschaftlicher/ künstlerischer Nachwuchsförderung.
  • Realisierungswahrscheinlichkeit: Plausibilisierung der Kosten, der Dringlichkeit des Bedarfs, der Machbarkeit und der Erfolgsaussichten;
  • Gesellschaftliche Relevanz und Verantwortung: In welchem gesellschaftlichen Kontext steht das Vorhaben? Welche gesellschaftlichen Zielsetzungen bzw. Potentiale sind unmittelbar und mittelbar mit dem Vorhaben verbunden (kurz-, mittel-, langfristig)?
  • Einschätzung der Chancen/Schwierigkeiten zur Nutzung anderer nationaler oder internationaler Finanzierungsquellen.