Einreichung
Die Vorhaben sind von den Rektorinnen/ Rektoren unter Anschluss der verbindlichen Zusicherung der Kostenbeteiligung der Kooperationspartner/innen auf elektronischem Weg über die Plattform http://unicontrolling.bmbwf.gv.at bis 15.September 2019 im BMBWF einzubringen.
Prüfung
Nach Prüfung auf Einhaltung der Formalkriterien werden die Anträge zusammen mit den eingeholten externen Expertisen an die Auswahlkommission weitergeleitet. Diese wird im November 2019 einen Vergabevorschlag erstatten. In der Folge trifft die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung die endgültige Vergabeentscheidung, über die die Universitäten ehestmöglich schriftlich informiert werden.
Umsetzung
Die Umsetzung der Vorhaben ist von den Universitäten in jeweils zum 31. Mai jedes Jahres zu legenden Zwischenberichten zu dokumentieren. Ein entsprechendes Berichtsformular wird vom BMBWF termingerecht elektronisch zur Verfügung gestellt. Nach Projektabschluss ist ein elektronischer Endbericht unter Berücksichtigung der Kriterien „im Rahmen des Vorhabens angestrebte und tatsächlich erreichte Ziele“, „Grad der Zielerreichung“, „terminliche und finanzielle Umsetzung des Vorhabens“ und „Perspektiven für die zukünftige Entwicklung“ zu erstellen. Diese Kriterien werden auch in die vom BMBWF nach Abschluss der Vorhaben zu veranlassende Evaluation einfließen. Über die Ergebnisse werden die Universitäten informiert werden, wobei in diesem Zusammenhang auch besonders erfolgreiche Vorhaben beispielhaft präsentiert werden sollen.
Die für die einzelnen Vorhaben bewilligten finanziellen Mittel werden vom BMBWF in jährlichen Teilbeträgen auf der Basis des Projektfortschritts bereitgestellt. Die Auszahlung von Teilbeträgen während der Umsetzung bedeutet nicht die Anerkennung der Kosten. Im Fall der (teilweisen) Nichtumsetzung bzw. Nichtdurchführbarkeit wird eine anteilige Kürzung der Finanzmittel vorbehalten.