Kalkulationsleitfaden

 

Die Projektkosten umfassen die dem Projekt zurechenbaren Kosten, die während der Projektlaufzeit (= LV-Periode 2016-2018) direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand entstehen.

 

Das BMWFW und die Auswahlkommission beurteilen die Angemessenheit der Kosten in Relation zu den geplanten Arbeiten und Ergebnissen. Die Projekte stehen daher auch in Bezug auf die Kosten untereinander im Wettbewerb. Im Zuge der Projektauswahl bzw. Projektgenehmigung können Änderungen des Wert-/ Mengengerüstes und damit der Projektkosten erfolgen.

 

Alle nachfolgenden Informationen beziehen sich – sofern nicht anders angegeben - sowohl auf Projekte im Bereich der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung Neu (Gruppe I) als auch auf sonstige Lehrprojekte (Gruppe II).

 

A. Bei der Projektkalkulation zu berücksichtigende Positionen

 

1. Kosten des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals

Die Kosten des Projektpersonals sind mit nachstehenden Pauschalsätzen zu ermitteln, gleichgültig ob es sich um bereits vorhandene oder im Rahmen des Projektes neu anzustellende Personen handelt

 

Gruppe  Personenkreis Pauschalbetrag Unis
je VZÄ p.a. 
Pauschalbetrag
PH
je VZÄ p.a. 
1  Habilitierte, PH1  132.000.- € 82.600.- €
 2a  Assistenten/Assistentinnen –pre docs 57.500.- €  
 2b  Assistenten/Assistentinnen –post docs  64.500.- €  
 3a  Senior Lecturers, PH2a    66.600.- € 
 3b  Senior Lecturers, PH2b  64.500.- €  66.600.- € 
    Pauschalbetrag je Semesterwochenstunde (SWS)
 4  Lektoren/Lektorinnen, LBA (pro Stunde) 2.200.- €  1.100.- €

Bei Teilzeitbeschäftigungen sind anteilige prozentuelle Kostenteiler (z.B. 25%, 50%) anzuwenden. Für zugekaufte Personalleistungen gelten dieselben Kostensätze wie für eigenes Personal. Der Betrag für eine Semesterwochenstunde wird pro Semester verrechnet.

Für das nichtwissenschaftliche Personal werden keine fixen Personalkategorien oder Pauschalbeträge vorgegeben. Die diesbezüglichen Ansätze können projektspezifisch im Finanzplan (unter 4.2. des Antragsformulars) frei eingefügt werden.

 

2. Kosten des allg. Personals und Sachkosten
Anstelle einer detaillierten Aufgliederung der Kosten für das allg. Personal und der Sachkosten kann ein genereller Aufschlag von maximal 10% auf die Kosten des wissenschaftlichen Personals angesetzt werden. Damit sind jedenfalls folgende Kostenpositionen abzudecken:

Falls von der vorgeschlagenen Pauschalierung nicht Gebrauch gemacht wird, sind die Kostenansätze für das allg. Personal und die Sachkosten projektspezifisch im Finanzplan (unter 4.2. des Antragsformulars) einzufügen.

Bei den Sachkosten sind diesfalls zumindest zwei Kategorien zu unterscheiden:

 

B. Im Rahmen der Ausschreibung werden folgende Positionen nicht finanziert und sind daher in der Projektkalkulation nicht zu berücksichtigen: