Beteiligungscontrolling

Gemäß §15 Abs. 7 Universitätsgesetz 2002 unterliegen auch die Universitäten dem Beteiligungs- und Finanzcontrolling lt. Bundes-haushaltsgesetz §15b. Zur Unterstützung bei der Durchführung stehen den Universitäten nachfolgende Erläuterungen und Unterlagen (Handbuch des BMF sowie Arbeitsbehelf des BMBWF) zur Verfügung.

BITTE BEACHTEN: Mit dem 1. Quartalsbericht 2021 erfolgt die Berichterstattung nur noch über die Applikation des BMF (CUBE) im Wege des Unternehmensserviceportales (USP).