Die Informationspflichten sind gemäß Beteiligungs- und Finanzcontrolling VO des BMF im Berichtsmuster der Anlage 2 näher festgelegt.
Ein Benchmarking mittels Kennzahlen sollte von jeder Universität betrieben werden können. Als universitätsspezifische Vergleichskennzahlen wären beispielsweise folgende Indikatoren heranziehbar:
- Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Jahresergebnis gem. RA-VO §2),
- Eigenmittelquote (gem. RA-VO §16),
- Mobilitätsgrad (gem. RA-VO §16).