Risikorelevante Kennzahlen

 

 

Die Informationspflichten sind gemäß Beteiligungs- und Finanzcontrolling VO des BMF im Berichtsmuster der Anlage 2 näher festgelegt.

 

Ein Benchmarking mittels Kennzahlen sollte von jeder Universität betrieben werden können. Als universitätsspezifische Vergleichskennzahlen wären beispielsweise folgende Indikatoren heranziehbar: 

  • Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Jahresergebnis gem. RA-VO §2),
  • Eigenmittelquote (gem. RA-VO §16),
  • Mobilitätsgrad (gem. RA-VO §16).